Sicherheit geht vor: Warum eine private Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar ist
Zusammenfassung
Es kann schnell passieren: Ihr Kind spielt im Garten Fußball und schießt den Ball versehentlich gegen das Fenster des Nachbarn, welches zerbricht. Oder Sie überqueren die Straße bei Rot, um den Bus zu erwischen, und ein Auto muss bremsen und verursacht einen Auffahrunfall. Für die entstandenen Schäden sind Sie verantwortlich und müssen dafür aufkommen. Im schlimmsten Fall kann das Ihre finanzielle Existenz bedrohen – es sei denn, Sie haben eine geeignete Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Wir helfen Ihnen dabei, eine passende Versicherung zu finden und zeigen Ihnen, warum es sich lohnen kann, Ihren Vertrag zu uns zu wechseln.
- Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie verursacht wurden. Wenn Sie auf eine Privathaftpflicht verzichten, müssten Sie alle Kosten selbst tragen, was besonders kostspielig werden kann, falls Sie eine Person verletzen
- Eine gute Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur den Zeitwert, sondern zahlt dem Geschädigten auch den Neuwert
- Auch bei Schäden die Sie mit einem fremden Auto verursachen sollte der Selbstbehalt und die Rückstufung im Schaden von Ihrer Versicherung bezahlt werden
- Achten Sie darauf, dass Ihre Privathaftpflicht auch “nicht deliktfähige Kinder” mitversichert
Wofür brauchen Sie eine private Haftpflichtversicherung?
Keiner von uns kann vorhersagen, wann ein Unfall passiert, daher sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten, sollten Sie etwas versehentlich beschädigen oder eine andere Person verletzen, und bietet somit Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2018 nur knapp 83 Prozent der Haushalte in Deutschland eine solche Versicherung abgeschlossen.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden an Personen, Gegenständen und Vermögensschäden. Die meisten Sachschäden sind in der Regel nicht besonders kostspielig und belaufen sich auf ein paar Tausend Euro. Hingegen können Verletzungen von Personen sehr teuer werden. Es ist daher wichtig, sich entsprechend abzusichern.
Beispiel - Zusammenstoß mit Fahrradfahrerin
Sie sind verantwortlich für den Sturz einer Radfahrerin, der zu einem Krankenhausaufenthalt und mehreren Wochen Rehabilitation führt. Sie müssen nicht nur für das Schmerzensgeld und die medizinische Behandlungskosten aufkommen, sondern auch für den Verdienstausfall der Radfahrerin, der ihr entsteht, weil sie nicht arbeiten kann. Sollte die Radfahrerin aufgrund Ihres Verschuldens sterben, könnten die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen. Sie haften für den entstandenen Schaden bis zu Ihrer persönlichen Pfändungsgrenze.
Wo ist die gesetzliche Haftung geregelt?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es Regelungen zur Haftung bei Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen. Diese Regelungen sind hauptsächlich in den Paragraphen § 823 Schadensersatzpflicht und § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung festgelegt. Das bedeutet, dass jeder, der absichtlich oder aus Fahrlässigkeit einen Schaden bei einem Dritten verursacht, dafür verantwortlich gemacht werden kann. Opfer und Geschädigte haben auf dieser Basis das Recht, entsprechende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
Wenn jemand durch sein eigenes Verschulden einen Schaden verursacht, kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass er mit seinem gesamten privaten Vermögen haften muss. Normalerweise wird der Schaden jedoch durch eine finanzielle Entschädigung beglichen. Sollte der Schaden jedoch so groß sein, dass das vorhandene Kapital nicht ausreicht, um die Forderungen zu bezahlen, muss der Verursacher auch mit seinen zukünftigen Einnahmen haften. Vor allem bei Personenschäden mit medizinischen Folgekosten können die Entschädigungszahlungen enorm hoch sein.
Wofür zahlt die private Privathaftpflichtversicherung nicht?
Wenn Sie absichtlich jemand anderem Schaden zufügen oder fremdes Eigentum beschädigen, wird Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Das bedeutet, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn Sie selbst einen Schaden erleiden, wird Ihre Versicherung normalerweise nicht dafür aufkommen.
Wenn Sie jedoch eine Forderungsfalldeckung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung haben, kann Ihre Haftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden bezahlen, wenn der Schädiger kein Geld hat oder nicht versichert ist.
