Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infinno Finanzmanagement GmbH
Beratungsleistungen
Stand: August 2022
Die Infinno Finanzmanagement GmbH wird nachfolgend „Infinno“ genannt, der Vertragspartner nachfolgend „Kunde“, gemeinsam auch die „Parteien“. Infinno erbringt zum einen Anlage- und Abschlussvermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungsprodukten sowie Beratung zu den Bereichen Versicherung, Unternehmen, Kapitalanlage und Firmenkundenbetreuung ohne Finanzdienstleistungsinstitut zu sein. Zum anderen erbringt Infinno Beratungsleistungen und Services für Firmenkunden, v.a. zur Optimierung der Kostenstruktur in Bezug auf Mitarbeiter oder der strategischen Ausrichtung.
Für die jeweils per Einzelauftrag mit Infinno gesondert zu vereinbarenden Verträge über Beratungsleistungen und Services gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 14, 310 BGB. Bisherige AGB werden durch die nachstehenden ersetzt. Infinno widerspricht ausdrücklich etwaigen AGB des Kunden; sie werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn Infinno ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse:
1. Geltungsbereich dieser AGB; Beratungsleistungen von Infinno
1.1)
Infinno erbringt Beratungsleistungen für Firmenkunden im Bereich Netto-Lohn-Optimierung, Umlageberatung (U1, U2, U3), Krankenkassenwechsel für die Firmenmitarbeiter und ähnlichen Bereichen.
1.2)
Als Teil der Beratung kann Infinno auf Wunsch und im Einverständnis mit dem Kunden Informationen an Kooperationspartner und Dritte weiterleiten, etwa für Energieoptimierung, PV-Anlagenberatung oder Businessplanerstellung. Für die Auswahl der Kooperationspartner und Dritten übernimmt Infinno keine Gewähr und stellt die Entscheidung stets ins Ermessen des Kunden. Infinno sichert zu, die Kooperationspartner und Dritten mit eigenüblicher Sorgfalt ausgewählt und geprüft zu haben.
1.3)
Infinno schließt mit dem Kunden jeweils einen Einzelauftrag, aus dem sich der Umfang der konkreten Leistungen ergibt („Einzelauftrag“). Die Beratungsleistungen erfolgen durch einen geschulten und fachlich qualifizierten Mitarbeiter oder Vertragspartner von Infinno.
1.4)
Die Beratungsleistungen sind als Unterstützung und Hilfestellung zu verstehen, die dem Kunden ermöglichen, die Kriterien und Optionen zu verstehen oder besser zu verstehen und den Kunden im besten Fall darin unterstützen, eine Entscheidung für seinen Betrieb zu treffen. Eine Entscheidung anstelle des Kunden oder für den Kunden trifft Infinno zu keiner Zeit, sondern berät im wohlverstandenen Sinne des Kunden gemäß den im Einzelauftrag definierten Zielen und spricht allenfalls unverbindliche Empfehlungen aus. Die Entscheidung, deren Grundlage ggf. durch die Beratungsleistung der Infinno geschaffen oder fundiert wurde, trifft der Kunde selbständig und eigenverantwortlich.
1.5)
Diese AGB gelten ausschließlich für die vereinbarten Einzelaufträge. Insbesondere gelten diese AGB nicht für Maklergeschäfte außerhalb des unter Ziff. 1.1 beschriebenen Leistungsgegenstands bzw. soweit diese AGB aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Wirkung entfalten dürfen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1)- Der Kunde trifft eine freie eigenverantwortliche Entscheidung. Die Beratungsleistung von Infinno nach Ziff. 1.1 bzw. dem Einzelauftrag erfolgt auf Basis der Infinno bekannt gegebenen und zur Verfügung gestellten Informationen über die Verhältnisse des Kunden. Um die Beratungsleistung möglichst effektiv und zielführend zu gestalten, stellt der Kunde Infinno die für eine fachgerechte Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung.
2.2)- Der Kunde unterrichtet Infinno unverzüglich über Änderungen von Informationen nach Ziff. 2.1 hin.
- 2.3)
- Der Kunde verpflichtet sich, von Infinno angefragte Informationen zeitnah (das heißt im Regelfall binnen 5 Werktagen) und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie zu prüfen, ob Infinno erkennbar von falschen Annahmen ausgegangen ist.
3. Gegenleistung des Kunden, Abrechnung, Fälligkeit
3.1)- Sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erbringt Infinno die Beratungsleistungen auf Basis von Stundensätzen. Die Höhe des Stundensatzes beträgt 130 EUR netto, soweit nicht im Einzelauftrag anders vereinbart.
3.2)- Infinno ist berechtigt, seine Beratungsleistungen monatlich abzurechnen. Die Zahlung wird 7 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
4. Leistungsort und -zeit
4.1)- Sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgen die Beratungsleistungen am Sitz von Infinno oder an einem anderen von Infinno bestimmten Ort. Die Beratungsleistung kann auch digital erfolgen. Infinno bestimmt seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
5. Allgemeine Gewährleistung und Schadensersatz
5.1)- Für die Gewährleistung von Infinno gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 5.2)
- Auf Schadensersatz haftet Infinno – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Infinno, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
5.2.1)
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
5.2.2)
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von Infinno jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3)- Die sich aus Ziff. 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Infinno nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Haftungsbegrenzung bei Schadensersatz
6.1)- Die Haftung von Infinno ist stets mit Ausnahme der in Ziff. 5.2, 5.3 genannten Fälle auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die zu ersetzende Schadenshöhe ist dabei auf das Fünffache des vereinbarten Volumens der Beratungsleistungen durch Infinno begrenzt.
6.2)- Soweit eine bestehende Versicherung des Kunden den entstandenen Schaden ersetzt, ist die Haftung von Infinno auf den nicht durch den Versicherer gedeckten Schaden begrenzt.
7. Verschwiegenheit
7.1)- Die Parteien werden den Inhalt dieses Vertrages und alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Durchführung über die jeweils andere Partei erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich machen. Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Die betroffene Partei wird jedoch auch in einem solchen Fall – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach möglich – die andere Partei im Voraus informieren und den Inhalt der Erklärung mit diesem abstimmen.
8. Datenschutz
8.1)- Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist Infinno verpflichtet, hinreichende Sorge dafür zu tragen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1)- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder sich aus demselben Auftrag ergeben.
9.2)- Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Infinno abzutreten.
10. Diverse Einzelklauseln
10.1)- Infinno behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. Infinno wird dem Kunden auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und dem Kunden die geänderten AGB zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei Infinno. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.
10.2)- Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Parteien sowie ein Verzicht auf ein Recht den Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis gemäß diesem Absatz.
10.3)- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, in der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
10.4)- Für jede Mitteilung, Erklärung, Unterrichtung und andere Kommunikation, die nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, genügt für deren wirksame Abgabe, soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, die Übermittlung einer unterzeichneten Erklärung als PDF-Kopie oder sonstige elektronische Kopie per E-Mail.
10.5)- Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Dieser Vertrag begründet keine Art von Gesellschaft zwischen den Parteien oder gesellschaftsgleicher Pflichten.
10.6)- Die Anlagen dieses Vertrages sind integraler Bestandteil und jede Bezugnahme auf diesen Vertrag schließt seine Anlagen ein.
-
- 10.7)
- Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Kollisionsrechts anwendbar.
10.8)- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Regensburg, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.