6 klassische Denkfehler zum Langlebigkeitsrisiko
Zusammenfassung
Es ist ein wenig skurril: Versicherer bezeichnen es als "Langlebigkeitsrisiko". Dieses Risiko definieren Versicherer so, dass ein Versicherter länger lebt als der Versicherer es vermutet hat. Eigentlich sollte ein langes Leben als positiv betrachtet werden, vor allem, solange die Gesundheit erhalten bleibt.
Was die meisten Menschen allerdings unterschätzen, sind die Kosten die ein langes Leben während des Ruhestandes mit sich bringt.
- Die meisten Menschen leben länger als Sie denken.
- Statistiken zur Lebenserwartung sind für gut situierte meist nicht aussagekräftig
- Sie können sich heute bereits ein Stück Sicherheit und Planbarkeit für Ihren Ruhestand sichern
Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung haben im Auftrag der deutschen Versicherungswirtschaft die Lebenserwartung von heutigen Männern und Frauen berechnet. 11 von 100 Männern werden Ihren 100. Geburtstag erleben und 37 von den Frauen werden die doppelte Null feiern. Im Durchschnitt werden heute geborene Mädchen fast 95 Jahre alt. 1950 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei nur 65 Jahren, was eine Steigerung von 30 Jahren bedeutet!
Die Rede ist also nicht von einem gesundheitlichen Risiko, sondern von einer finanziellen Planung. Es ist einfach: je länger man lebt, desto mehr Geld benötigt man. Versicherungsunternehmen kalkulieren Ihre Altersvorsorgeprodukte so, dass Sie ein lebenslanges Einkommen aus Ihrer Altersvorsorge erhalten und Sie vor Altersarmut geschützt sind. Viele Menschen sorgen allerdings nicht vor und laufen Gefahr, in Alter nicht mehr genug Geld zu haben um Ihren Lebensstandard halten zu können.
Wenn Sie schon 30 oder 40 Jahre für das Alter vorsorgen, sollte Ihr Vermögen zumindest auch bis zu Ihrem Ableben reichen. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt je nach Quelle bei 81-82 Jahren. Theoretisch genügt es also für den Durchschnitt der Bürger, wenn die Ersparnisse 15 Jahre ausreichen – ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren vorausgesetzt.
1.Wahrscheinlichkeiten und die Tücken der Statistik
Das Problem mit Durchschnitt, Mehrheit und Wahrscheinlichkeit: sie nützen Ihnen nichts, wenn Sie auf der “falschen Seite” stehen.
- der Großteil der Bevölkerung wird wahrscheinlich auch nicht berufsunfähig, aber wenn Sie zu den 33 Prozent gehören, die es werden, wird es finanziell schnell eng werden
- Die Wahrscheinlichkeit einen extrem schweren Unfall zu erleiden ist auch eher gering und trotzdem haben wir jedes Jahr über 350.000 Menschen die extreme Einschränkungen nach Ihrem Unfall haben
- Der durchschnittliche Ehemann stirbt auch nicht mit Mitte 30 und hinterlässt Frau und Kind ein Haus mit offenen Kreditschulden
Was in den vorgenannten Beispielen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfall- und Risikolebensversicherung absichern, macht eine Rentenversicherung für den Fall, dass Sie eben nicht schon mit 82, sondern erst mit 90, 95 oder 100 Jahren versterben: Sie bekommen eine lebenslange Rente, völlig egal ob Ihr Vermögen schon aufgebraucht wäre oder nicht. Versicherer schätzen dafür die Lebenserwartung des Versicherten und verteilen das mit Rentenbeginn zur Verfügung stehende Geld entsprechend der zu erwartenden Lebensdauer auf. Ob das schlussendlich ein gutes Geschäft war, können Sie erst mit Ihrem Tod exakt berechnen.