Des weiteren zahlt eine private Haftpflichtversicherung bei den folgenden Ereignissen nicht:
- Schäden, die vorsätzlich verursacht werden
- Schäden die während einer Straftat entstanden sind
- Verletzungen die dem eigenen Körper zugefügt wurden
- Schäden die während der Arbeit passieren
- Schäden unter versicherten Personen untereinander (zum Beispiel Ehemann und Ehefrau)
- Schäden die durch sogenannte Gefälligkeitshandlungen verursacht werden
- Schäden die durch die Verwendung eines KFZs verursacht werden und von der KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt werden müssen
- Schäden die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden
- Reine Vermögensschäden, denen kein Sach,- oder Personenschaden voraus geht
- Schäden die von Hunden verursacht werden
Welche Leistungen sollte eine gute private Haftpflichtversicherung enthalten?
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Leistungen der verschiedenen privaten Haftpflichtversicherungen. Abhängig vom gewählten Tarif können Versicherungsnehmer in verschiedenen Situationen auf ihre Versicherung zählen, während sie in anderen Fällen möglicherweise einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen, weil nicht alles mitversichert ist. Es ist daher wichtig, die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen, um die beste Versicherung für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Die folgenden Leistungen sollten in Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten sein.
Ausreichende Versicherungssumme: Wie hoch sollte sie sein?
Es ist wichtig, bei der Privathaftpflichtversicherung eine hohe Versicherungssumme zu wählen. Eine höhere Deckungssumme ist nur geringfügig teurer und lohnt sich insbesondere bei kostspieligen Personenschäden. Da die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte auch die Deckung Ihres Vertrages sehr hoch sein, um zu vermeiden, dass Sie den Rest aus Ihrem eigenen Vermögen zahlen müssen.
Sie sind optimal geschützt mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro. Zusätzlich sollte pro geschädigter Person mindestens eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Best-Leistungsgarantie: Warum ist sie so wichtig in der privaten Haftpflichtversicherung?
Der Versicherer versichert Ihnen mit einer Best-Leistungsgarantie, dass er sich im Falle eines Schadens wie der beste Anbieter auf dem deutschen Markt verhalten wird. Das kann hilfreich sein, falls Sie einen Schaden verursacht haben und Ihr Versicherer behauptet, dass dieser Lebensbereich nicht versichert ist oder die Entschädigungsgrenze nicht ausreicht.
Falls Sie belegen können, dass ein anderer Versicherer in diesem Fall die Kosten übernimmt, gelten dessen Leistungen auch für Ihren Vertrag. Die Best-Leistungsgarantie sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz auf das höchstmögliche Niveau in Deutschland angehoben wird.
Obwohl die Best-Leistungsgarantie einen großartigen Leistungsumfang bietet, gibt es dennoch Einschränkungen zu beachten. Sie gilt ausschließlich für deutsche Versicherer und nur für Leistungen auf derselben Tarifstufe. Wenn Sie beispielsweise einen Basisschutz gewählt haben, können Sie nicht auf den Exklusivtarif eines anderen Versicherers zurückgreifen. Die Best-Leistungsgarantie kann also nur Lücken füllen, die ein anderer Versicherer mit einem vergleichbaren Tarifangebot im Rahmen der Privathaftpflicht absichert.
Bei infinno können Kunden sich sicher sein, dass im Falle eines Schadens in der Regel ein Versicherer gefunden werden kann, der den Schaden reguliert. Dies ist möglich, da die Tarife, die wir anbieten, stets der höchsten Tarifstufe entsprechen und somit eine hervorragende Absicherung gewährleisten.
Forderungsausfalldeckung: Wann zahlt sie und wozu braucht man diese?
Neben einer umfangreichen Versicherungssumme ist auch der Schutz vor Forderungsausfall von großer Wichtigkeit. Dieser Schutz ähnelt einer umgekehrten Haftpflichtversicherung: Wenn Sie einen Schaden erleiden, für den der Verursacher nicht aufkommen kann, übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten. Allerdings bieten die meisten Versicherer diesen Schutz erst ab einem Schaden von mindestens 2.500 - 5.000 Euro an. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die Konditionen zu informieren.
