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Hab und Gut schützen
Risikomanagement

Sicherheit für Geschäftsführer: Wie ein maßgeschneiderter Rechtsschutz Ihnen den Rücken stärkt

Lesezeit:
8
min
29.10.2023

Zusammenfassung

In Ihrer Position als Geschäftsführer haben Sie nicht nur die Verantwortung, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, sondern auch für Ihre Mitarbeiter. Mit steigender Verantwortung innerhalb eines Unternehmens besteht auch das Risiko, Fehlentscheidungen zu treffen, deren Auswirkungen erheblich sein können.

Eine gewöhnliche private Rechtsschutzversicherung bietet oft nicht den notwendigen Schutz an, um Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Ihre Rolle als Geschäftsführer abzusichern. Daher ist es ratsam, dass Sie als leitende Person des Unternehmens zunächst eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen, um das Unternehmen und die gesamte Belegschaft zu schützen.

Darüber hinaus sollten Sie einen speziellen Rechtsschutz für Manager abschließen. Wieso das wichtig ist, klären wir im Folgenden.

  • Angestellte Geschäftsführer haben keinen Versicherungsschutz für Ihren eigenen Anstellungsvertrag und müssen sich separat absichern
  • GmbHs haften zwar nur bis zur Stammeinlage, Geschäftsführer allerdings privat und mit Ihrem gesamten Vermögen
  • Auch ohne Verschulden des Geschäftsführers kann ihm ein Verfahren angelastet werden
  • Vier Komponenten bilden den passenden Versicherungsschutz für Geschäftsführer

Welcher Versicherungsschutz besteht über eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Baustein in Ihrer Firmenabsicherung. Sie schützt sowohl das Unternehmen als auch die Angestellten vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten.

Der Firmenrechtsschutz bietet nicht nur Schutz für weisungsgebundene Mitarbeiter, sondern auch vor Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt, Berufsgenossenschaften, Kunden und Lieferanten, sowie anderen Institutionen.

Rechtsschutz ist nicht nur die Durchsetzung eigener Ansprüche, sondern bietet auch die Möglichkeit sich ohne finanzielle Belastung gegen Ansprüche von anderen zu verteidigen. Versicherungen bieten hierbei Anwälte, Berater und Mediatoren an, die den Unternehmer in beiden Fällen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Welchen Versicherungsschutz haben Geschäftsführer?

Im Gesellschaftsrecht wird der Geschäftsführer als das höchste Organ einer Firma angesehen. Im Gegensatz zu anderen leitenden Angestellten, wie beispielsweise Vertriebsleitern, hat er die Verantwortung für die Festlegung der Unternehmensziele und der Unternehmenspolitik und vertritt das Unternehmen nach außen. In einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand mit seinen Mitgliedern für diese Aufgabe zuständig.

Trotzdem zählen Geschäftsführer ebenfalls zu den Angestellten und erhalten Schutz durch die betriebliche Rechtsschutzversicherung. Zusätzlich haben Sie vermutlich eine private Rechtsschutzpolice, die Sie in persönlichen Rechtsstreitigkeiten unterstützt. In Kombination bieten diese normalerweise einen hinreichenden rechtlichen Schutz, jedoch wird der gewaltige berufliche Verantwortungsumfang einer Geschäftsleitung dadurch nicht vollständig abgesichert.

Ein Geschäftsführer ist, wie bereits angesprochen, ein Arbeitnehmer, jedoch sind einige Regelungen, die für andere Mitarbeiter selbstverständlich sind, für diese Position nicht anwendbar. Als Führungskraft oder Geschäftsführer agieren Sie auch in der Rolle eines Arbeitgebers.

Obwohl es üblich ist, dass Arbeitnehmer einen Arbeitsrechtsschutz genießen, gilt dies nicht für Geschäftsführer. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz greift nicht bei dieser Position. Darüber hinaus gibt es auch keinen Berufsrechtsschutz für Geschäftsführer, da Versicherungen das Risiko scheuen, Schadenssummen für diese Position zu übernehmen.