Die statistische Lebenserwartung verrät nichts über die "negative Risikoselektion". Meist sind die Menschen, die eine Rentenversicherung abschließen, gesünder als der Bevölkerungsdurchschnitt. Alkoholiker, Drogenabhängige und kranke Menschen haben normalerweise keine Rentenversicherung. Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder schlechter Bildung versterben im Durchschnitt 8,4 (Frauen) bis zu 10,1 Jahre (Männer) früher als der Durchschnittsdeutsche. (Quelle: Studie des Robert Koch Instituts).
Der Durchschnittsdeutsche wird voraussichtlich 81-82 werden, während der Durchschnittsinhaber einer privaten Rentenversicherung erheblich älter wird.
Im Gegensatz dazu müssen Sie mit ihrem Vermögen im Depot haushalten, bis Sie das 67 Lebensjahr erreicht haben. Während Ihrer Rentenzeit kann die Börse stark schwanken. Eventuell müssen Sie dadurch mehr Anteile verkaufen als geplant, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Dann wäre Ihr Geld viel schneller aufgebraucht als vorher kalkuliert. Andersrum gilt natürlich Gegenteiliges für Börsen-Hochs im Rentenalter. Aber auch Krankheiten, die besondere Ausgaben erfordern, können das Depotvermögen schneller dezimieren als Ihnen lieb ist.
2. Die steuerliche Betrachtung
Der Depot ETF-Sparplan und die ETF-Rentenversicherung unterscheiden sich signifikant in der Steuerbelastung. Bei der Rentenversicherung wird eine steuerliche Förderung gewährt. Dazu muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bespart werden und kann frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt werden (bekannt als die 62/12-Regel). Da bei der ETF-Rentenversicherung eine einmalige Auszahlung („Kapitalwahlrecht”) oder die Auszahlung einer lebenslangen Rente gewählt werden kann, sind hier noch weitere Unterschiede zu berücksichtigen.
Je nachdem ob Sie sich für die Auszahlung oder die Rente entscheiden ändert sich die Besteuerung.
Halbeinkünfteverfahren bei der ETF-Rentenversicherung
Für alle fondsgebundenen Rentenversicherungen die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gilt eine begünstigte Versteuerung auf die Erträge. Sie müssen die Auszahlungen nur zu 50 Prozent bei der Steuer angeben und anschließend auch nur mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz in der Rente versteuern. Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz ist in der Rente in der Regel viel niedriger, als im Erwerbsleben.
Sie haben eine private fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Als Sie in Rente gehen entscheiden Sie sich für die vollständige Auszahlung Ihres angesparten Kapitals in Höhe von 205.000 Euro. Sie haben in den Vertrag 63.000 Euro eingezahlt.
Das bedeutet, dass Sie einen Gewinn von 142.000 Euro erwirtschaftet haben. Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind 15% der 142.000 Euro, also 21.300 Euro sind ebenfalls steuerfrei. Dann bleiben noch 120.700€ zu versteuernder Gewinn übrig. Dank des Halbeinkünfteverfahrens sind 50% davon nochmals steuerfrei - also 60.350€. Die verbleibenden 60.350€ müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Geht man von einem Steuersatz von 35% aus, entspricht das einer Steuerlast von 21.100€.
Ein weitere Vorteil einer ETF-Rentenversicherung ist, dass diese nicht unter die Besteuerung der sogenannten Vorabpauschale fällt.
Bei einem reinen ETF-Depot hätten Sie die volle Abgeltungssteuer in Höhe von knapp 26,5 % (nach Teilfreistellung ca. 20%) auf Ihren Ertrag gezahlt. Das sind über 28.000€ Steuern. Zusätzlich wäre jedes Jahr die Vorabpauschale fällig geworden und hätte Ihr Fondsvermögen geschmälert.
