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Hab und Gut schützen

Wohngebäudeversicherung und Gefahrerhöhung: Was Sie wissen müssen

Lesezeit:
9
min
17.3.2024

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze:

1. Gefahrerhöhung: Unter Gefahrerhöhung versteht man jede Veränderung, die das Risiko eines Schadens an einem versicherten Gebäude erhöht. Dies kann bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Veränderungen in der Umgebung umfassen.

2. Pflichten des Versicherungsnehmers: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, jede Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich zu melden. Dies umfasst auch Veränderungen, die unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eintreten.

3. Leistungskürzungen vermeiden: Kunden von infinno können sich darauf verlassen, dass ihre Wohngebäudeversicherung auch bei nicht gemeldeten Gefahrerhöhungen keine Leistungskürzungen vornimmt. infinno setzt sich für zuverlässigen und umfassenden Versicherungsschutz ein, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden zu gewährleisten.

Gefahrerhöhung - Wann kann die Wohngebäudeversicherung die Leistung kürzen?

Die Wohngebäudeversicherung ist ein essenzieller Schutz für unsere Immobilien, der uns vor einer Vielzahl von Risiken absichert. Die Leistungen reichen von Brand über Sturmschäden bis hin zu technischen Defekten bietet sie finanzielle Sicherheit für den Fall von Gebäudeschäden. Um im Schadensfall die volle Entschädigung zu erhalten, ist es wichtig bei Vertragsabschluss den Zustand der Immobilie wahrheitsgemäß anzugeben und bei Veränderungen des Risikos, wie zum Beispiel Leerstand, den Versicherer darüber zu informieren.

In den letzten Jahren haben Versicherer vermehrt Leistungskürzungen vorgenommen, insbesondere wenn eine Erhöhung der Gefahr für das versicherte Wohngebäude festgestellt wird. Diese Praxis wirft zahlreiche Fragen auf und verdeutlicht wie wichtig es ist seinen Versicherungsvertrag regelmäßig zu überprüfen und an eine veränderte Risikolage anzupassen. In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema der Leistungskürzungen in der Gebäudeversicherung aufgrund von Gefahrerhöhung befassen und Lösungsansätze aufzeigen.

Was ist eine Gefahrerhöhung?

Bevor wir auf die Pflichten des Versicherungsnehmers eingehen, lassen Sie uns zunächst klären, was genau unter dem Begriff "Gefahrerhöhung" zu verstehen ist. Eine Gefahrerhöhung bezieht sich auf jede Veränderung der Risikolage, die das Risiko eines Schadens an einem versicherten Gebäude erhöht. Dies können verschiedene Ursachen haben, darunter bauliche Veränderungen, Änderungen in der Nutzung des Gebäudes oder der Umgebung, sowie andere Faktoren, die das Risiko eines Schadens erhöhen könnten.

Welche Arten von Gefahrerhöhungen gibt es?

Vor dem Abschluss einer Versicherung benötigt der Versicherer Informationen über das Risiko, das versichert werden soll, um die Prämie festzulegen. Der Versicherungsnehmer muss ehrlich auf schriftliche Fragen antworten (vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß § 19 VVG).

Bei einer Gebäudeversicherung sind zum Beispiel Informationen über die Bauweise wichtig: Ist das Gebäude aus massivem Mauerwerk oder aus Holz? Welche Art von Dachbedeckung wird verwendet? Oft wird auch nach der Nutzung gefragt, zum Beispiel ob es sich um eine Lagerhalle für Dokumente oder für brennbare Materialien handelt. Die Umgebung des Gebäudes kann ebenfalls eine Rolle spielen: Handelt es sich um Bürogebäude oder um Werkstätten, in denen Schweißarbeiten durchgeführt werden? Diese Faktoren beeinflussen das Risiko, das versichert wird.

Es gibt verschiedene Arten von Gefahrerhöhungen, die sich auf den Versicherungsschutz auswirken können. Dazu gehören unter anderem:

  • Bauliche Veränderungen: Zum Beispiel der Anbau von zusätzlichen Stockwerken oder Einbauwohnungen, die Verwendung von brennbaren Materialien oder die Installation eines Kamins ohne entsprechende Brandschutzmaßnahmen.
  • Nutzungsänderungen: Eine Änderung der Nutzung des Gebäudes, wie die Umwandlung eines Wohnhauses in ein Gewerbeobjekt oder die Nutzung eines Gebäudes für gefährliche Aktivitäten, kann das Risiko erhöhen.
  • Umgebungsveränderungen: Änderungen in der Umgebung des versicherten Gebäudes, wie die Errichtung von Fabriken oder die Veränderung des Wasserspiegels, können ebenfalls das Risiko beeinflussen.

Welche Pflichten haben Versicherungsnehmer bei einer Gefahrerhöhung?

Als Versicherungsnehmer haben Sie ein Meldepflicht gegenüber dem Versicherer. Sie sollten also alle gefahrerhöhenden Änderungen der Wohngebäudeversicherung melden. Worauf Sie ebenfalls achten sollten, haben wir Ihnen zusammengefasst:

  1. Vorherige Zustimmung: Ohne vorherige Zustimmung des Versicherers darf der Versicherungsnehmer keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten.
  1. Unverzügliche Anzeige: Entdeckt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen hat, muss er dies unverzüglich dem Versicherer anzeigen.
  1. Anzeige bei unabhängiger Gefahrerhöhung: Tritt eine Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers ein, muss dieser dies dem Versicherer unverzüglich melden, sobald er davon Kenntnis erlangt.

Gefahrerhöhung nicht gemeldet - Welche Rechte hat der Versicherer?

Bei Verletzung seiner Pflichten hat der Versicherer verschiedene Rechte:

  1. Fristlose Kündigung: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Bei einfacher Fahrlässigkeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  1. Kündigung bei Gefahrerhöhung: Erfährt der Versicherer von einer Gefahrerhöhung, kann er innerhalb eines Monats kündigen oder einen erhöhten Beitrag verlangen.
  1. Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers: Wenn die Beitragserhöhung über 10 Prozent liegt oder der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließt, kann der Versicherungsnehmer fristlos kündigen.

Kann der Versicherer leistungsfrei werden, aufgrund einer Gefahrerhöhung?

Wenn sich das Risiko erhöht und ein Versicherungsfall eintritt, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Pflichten verletzt hat. Ähnliche Regelungen gelten bei grober Fahrlässigkeit. Dennoch bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, wenn die Risikoerhöhung nicht direkt zum Schaden geführt hat, die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Versicherer eine erhöhte Prämie verlangt hat.

Verzicht auf Leistungskürzung für Kunden von infinno

Bei infinno brauchen sich Kunden keine Sorgen über Leistungskürzungen in ihrer Wohngebäudeversicherung zu machen. Wir haben spezielle Vereinbarungen mit den Versicherern getroffen, die sicherstellen, dass im Falle einer nicht gemeldeten Gefahrerhöhung keine Leistungskürzungen erfolgen. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle, und wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Versicherungsschutz stets zuverlässig und umfassend ist.

Fazit

Die Beachtung der Pflichten im Zusammenhang mit Gefahrerhöhungen ist für Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. Durch rechtzeitige Anzeige von Veränderungen und die Erfüllung der Meldepflichten können unangenehme Konsequenzen vermieden und der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden. Versicherungsnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass Veränderungen am Gebäude oder im Umfeld nicht nur Einfluss auf die Sicherheit, sondern auch auf die Versicherung haben können.

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Kevin Döllinger
Versicherungsexperte
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