Versicherungsfall aus der Praxis:

Ein Geschäftsführer einer GmbH verlangt die ihm zugesagte Tantieme in Höhe von 50.000 Euro für das laufende Geschäftsjahr bei Ablauf seines Anstellungsvertrags. Die Gesellschaft lehnt die Zahlung ab und behauptet, dass die Tantieme nicht geschuldet sei. Eine außergerichtliche Einigung konnte nicht erzielt werden. Deshalb reicht der Anwalt des Geschäftsführers eine Klage vor dem Landgericht ein, um die Zahlung von 50.000 EUR zu fordern.

Sollten Sie in die Position eines Geschäftsführers berufen werden, ist es ratsam, einen Anstellungsvertragsrechtsschutz abzuschließen. Ihr Arbeitsvertrag ist nicht durch das Arbeitsrecht abgedeckt, daher gilt ein herkömmlicher privater Arbeitsrechtsschutz nicht für etwaige Kosten. Außerdem werden derartige Verfahren nicht vor Arbeitsgerichten, sondern vor Zivilgerichten verhandelt, was in der Regel höhere Streitwerte und somit höhere Kosten bedeutet.

Beispiele für Versicherungsfälle aus der Praxis

Sozialversicherungsbetrug

Eine Kette von Bäckereien hatte gemeinsam mit ihren Mitarbeitern beschlossen, alle Beschäftigten in eine GmbH auszulagern. Diese Maßnahme sollte den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Löhne pauschal zu versteuern. Wer dies nicht wollte, konnte weiterhin nach den regulären Steuerrichtlinien arbeiten. Die GmbH verlieh die Arbeitskräfte nun nach Bedarf. Während das Finanzamt dieses Vorgehen als legal einstufte, leitete der Zoll ein Strafverfahren gegen alle Geschäftsführer wegen des Verdachts auf Sozialabgabenbetrug ein. Jeder Geschäftsführer muss sich von einem eigenen Anwalt verteidigen lassen, da ein Anwalt in Deutschland nur einen Beschuldigten vertreten darf.

Im Steuer- und Wirtschaftsrecht kann es schnell drei Jahre dauern, bis ein Verfahren abgeschlossen ist. Währenddessen können pro Beschuldigtem Rechtskosten von über 100.000 Euro anfallen. Es ist wichtig zu betonen, dass keiner der Geschäftsführer absichtlich Fehler gemacht hat und das Verfahren nur aufgrund unterschiedlicher Bewertungen zweier Behörden entstanden ist.

Fahrlässige Tötung

Ein engagierter Sachbearbeiter war in der Lohnabteilung seines Unternehmens tätig. Im Rahmen einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Position einer Mitarbeiterin gestrichen. Offensichtlich hatte man nicht bemerkt, dass in der Lohnabteilung unter anderem auch die Einsatzplanung für Zeitarbeitskräfte angesiedelt war. Infolgedessen musste der Mitarbeiter das gesamte Arbeitspensum alleine bewältigen. Da die monatliche Lohnauszahlung von seiner Vorarbeit abhing, war es praktisch unvermeidlich, täglich durchschnittlich 9 bis 10 Stunden zu arbeiten. Dieses Problem wurde von ihm jedoch weder bei der Geschäftsführung noch beim Betriebsrat zur Sprache gebracht. An einem Abend geschah es auf dem Heimweg: Nach einer langen Arbeitszeit, erschöpft und müde, schlossen sich seine Augen während der Fahrt auf der Landstraße und er erlitt einen tödlichen Unfall. Seine trauernde Frau teilte der Polizei mit, dass ihr Gatte stets gezwungen war, lange Stunden zu arbeiten.

Dieser tragische Vorfall führte zur Anklage des Geschäftsführers aufgrund des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man betrachtete die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Angestellten als verletzt, da bei solch langen und regelmäßigen Arbeitszeiten davon auszugehen war, dass die Gesundheit des Mitarbeiters beeinträchtigt wird und/oder ein Unfall unvermeidlich war.