Abgeltungssteuer im ETF Bankdepot
Falls Sie sich entscheiden, nicht aus der Kirche auszutreten, werden die Banken eine Steuerbelastung von knapp 27% inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ans Finanzamt überweisen. Dank der Teilfreistellung in Höhe von 30% kann die Steuer effektiv auf ungefähr 20% gesenkt werden. Aber es ist eher unwahrscheinlich, dass jemand im Alter von 67 Jahren noch in der Lage ist, sein Portfolio zu verwalten und selbst seine gesamte Altersvorsorge in Aktien zu investieren zu lassen. Letztendlich sind Sie einem Risiko ausgesetzt und wahrscheinlich nicht mehr gewillt sich ständig in das Kapitalmarktgeschehen einzulesen.
Zusätzlich zur Abgeltungssteuer zahlen Sie die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale wird durch die depotführende Bank ermittelt, indem sie den Betrag, der ausgeschüttet wurde, mit dem sogenannten Basisertrag des Fonds vergleicht. Der Basisertrag entspricht dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinses, der jährlich von der Deutschen Bundesbank berechnet und veröffentlicht wird.
Angenommen, der Basiszins wäre 1 Prozent. Dann entspricht der für die Berechnung geltende Satz 0,7 Prozent. Der Wert der Fondsanteile zu Beginn des Jahres lag bei 100.000 Euro, was einer Vorabpauschale von 700 Euro entspricht. Abhängig vom Fondstyp wird eine gewisse Höhe an Steuerfreistellung gewährt. Bei einem Aktienfonds wären zum Beispiel 30 Prozent steuerfrei – es würden also 490 Euro als Vorabpauschale angesetzt, für die die übliche Abgeltungssteuer zu zahlen ist.
Ertragsanteilsbesteuerung bei einer ETF-Rentenversicherung
Wenn Sie sich für die Option der lebenslangen Rentenzahlung entscheiden, erhalten Sie Ihre regelmäßigen Zahlungen bis Sie versterben. Der Versicherer trägt in diesem Fall Ihr Langlebigkeitsrisiko.
Jemand, der eine Rente auf Lebenszeit von einer privaten Rentenversicherung bezieht, muss nur einen festgelegten Prozentsatz, den sogenannten Ertragsanteil, als Steuer zahlen. Dieser Prozentsatz wird im Gesetz abhängig vom Eintrittsalter in den Ruhestand bestimmt.
Die Ertragsanteilsbesteuerung beschreibt die Besteuerung von Erträgen, die aus regelmäßigen Rentenzahlungen stammen, also beispielsweise einer lebenslangen Rente aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Höhe der Steuerbelastung hängt von Ihrem Alter beim erstmaligen Bezug der Rentenleistung ab.
Der § 22 des Einkommensteuergesetzes (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) regelt die Ertragsanteilsbesteuerung. Abhängig vom Alter desjenigen, der eine lebenslange Rente bezieht, wird ein unterschiedlicher prozentualer Anteil zur Besteuerung herangezogen. Der Ertragsanteil zeigt Ihnen allerdings nicht den zu zahlenden Steuersatz an, sondern lediglich den Anteil Ihrer Rente, der mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Praxisbeispiel:
Der 67-Jährige Rentner erhält monatlich eine lebenslange Rentenzahlung von 1.000 Euro, für die eine Steuerpflicht von 17 % gemäß § 22 EStG gilt (siehe Tabelle). Dementsprechend werden 170,00 Euro von den 1.000 Euro mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent versteuert, was einer Steuerbelastung von 51,00 Euro pro Monat bzw. 5,10 Prozent entspricht.
Selbst bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent würden Sie maximal 71,40 Euro pro Monat, beziehungsweise 7,14 Prozent Steuern bezahlen. Es gibt kein anderes Produkt mit einer solch niedrigen steuerlichen Belastung.
