Auszahlung einer bAV: So wird sie besteuert
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge bringt oft hohe Steuer- und Sozialabgaben mit sich – besonders bei Einmalzahlungen. Viele Beschäftigte erhalten dadurch am Ende deutlich weniger, als sie ursprünglich erwartet haben.

Das Wichtigste in Kürze
💸 Bei der Auszahlung der bAV zahlen Angestellte schnell über 50 % an Steuern und Sozialabgaben, vor allem bei Einmalzahlungen.
📆 Auch die lebenslange Rente aus der bAV ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – sie wird wie zusätzliches Einkommen im Ruhestand behandelt.
⚠️ Die beliebte Fünftelregelung zur Steuerersparnis gilt nicht bei Direktversicherungen, sondern nur bei Unterstützungskasse oder Direktzusage.
🧾 Privatversicherte zahlen keine Sozialabgaben auf die Auszahlung – hier besteht ein klarer Vorteil gegenüber gesetzlich Versicherten.
Wie funktioniert die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge?
Wie viel Sie von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge am Ende behalten, hängt davon ab, wie hoch sie besteuert wird. Und das ist gar nicht so einfach – denn es spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Zum Beispiel die Art Ihrer bAV, wann Sie in Rente gehen und natürlich auch Ihr persönlicher Steuersatz.
Grundsätzlich gilt: Die Betriebsrente gehört zum Einkommen – und muss versteuert werden.
Das passiert nach der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz logisch:
Während Sie noch arbeiten und in die bAV einzahlen, müssen Sie auf diese Beiträge keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen.
Sobald Sie aber in Rente sind und das Geld ausgezahlt wird, wird es ganz normal versteuert – so, als wäre es ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand.
Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei Auszahlung
Egal, ob Sie sich für eine Einmalzahlung, eine Teilauszahlung oder die klassische monatliche Betriebsrente entscheiden – in jedem Fall gilt:
Die Auszahlung aus der Direktversicherung wird zu 100 Prozent versteuert.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.
Und auch wenn dieser in der Regel niedriger ist als im Berufsleben, kann die Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge das steuerpflichtige Einkommen deutlich erhöhen.
Die Einmalzahlung wird in der Steuerklärung als „Sonstige Einkünfte“ versteuert.
Durch die sogenannte Steuerprogression steigt dann auch Ihr persönlicher Steuersatz.
Rechenbeispiel zur Auszahlung einer Direktversicherung für einen Arbeitnehmer
Wenn Sie sich eine größere Summe auf einmal auszahlen lassen – sagen wir mehr als 50.000 Euro – dann können Sie damit schnell in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent rutschen.
Folgende Annahmen haben wir bei der Berechnung getroffen:
- Alter bei Vertragsabschluss: 25 Jahre
- Beitragszahlung in Jahren: 42 Jahre Laufzeit
- Monatliche Beitragszahlung: 322€
- Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers brutto: 280€ pro Monat Gehaltsumwandlung
- Tatsächliche Nettobelastung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit: 155€ pro Monat netto
- Angenommene Rendite der Kapitalanlage: 6% pro Jahr

Ein Angestellter hat über 42 Jahre hinweg jeden Monat 280 Euro aus seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung umgewandelt. Insgesamt hat er so 141.120 Euro eingezahlt.
Bei Rentenbeginn erhält er dafür 140.799 Euro ausgezahlt – also weniger, als er insgesamt eingezahlt hat. Und das nach über vier Jahrzehnten Sparzeit!
Wenn man allerdings nur betrachtet, was ihn das netto gekostet hat – also nach Steuervorteilen und Sozialabgabenersparnis – dann hat er nur rund 78.120 Euro selbst aufgebracht. Aus dieser Sicht hat er immerhin deutlich Kapital aufgebaut.
Doch dieser "Vorteil" hat seinen Preis:
Weil er in der gesamten Ansparphase keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge gezahlt hat, bekommt er im Ruhestand weniger gesetzliche Rente. Konkret:
Rund 90 Euro weniger pro Monat, also über 1.080 Euro pro Jahr – und das lebenslang.