Finanzielle Fehlentscheidungen

Ein Hersteller von Papierprodukten reicht Klage gegen seinen mittlerweile im Ruhestand befindlichen ehemaligen Vorstand ein und fordert eine Zahlung von 2,5 Millionen Euro. Eine interne Überprüfung ergab, dass während seiner aktiven Amtszeit erheblich überhöhte Preise für den Transport von Papierwaren entrichtet wurden. Zudem wurde ein IT-System erworben, das den Bedürfnissen des Unternehmens nicht gerecht wurde und aufgrund häufiger Ausfälle die Effizienz beeinträchtigte. Darüber hinaus wurde der Kauf eines ausländischen Wettbewerbers beschlossen, der sich später als dauerhafter Verlustposten herausstellte.

Hätte der ehemalige Vorstandsvorsitzende sorgfältiger agiert, wären diese finanziellen Einbußen nicht entstanden.

Was ist ein Anstellungsvertragsrechtsschtutz?

Wenn Sie als Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag unterschreiben, übernehmen Sie zwar die Gesamtverantwortung für das Unternehmen, doch es fehlen Ihnen wichtige Bausteine im Arbeitsrechtsschutz. Deshalb sollten Sie ab diesem Zeitpunkt unbedingt eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer abschließen. Diese Versicherung ist separat von Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung und dem Firmenrechtsschutz zu beantragen. Es ist wichtig, dass Sie sich umfassend absichern, um im Ernstfall versichert zu sein.

Entscheidungen auf Geschäftsführungsebene haben weitreichende Folgen für das gesamte Unternehmen und seine Mitarbeiter. Im Vergleich zu anderen berufsrechtlichen Verfahren sind die Kosten bei solchen Entscheidungen erheblich höher, da die Verantwortung und damit verbundene Schadenssummen enorm sind. Aus diesem Grund sind Geschäftsführer von den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung ausdrücklich ausgenommen, im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern. Die Bedeutung und Tragweite von Entscheidungen auf dieser Ebene ist somit immens.

Um das gesteigerte Risiko für juristische Auseinandersetzungen und die damit verbundenen gewaltigen Ausgaben abzufedern, empfiehlt es sich, die folgenden Aspekte zusätzlich in Ihrem Versicherungsschutz für Geschäftsführer zu berücksichtigen:

  • erweitertes Strafrecht
  • Arbeitsecht für leitende Organe
  • Vermögensschäden

Was ist im Anstellungsvertragsrechtsschutz versichert?

In sämtlichen Bereichen eines Unternehmens sind Haftungsrisiken präsent, wie beispielsweise in der Datensicherheit, dem Arbeitsschutz, der Produktqualität, den Steuern oder den Sozialversicherungsbeiträgen. Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie kann der Vorwurf der Insolvenzverschleppung schwerwiegende Konsequenzen haben. Negative Veränderungen sind nicht immer sofort erkennbar, insbesondere wenn mehrere Geschäftsführer die Leitung teilen. Obwohl die Gesellschaft selbst nur beschränkt haftet, gilt dies nicht für die Geschäftsführer. Sie müssen die Interessen ihres Unternehmens vertreten und haften bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren, unabhängig vom Vorsatz. Daher sollten GmbH-Geschäftsführer sinnvolle Vorkehrungen treffen, um ihre Existenz zu schützen. Auch für Vorstände gibt es einen Rechtsschutz.

Die Versicherung deckt die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, den der Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter (z.B. als Geschäftsführer) mit dem im Versicherungsvertrag genannten Unternehmen (juristische Person) abgeschlossen hat.