3. Steuerliche Unsicherheit in der Zukunft
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Die jetzige Kapitalertragssteuer auf Depot-Gewinne liegt bei 26,375% inklusive Solidaritätszuschlag. Die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer ist allerdings nicht beständig – geschweige denn, dass sie bis zum Ruhestand gleich bleiben wird. Die aktuellen Vorschläge der SPD, Grüne und der Linken im Wahlkampf sind ein gutes Beispiel dafür. Die Parteien möchten die Kapitalertragssteuer abschaffen und stattdessen die Aktionäre und Kleinanleger mit dem persönlichen Steuersatz zur die Kasse bitten. Konkret bedeutet das einen Steuersatz von 42% für jeden, der mehr als 58.000€ brutto pro Jahr verdient. Derartige drastische Veränderungen können rasch Wirklichkeit werden - eine Vorhersage, wie man in 40 Jahren seine Gewinne aus dem Depot versteuert, wäre also ein Glücksspiel.
Bezüglich privater Rentenversicherungen sieht die Situation etwas entspannter aus. Deutschland war schon immer ein Land, in dem viel versichert wird. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die bestehenden Rentenversicherungen von Änderungen der Besteuerung betroffen sein werden, sondern wahrscheinlich nur die Verträge, die nach einer möglichen Änderung neu abgeschlossen werden. Denn als 2004 entschieden wurde, dass Lebensversicherungen nicht mehr zu 100% steuerfrei sind, hat das nur die Verträge betroffen, die nach 2004, also Anfang 2005 neu abgeschlossen wurden. Auf bestehende private Renen- und Lebensversicherungen gibt es ein sogenanntes Bestandsrecht für die steuerlichen Grundlagen, die bei Vertragsabschluss geherrscht haben. Bestehende Lebensversicherungen sind also nach wie 100% steuerfrei!
4. Flexiblere Produkte
Heutige fondsgebundene Rentenversicherungen bieten ein ähnliches Maß an Flexibilität, das man sonst nur von Depots kennt: Tägliche Einblick in die Wertentwicklung, kostenfreie Auszahlungen, Sonderzahlungen, freie Verfügbarkeit beim Eintritt ins Rentenalter, usw. Die neueren Tarife sind einfach ein Depot im Versicherungsmantel. Es gibt sogar die Möglichkeit, eine Garantiezeit für die Rente zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass jemand nach dem Tod des Versicherten weiterhin eine Rente erhält. Diese Optionen sind zwar nicht wirklich neu, aber viele Versicherungsunternehmen reagieren auf den steigenden Bedarf an Flexibilität und Kostenbewusstsein ihrer Kunden.
Bei vielen Rentenversicherungen können Kunden während der Entnahmephase im Ruhestand zwischen einer lebenslangen Rente, der vollständigen Auszahlung des Geldes und dem Einrichten eines eigenen "Auszahlplans" wählen, der die steuerlichen Vorteile einer Rentenversicherung genießt. Es ist also kaum noch etwas von der einstigen Unflexibilität der Versicherer zu spüren, abgesehen von einigen alteingesessenen Unternehmen in der Branche.
Es ist deutlich zu erkennen, dass die Versicherer dem Wandel der Zeit folgen, indem sie mehr als 100 Fonds und ETFs für Sie zur Auswahl bereitstellen. Obwohl Einzelaktien oder seltene ETFs nicht im Angebot sind, kann man eine Rentenversicherung als Kerninvestition in eine Altersvorsorge-Strategie integrieren. Es gibt viele Optionen für Sie als Anleger, wie beispielsweise globale ETFs, Schwellen- und Entwicklungsländer, kleine Unternehmen und landesspezifische Fonds, die auch nachhaltig sein können, wenn gewünscht.
5. Strategieänderungen
Einer der absolut wesentlichen Vorteile einer guten ETF-Rentenversicherungen ist es, Fondswechsel jederzeit kosten- und steuerfrei vornehmen zu können. Dazu zählen sowohl Änderungen des Sparplans, also auch das Umverteilen des gesamten Vertragsguthabens.