Rente oder Einmalzahlung?
Wenn die Auszahlung eine hohe Steuerlast mit sich bringt, stellt sich schnell die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen?
Sie können sich statt einer Einmalzahlung auch für eine lebenslange monatliche Rente entscheiden.
Aber auch diese lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge muss vollständig versteuert werden.

Wenn Sie eine monatliche Zusatzrente von 515 Euro nach allen Abzügen erhalten, dauert es etwa 12,5 Jahre, bis Sie so viel Geld zurückbekommen, wie Sie netto eingezahlt haben – also rund 78.120 Euro.
Geht man von der Bruttoeinzahlung durch Entgeltumwandlung aus, also 141.120 Euro, dann müssten Sie die Rente sogar mindestens 13,5 Jahre lang beziehen, um Ihre Beiträge zurückzuerhalten.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt bei etwa 85 Jahren. Wenn unsere Beispielperson mit 67 Jahren in Rente geht und 85 wird, bekommt sie 18 Jahre lang die Rente – und damit mehr Geld, als bei der Einmalzahlung.
Die lebenslange Rentenzahlung ist in diesem Fall also klar im Vorteil.
Doch wenn die Person nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die angesparte Rendite (insgesamt 309.366 Euro) über die Rente zurückbekommen möchte, müsste sie 29,5 Jahre lang Rente beziehen – also mindestens 96 Jahre alt werden.
Hätte diese Person ihre betriebliche Altersvorsorge mit infinno abgeschlossen, würde ihre monatliche Rente 1.237 Euro betragen – also 14.849 Euro pro Jahr.
Das sind 4.362 Euro mehr pro Jahr – bzw. über 70 Prozent höhere Rente.
Bei infinno sorgen wir dafür, dass nicht der Versicherer, sondern unsere Kunden von den Gewinnen profitieren.
Statt einer zu niedrig kalkulierten Rente, verschieben wir diese Überschüsse auf die Kundenseite – und erhöhen damit spürbar die lebenslange Rentenzahlung.
Rente oder Einmalzahlung?
Wenn die Auszahlung eine hohe Steuerlast mit sich bringt, stellt sich schnell die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen?
Sie können sich statt einer Einmalzahlung auch für eine lebenslange monatliche Rente entscheiden.
Aber auch diese lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge muss vollständig versteuert werden.

Wenn Sie eine monatliche Zusatzrente von 515 Euro nach allen Abzügen erhalten, dauert es etwa 12,5 Jahre, bis Sie so viel Geld zurückbekommen, wie Sie netto eingezahlt haben – also rund 78.120 Euro.
Geht man von der Bruttoeinzahlung durch Entgeltumwandlung aus, also 141.120 Euro, dann müssten Sie die Rente sogar mindestens 13,5 Jahre lang beziehen, um Ihre Beiträge zurückzuerhalten.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt bei etwa 85 Jahren. Wenn unsere Beispielperson mit 67 Jahren in Rente geht und 85 wird, bekommt sie 18 Jahre lang die Rente – und damit mehr Geld, als bei der Einmalzahlung.
Die lebenslange Rentenzahlung ist in diesem Fall also klar im Vorteil.
Doch wenn die Person nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die angesparte Rendite (insgesamt 309.366 Euro) über die Rente zurückbekommen möchte, müsste sie 29,5 Jahre lang Rente beziehen – also mindestens 96 Jahre alt werden.
Hätte diese Person ihre betriebliche Altersvorsorge mit infinno abgeschlossen, würde ihre monatliche Rente 1.237 Euro betragen – also 14.849 Euro pro Jahr.
Das sind 4.362 Euro mehr pro Jahr – bzw. über 70 Prozent höhere Rente.
Bei infinno sorgen wir dafür, dass nicht der Versicherer, sondern unsere Kunden von den Gewinnen profitieren.
Statt einer zu niedrig kalkulierten Rente, verschieben wir diese Überschüsse auf die Kundenseite – und erhöhen damit spürbar die lebenslange Rentenzahlung.