Außerdem werden folgende Kosten übernommen:

  • Mediationsverfahren
  • Sachverständiger Kosten
  • Rechtsberatungen
  • Außergerichtliche Beratungen
  • Verfahrenskosten
  • Verfahrenskosten
  • Dolmetscher
  • Negative Festellungsklagen
  • Vorsorgliche Rechtsberatungen

Die Ausgaben bis zur abgestimmten Versicherungssumme werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gedeckt, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

Wie berechnet sich der Beitrag für einen Anstellungsvertragsrechtsschutz?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit sowie der Anzahl der Angestellten in der GmbH oder AG. Der Mindestbeitrag beträgt 300,00 EUR jährlich. Wesentliche Differenzen in den Tarifen bei den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zeigen sich unter anderem im versicherbaren Personenkreis. Dieser kann je nach Versicherungsunternehmen auf Geschäftsführer beschränkt sein. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal liegt in der Versicherbarkeit der Einkommenshöhe. Einige Versicherungsanbieter decken maximal ein Einkommen von 120.000€ pro Jahr ab und beteiligen sich höchstens mit 50.000€ an den Kosten. Spezialversicherer hingegen bieten Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000€ an und ein Mehrfaches der 120.000€ an Einkommen ist hier ebenfalls problemlos versicherbar.

Zudem können im Rahmen des Anstellungsvertragsrechtsschutzes lediglich natürliche Personen abgesichert werden, die nicht mehr als 49% der Firmenbeteiligungen innehaben. Anders formuliert, sind geschäftsführende Gesellschafter, die jeweils 50% oder mehr der Unternehmensbeteiligungen besitzen, nicht versicherbar. Der Grund dafür ist, dass in einem solchen Fall Kläger und Beklagter ein und dieselbe Person wären und somit gegen sich selbst Rechtsstreitigkeiten führen würden, was einen Interessenkonflikt hervorruft.

Warum ist eine Vermögensschadenversicherung (D&O) wichtig für Geschäftsführer?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann als eine Art Berufshaftpflicht für Geschäftsführer von GmbHs betrachtet werden. Üblicherweise entscheiden sich Unternehmen dafür, eine D&O-Versicherung für ihre Führungskräfte abzuschließen, da diese tagtäglich zahlreiche Entscheidungen treffen, welche das Unternehmen vorantreiben sollen und für die sie gesetzlich verantwortlich sind.

Durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möchte das Unternehmen das gesetzlich festgelegte persönliche Haftungsrisiko seiner Geschäftsführer reduzieren und sie in ihrem Entscheidungsvermögen fördern. Dies funktioniert allerdings nur solange, bis ein Interessenkonflikt mit dem Unternehmen auftritt.

Brauchen Geschäftsführer eine private D&O Versicherung?

Ihre Geschäftspartner werfen Ihnen vor ein Geschäft abgeschlossen zu haben, das sich im Nachhinein als Flop herausstellt. Diese beziffern den Verlust und machen Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich. Zum Glück haben Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen – und zwar nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern auch für Sie persönlich.

Als Versicherungsnehmer sollten Sie unbedingt eine eigene Deckung haben und nicht Ihr Unternehmen als Versicherungsnehmer auftreten lassen. Denn in einem solchen Fall können die Interessen Ihres Unternehmens und Ihre eigenen in Konflikt geraten. Ihre D&O Versicherung ist dafür da, den Vorwurf zu prüfen, einen begründeten Haftpflichtanspruch zu regulieren und einen unberechtigten Anspruch abzuwehren. Der von der D&O beauftragte Anwalt vertritt in erster Linie die Interessen seiner Versicherungsgesellschaft, da diese für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen muss. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Schadenersatzforderungen des Klägers abzuwehren oder zumindest zu begrenzen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die D&O zu dem Schluss kommt, dass sie nicht für den entstandenen Schaden haftet und Ihnen den anwaltlichen Beistand verweigert.

Deshalb sollen Sie sich um einen privaten Versicherungsschutz mit eigener Versicherungssumme kümmern. Diese steht im Schadenfall nur Ihnen zur Verfügung und wird nicht von möglichen anderen Personen beansprucht.

Was ist die Vermögensschadenrechtsschutz und wie ergänzt diese den Versicherungsschutz von Geschäftsführern?

