Arbeitgeberzuschuss zur PKV in 2025
Im Jahr 2025 steigt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung auf bis zu 449,27 Euro pro Monat. Das sind 27,51 Euro mehr als im Vorjahr.

Das Wichtigste in Kürze
💶 Arbeitgeberzuschuss 2025: Bis zu 471,32 € für die private Krankenversicherung und 73,77 € für die Pflegeversicherung – der Arbeitgeber übernimmt 50 % Ihrer Beiträge, maximal bis zu diesen Beträgen.
➕ Zuschuss für Zusatzbausteine: Auch Krankentagegeld und Beitragsentlastung im Alter können bezuschusst werden – für mehr Sicherheit und eine bessere Ausnutzung des Zuschusses.
👨👩👧 Tipp für Familien: Verteilen Sie die Kinder auf beide Elternteile, um den Zuschuss optimal zu nutzen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2025?
Wenn Sie privat krankenversichert sind und angestellt arbeiten, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Kosten Ihrer PKV. Das ist gesetzlich so geregelt – genauer gesagt in § 257 des Sozialgesetzbuches V.
Ihr Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte Ihres monatlichen Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Allerdings nur bis zu dem Betrag, den er auch für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müsste. Das heißt: Ist Ihr PKV-Beitrag höher als der GKV-Höchstsatz, zahlen Sie den Rest selbst.
Auch bei der Pflegeversicherung bekommen Sie Unterstützung: Der Arbeitgeber übernimmt ebenfalls 50 Prozent Ihres Beitrags zur privaten Pflegeversicherung – allerdings wieder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 2,50 Prozent - was einer Erhöhung von 0,80 Prozent verglichen mit 2024 entspricht.
Wie hat sich der Arbeitgeberzuschuss PKV verändert?
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt jedes Jahr an. Der Grund dafür ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden. Wenn diese Grenze steigt, erhöht sich auch der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und damit steigt automatisch auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte.
Im Jahr 2014 lag der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei 627,75 Euro. Bis 2025 ist er auf 942,55 Euro pro Monat gestiegen. Zusätzlich kommen noch knapp 200 Euro für die Pflegepflichtversicherung dazu. Somit liegt der Höchstbeitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung bei mittlerweile 1.141,00 Euro pro Monat (2025).
Einkommensgrenze für einen Wechsel in die PKV
Ab dem Jahr 2025 liegt die neue Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro pro Jahr. Im Jahr 2024 lag sie noch bei 69.300 Euro. Diese Änderung wurde am 6. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.
Wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen aus einer Angestelltentätigkeit unter dieser neuen Grenze liegt, werden Sie ab dem 1. Januar 2025 wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: Ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich, solange Sie unter dieser Grenze verdienen.

Praxisbeispiele: Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen in 2025
Privatversichert alleinstehend
Ein alleinstehender Arbeitnehmer zahlt 530 Euro für seine private Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt davon 265 Euro – also 50 %, da der Beitrag unter dem Höchstzuschuss von 471,32 Euro liegt.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Tarif sinnvoll aufgebaut ist. Durch zusätzliche Bausteine wie Krankentagegeld oder eine Beitragsentlastung im Alter kann der Arbeitgeberzuschuss besser ausgeschöpft werden – und Sie sind gleichzeitig besser abgesichert.

Familie mit zwei Kindern und beiden Eltern in der Privaten Krankenversicherung
Ein verheirateter Arbeitnehmer hat eine private Krankenversicherung und zahlt 530 Euro im Monat. Seine Frau befindet sich in Elternzeit und zahlt 330 Euro für die PKV, die beiden Kinder jeweils 160 Euro. Ein Beitrag zur privaten Pflegeversicherung fällt für die beiden privatversicherten Kinder nicht an.
Der Arbeitgeber zahlt:
- Für den Vater: 265 Euro (50 % von 530 Euro)
- Für die Mutter: 165 Euro (50 % von 330 Euro)
- Für die Kinder: Jeweils 80 Euro Zuschuss pro Kind, verteilt auf beide Eltern

