Achtung Leerstand: Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze:
- Leerstand in der Wohngebäudeversicherung: Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz verdeutlicht, dass auch während des Leerstands von Gebäuden regelmäßige Kontrollen, insbesondere in den Wintermonaten, erforderlich sind, um Schäden zu verhindern.
- Pflichten des Gebäudebesitzers laut Versicherungsbedingungen: Das OLG Koblenz stellte fest, dass der Gebäudebesitzer seine Pflichten vernachlässigt hatte, das Gebäude und seine wasserführenden Anlagen ausreichend zu überwachen und zu sichern, was zu einer Leistungskürzung seitens der Versicherung führte.
- Schutz durch infinno: Kunden von infinno sind durch spezielle Vereinbarungen auch bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten und Gefahrerhöhungen abgesichert und hätten im Schadensfall die volle Leistung erhalten.
Vorrübergehender Leerstand - Wann die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt
Wenn ein Wohngebäude leer steht, birgt das besondere Risiken, denn es wird für längere Zeit entweder ganz oder zumindest größtenteils nicht genutzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Leerstand der Versicherung zu melden, weil die Gefahr von Problemen wie undichten Wasserleitungen, Brandstiftung und Vandalismus deutlich steigt, wenn das Gebäude nicht bewohnt ist. Das liegt daran, dass Schäden und nötige Reparaturen in leerstehenden Gebäuden oft länger unbemerkt bleiben, da niemand regelmäßig nach ihnen schaut, im Gegensatz zu bewohnten Gebäuden.
Leerstand - Welche Verpflichtungen hat der Versicherungsnehmer?
Als Versicherungsnehmer liegt es in Ihrer Verantwortung, während eines Leerstands alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen und Begehungen des Gebäudes, eine angemessene Beheizung im Winter, das Absperren des Hauptwasserhahns sowie das Entleeren wasserführender Anlagen und Einrichtungen.
Es ist äußerst wichtig, die im Versicherungsvertrag festgelegten Maßnahmen strikt einzuhalten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Schadensfall die Versicherungsleistung gekürzt oder sogar verweigert wird. In manchen Fällen behält sich der Versicherer sogar das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Daher ist es unerlässlich, diese Vorschriften zu beachten, um im Falle eines Schadens angemessen geschützt zu sein.
Muss die Gebäudeversicherung bei Leerstand informiert werden?
Die meisten Wohngebäudeversicherungen folgen den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gemäß diesen Regelungen ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung wie Leerstand unverzüglich der Versicherung meldet. Wenn dies versäumt wird, kann es dazu führen, dass die Wohngebäudeversicherung im Falle eines Schadens ihre Leistungen stark einschränkt oder sogar den Vertrag kündigt. Sie sollten daher unbedingt Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Fristen für leer stehende Gebäude: "vorübergehend unbewohnt" vs. "Leerstand"
Die Leerstandsfrist beträgt normalerweise zwei bis drei Monate, während der der vereinbarte Versicherungsschutz weiterhin gilt. In diesem Zeitraum wird das Gebäude von den Versicherern als "vorübergehend unbewohnt" betrachtet. Die genaue Abgrenzung zwischen "vorübergehend unbewohnt" und "Leerstand" wird von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt.
Wird der Mietausfall bei Leerstand von der Versicherung bezahlt?
Wenn ein Mietausfall beispielsweise durch den Auszug eines Bewohners entsteht, können Sie den Leerstand nicht einfach der Versicherung melden. Das geht nur, wenn Sie einen Versicherungsfall geltend machen können, der den Mietausfall verursacht hat. Die Wohngebäudeversicherung tritt auch in Kraft, wenn sich aufgrund eines Versicherungsfalls und der anschließenden Renovierung der Immobilie der Einzug einer neuen Mieterin oder eines neuen Mieters verzögert. In solchen Fällen muss der Eigentümer möglicherweise einen verbindlichen Mietvertrag vorlegen, um seinen Anspruch nachzuweisen.
Hat die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Leerstand?
Wenn der Leerstand eine Gefahrerhöhung für die Gebäudeversicherung darstellt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Prämien anheben. Wenn die Prämienerhöhung mehr als 10 Prozent beträgt oder die zusätzliche Gefahr nicht abgedeckt wird, haben Sie als Versicherungsnehmer die Option, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.
Leistungskürzung bei Leerstand - Was das OLG Koblenz entschieden hat
Das Oberlandesgericht Koblenz traf am 29.04.2020 (Az.: 10 U 2170/19) mit einem Hinweisbeschluss klare Feststellungen darüber, welche Anforderungen an die Kontrolle einer leerstehenden Immobilie durch den Versicherungsnehmer gestellt werden müssen.
Das Gericht stellte fest, dass der Gebäudebesitzer seine Pflicht vernachlässigt hatte, das Gebäude und seine wasserführenden Anlagen ausreichend zu überwachen und zu sichern. Die Versicherungsbedingungen waren eindeutig:
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen regelmäßig kontrolliert werden, und alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen müssen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.
In § 27 Nr. 1c VGB 2006 ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Gemäß den Klauseln der Versicherung müsste das Gebäude ungenutzt gewesen sein. Es wurde festgestellt, dass die bloße Möblierung und Renovierung nicht ausreichen, um den Leerstand auszuschließen. Selbst die Absicht, das Gebäude zu vermieten, änderte daran nichts. Das Gericht berücksichtigte insbesondere, dass das Gebäude dauerhaft nicht vermietet wurde und nur gelegentlich für Renovierungsarbeiten betreten wurde. Damit lag keine tatsächliche Nutzung vor.
Volle Leistung im Schadenfall für Kunden von infinno
Wenn der Kunde bei infinno versichert gewesen wäre, hätte er die volle Leistung erhalten, auch bei Verletzung der Versicherungsbedingungen. Das liegt daran, dass unsere Kunden durch spezielle Vereinbarungen abgesichert sind, die auch dann greifen, wenn gegen Sorgfaltspflichten und Gefahrerhöhungen verstoßen wird. Bei uns steht der Schutz unserer Kunden an erster Stelle, und wir bieten umfassende Sicherheit, selbst in solchen Fällen. Bei uns findest jeder die passende Wohngebäudeversicherung.
Fazit
Dieser Fall zeigt deutlich, dass die vernachlässigte Kontrolle von leerstehenden Gebäuden erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Es unterstreicht auch die Wichtigkeit, sich an die vertraglich festgelegten Pflichten zu halten und im Falle eines Schadens rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
In Zukunft ist es daher ratsam, leerstehende Gebäude regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Schäden zu vermeiden.