Gründe für eine Strategieänderungen können sein:
- Aufgrund von Veränderungen der Weltwirtschaft möchten Sie den asiatischen Kontinent in Ihrem Depot höher gewichten als die USA.
- In den letzten Jahren vor Beginn der Rente, wäre ein Ablaufmanagement (=sukzessives Umschichten in schwankungsärmere und weniger aktienlastige ETF) wünschenswert
- Sie möchten nachhaltige Unternehmen stärker gewichten und müssen daher die besparten Fonds ändern
- Sie wollen die Ausgangsgewichtung des Portfolios wieder herstellen und müssen umschichten - sogenanntes Rebalancing
- Obwohl es den MSCI World als Index bereits seit Jahrzehnten gibt, existiert z.B. der sehr beliebte iShares Core MSCI World UCITS ETF erst seit 2009. Will heißen: nur weil man in ein und denselben Index investieren will, wechselt man aber eben vielleicht mal den ETF, der diesen Index abbildet – entweder, weil es in der Zukunft einen besseren oder kostengünstigeren ETF auf den Index gibt oder…
- ETFs werden aufgelöst. Allein 2020 wurden ca. 250 ETF aufgelöst. In so einem Fall erfolgt dann entweder eine Fusion (=ETF-Anteile werden umgetauscht), wodurch nur bei identischem Fondsdomizil keine Steuer anfällt, oder es erfolgt die Liquidation (=ETF-Anteile werden zu einem festgelegten Stichtag verkauft).
Sogar wenn man nur alle Jahrzehnte eine Veränderung des Fonds im Depot vornimmt, ist die daraus resultierende Reduzierung der Rendite durch die Steuer bei einem klassischen Bankdepot extrem. In all diesen Fällen wird jedoch keine Steuer in der ETF-Rentenversicherung fällig.
6. Manipulation durch irrationales Verhalten
Um während der gesamten Sparanlage-Dauer von 30 bis 40 Jahren diszipliniert zu bleiben, muss man stärker an sich arbeiten als man denkt. Es wird viele Gelegenheiten geben, an das gesparte Geld vorzeitig zu gelangen - egal ob für ein Auto, eine Reise, Renovierungsarbeiten oder um die teuren Studiengebühren für Ihre Kinder zu bezahlen. Obwohl man verstehen kann, warum man das tun würde, ist eine Altersvorsorge jedoch nicht dafür gedacht. Deshalb sollten Sie Ihre Altersvorsorge und Ihren Vermögensaufbau klar voneinander trennen.
Die meisten Menschen werden zuerst behaupten, dass sie diszipliniert sind und durchhalten, doch ein realistisches Selbstbild ist sehr wichtig. Es ist jedoch Tatsache, dass wir meistens aus emotionalen Gründen Entscheidungen treffen. Zum Beispiel ist es viel einfacher, über die Eingabe einer TAN-Nummer Geld von einem Depot abzuheben, als das Kapital vom Versicherer anzufordern. Ein Kollege sagt immer: "Das Verhalten ist wichtiger als das Produkt." Letztendlich ist die Altersvorsorge ein Marathon und kein Sprint.
Fazit
Man kann beide Optionen, den ETF-Sparplan und die ETF-Rentenversicherung, als Gewinner des Vergleiches erkennen - und das je nachdem, wie man die zahlreichen Parameter anordnet, möglicherweise sogar deutlich.
Es ist sinnvoll, eine ETF-Rentenversicherung und Depot miteinander zu kombinieren, um eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Mit der Auswahl eines entsprechend günstigen Tarifs lassen sich auch die steuerlichen Vorteile der Rentenversicherung optimal nutzen. Außerdem werden Erbschaftssteuern im Falle des Todes gespart, da das Vertragsguthaben oder die zu erwartende Rente nicht zur Erbmasse hinzugezählt werden, sondern direkt auf das Konto des/der Erben transferiert werden.