Die Vermögensschadenrechtschutz tritt ein, wenn Ihre D&O keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz bietet. Sollten Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beschuldigt werden, einen Vermögensschaden verursacht zu haben, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Fachanwalt Ihrer Wahl, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Prozesses die Akteneinsicht nur einem Rechtsbeistand gewährt wird und nicht einer Privatperson - auch nicht der beklagten Person.

Je nach Versicherungsunternehmen übernimmt der Vermögensschadenrechtsschutz in erster Linie die Kosten für anwaltliche Leistungen außerhalb des Gerichts, wie zum Beispiel Gebühren, die bei einer außergerichtlichen Mediation oder präventiven Rechtsberatungen entstehen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden von der Versicherung die gerichtlich festgelegten Anteile der Prozesskosten getragen.

Ist die Vermögensschadenrechtsschutz trotz D&O Versicherung sinnvoll?

Im Grunde genommen deckt die D&O-Versicherung auch die Abwehrkosten (z.B. Anwaltsgebühren), wenn Ihnen zur Last gelegt wird, Ihrem Unternehmen einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Trotzdem kann es ratsam sein, eine separate Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

In zahlreichen Tarifoptionen der D&O-Versicherung werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Insbesondere wenn die Versicherungssumme der D&O nicht allzu großzügig bemessen wurde, besteht theoretisch das Risiko, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Ausgaben und möglicherweise die Entschädigung nicht ausreichend ist.

Darüber hinaus bietet der Schutz der D&O-Versicherung normalerweise keine Deckung, wenn es sich um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung handelt. Sollte Ihnen dies vom D&O-Versicherer vorgeworfen werden, werden von ihm auch keine Kosten für Ihre Verteidigung übernommen.

Was ist ein Spezial-Strafrechtsschutz?

Der Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) stellt eine erweiterte Form des Strafrechtsschutzes dar, der schon bei der Anschuldigung einer mutwillig begangenen Straftat zum Einsatz kommt. Der SSR ist für Ihren allumfassenden Versicherungsschutz von entscheidender Relevanz: Wird Ihnen Vorsatz unterstellt, ist es höchstwahrscheinlich, dass weder Ihre D&O noch Ihre Vermögensschadenrechtsschutzversicherung für Sie aufkommen. Daher ist der SSR Ihre einzige Möglichkeit, die beträchtlichen Kosten für einen oder sogar mehrere Anwälte – abhängig von der Komplexität der Ihnen zur Last gelegten Straftat – in Grenzen zu halten.

Bei Strafverfahren richtet sich das Anwaltshonorar nicht nach einem Streitwert, sondern es wird nach Prozesstagen abgerechnet. Aus diesem Grund bietet der Spezial-Strafrechtsschutz einen weiteren, nicht zu vernachlässigenden Vorteil: die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung.

Das RVG legt einen festen Gebührensatz pro Verhandlungstag fest, aber durch eine freie Honorarvereinbarung kann das anwaltliche Entgelt deutlich höher ausfallen. Dadurch wird Ihr Rechtsfall für hochkompetente Fachanwälte noch attraktiver, da die Vergütung für den gewählten Fachanwalt bis zu 20 Mal höher als der RVG-Satz sein kann.

Fazit

Mit unserem Vier-Komponenten-Versicherungsschutz sind Sie als Geschäftsführer optimal abgesichert. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz, die Vermögensschadenhaftpflicht (D&O), die Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und der Spezial-Strafrechtsschutz decken die vielfältigen Risiken Ihrer Tätigkeit ab und schützen somit Ihre Existenz. Eine genaue Analyse der einzelnen Risiken ist dabei unerlässlich und sollte nicht nur auf Ihre eigenen Präferenzen, sondern auch auf das Marktumfeld, die Unternehmensziele und die politischen Rahmenbedingungen abgestimmt sein. Warten Sie nicht länger und prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz!

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Kevin Döllinger
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