Tipps zur optimalen Nutzung des Arbeitgeberzuschusses
Der Arbeitgeberzuschuss kann auch für Krankentagegeld-Versicherungen verwendet werden – selbst, wenn sie bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wurden. So lassen sich Einkommenslücken im Krankheitsfall absichern. Viele Arbeitnehmer, die zu uns kommen, haben ein zu niedriges Krankentagegeld im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung.
Außerdem kann der Zuschuss genutzt werden, um Verträge zur Beitragsentlastung im Rentenalter mitzufinanzieren. Diese senken später die PKV-Beiträge im Ruhestand und helfen, den Arbeitgeberzuschuss heute voll auszuschöpfen.
PKV Beitrag für Kinder in der PKV aufteilen und AG-Zuschuss richtig nutzen
Familien mit mehreren Kindern und zwei privat versicherten Elternteilen können den Arbeitgeberzuschuss optimal nutzen, wenn sie die Kinder auf beide Elternteile aufteilen. So kann jeder Elternteil den Zuschuss für jeweils ein Kind erhalten – und der gesamte Zuschussrahmen wird besser ausgeschöpft.
Praxisbeispiele: Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen in 2025
Privatversichert alleinstehend
Ein alleinstehender Arbeitnehmer zahlt 530 Euro für seine private Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt davon 265 Euro – also 50 %, da der Beitrag unter dem Höchstzuschuss von 471,32 Euro liegt.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Tarif sinnvoll aufgebaut ist. Durch zusätzliche Bausteine wie Krankentagegeld oder eine Beitragsentlastung im Alter kann der Arbeitgeberzuschuss besser ausgeschöpft werden – und Sie sind gleichzeitig besser abgesichert.

Familie mit zwei Kindern und beiden Eltern in der Privaten Krankenversicherung
Ein verheirateter Arbeitnehmer hat eine private Krankenversicherung und zahlt 530 Euro im Monat. Seine Frau befindet sich in Elternzeit und zahlt 330 Euro für die PKV, die beiden Kinder jeweils 160 Euro. Ein Beitrag zur privaten Pflegeversicherung fällt für die beiden privatversicherten Kinder nicht an.
Der Arbeitgeber zahlt:
- Für den Vater: 265 Euro (50 % von 530 Euro)
- Für die Mutter: 165 Euro (50 % von 330 Euro)
- Für die Kinder: Jeweils 80 Euro Zuschuss pro Kind, verteilt auf beide Eltern

Tipps zur optimalen Nutzung des Arbeitgeberzuschusses
Der Arbeitgeberzuschuss kann auch für Krankentagegeld-Versicherungen verwendet werden – selbst, wenn sie bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wurden. So lassen sich Einkommenslücken im Krankheitsfall absichern. Viele Arbeitnehmer, die zu uns kommen, haben ein zu niedriges Krankentagegeld im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung.
Außerdem kann der Zuschuss genutzt werden, um Verträge zur Beitragsentlastung im Rentenalter mitzufinanzieren. Diese senken später die PKV-Beiträge im Ruhestand und helfen, den Arbeitgeberzuschuss heute voll auszuschöpfen.
PKV Beitrag für Kinder in der PKV aufteilen und AG-Zuschuss richtig nutzen
Familien mit mehreren Kindern und zwei privat versicherten Elternteilen können den Arbeitgeberzuschuss optimal nutzen, wenn sie die Kinder auf beide Elternteile aufteilen. So kann jeder Elternteil den Zuschuss für jeweils ein Kind erhalten – und der gesamte Zuschussrahmen wird besser ausgeschöpft.
Häufige Fragen zum Arbeitgeberzuschuss
Maximal 471,32 € für die Krankenversicherung und 73,77 € für die Pflegeversicherung. Der Zuschuss beträgt 50 % Ihres tatsächlichen Beitrags – aber höchstens bis zu diesen Beträgen.
Er beträgt 50 % Ihres Beitrags – höchstens aber den Arbeitgeberanteil zur GKV. Dieser richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, dem GKV-Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitrag (2,5 %).
Ja, der Arbeitgeber übernimmt 50 % Ihres Beitrags, aber höchstens den Anteil, den er bei gesetzlich Versicherten zahlen müsste (2025: maximal 73,77 € pro Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstsatz des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Beitragshöhe nicht mehr berücksichtigt. 2025 liegt sie in der Krankenversicherung bei 66.150€ pro Jahr (monatlich 5.512,50€).
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Dazu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 % (Stand 2025). Insgesamt ergibt sich ein GKV-Gesamtbeitrag von 17,1 0%.