Leider gibt es in Deutschland nach wie Haushalte ohne eine private Haftpflichtversicherung. Meistens gehen diese Haushalte mit einem niedrigen Einkommen einher. Die Chance im Schadensfall eine Entschädigung zu erhalten ist daher eher gering. Aktuell sind etwa 18 Prozent der Haushalte ohne eigene Haftpflichtversicherung.
Einige Versicherungsgesellschaften verlangen, dass Sie einen gültigen Titel vor Gericht erwirken, um Anspruch auf Ihre Schadensersatzforderungen zu haben. Andere Versicherer akzeptieren, dass Sie sich nachweislich bemüht haben, Ihr Geld zu bekommen. Es kann manchmal lohnen, sich die Mühe einer Klage zu machen, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
Neuwertklausel: Wieso sollten Sie mehr als nur den Zeitwert ersetzt bekommen?
Wenn es zu Sachschäden kommt, übernimmt die private Haftpflichtversicherung normalerweise nicht den vollen Neuwert, sondern nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands. Das bedeutet, dass der Geschädigte nicht die aktuelle Summe erhält, die nötig wäre, um den beschädigten Gegenstand neu zu kaufen. Stattdessen wird nur der Betrag erstattet, der dem Wert des Objekts zum Zeitpunkt des Schadens entspricht.
Mit einer Klausel zur Neuwertentschädigung wird der verursachte Schaden vollständig bezahlt und so Streit mit dem Geschädigten vermieden.
Grobe Fahrlässigkeit: Ist diese Klausel in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Eine qualitativ hochwertige private Haftpflichtversicherung bietet Schutz auch in Fällen, in denen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Leichtsinn des Versicherten verursacht wurden. Allerdings greift die Versicherung nicht, wenn jemand absichtlich und vorsätzlich einen Schaden anrichtet. Wenn der Schadensverursacher vorsätzlich handelt, wird er zur Verantwortung gezogen und muss die Kosten für die Schadensregulierung aus eigener Tasche zahlen.
Mietsachschäden: Sind Sie als Mieter gegen Sachschäden versichert?
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie auch gegen Schäden versichert, die Sie in gemieteten Wohnungen, Häusern, Ferienhäusern und Kleingärten verursachen. Allerdings übernimmt die Versicherung keine Kosten bei Glasschäden. Um sich vollständig abzusichern, sollten Sie als Mieter eine separate Glasversicherung oder eine Hausratversicherung mit Glasbruchversicherung abschließen.
Glasschäden, die an fremdem Eigentum entstanden sind, werden allerdings durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Schlüsselversicherung: Sind Schlüssel in der privaten Haftpflicht versichert?
Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, kann das schnell teuer werden. Die Kosten können leicht in den vierstelligen Bereich gehen. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung mit Schlüsselversicherung abschließen.
Ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Gebäude mit 20 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Schließanlage leben. Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, müssen alle Schlösser im Haus ausgetauscht werden. Jede Wohnung bekommt dann zwei neue Schlüssel.
- Kosten pro Schlüssel = 25 Euro x 40 Schlüssel = 1.000 Euro
- Kosten pro Schloss = 115 Euro x 20 Schlösser = 2.300 Euro
- Kosten für den Austausch der Schlösser beim Eingang und im Keller = 350 Euro
Die Gesamtkosten belaufen sich schnell auf 3.650 Euro.
Wenn Sie eine Schlüsselversicherung abgeschlossen haben, sind sowohl die Schlüssel als auch die Schließanlage mitversichert. In der Regel trägt Ihr Versicherer die Kosten für den Austausch der Schließanlage, den Verlust der Schlüssel und vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen wie die Installation eines Notschlosses.
Bei Schlüsselversicherungen ist es üblich, dass eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart wird. Sollten die Kosten niedriger als die Selbstbeteiligung sein, muss der Versicherte diese selbst tragen. Zum Beispiel, wenn nur ein Ersatzschlüssel angefertigt wird ,oder eine neue Schlüsselkarte erstellt werden muss. Abhängig von der vereinbarten Deckungssumme wird der Versicherer Sie bis zu einem bestimmten Höchstbetrag entschädigen. Für private Schlüssel empfiehlt sich eine Deckungssumme von 50.000 Euro und für berufliche Schlüssel von 100.000 Euro.
Weltweiter Versicherungsschutz: Zahlt die Haftpflicht auch für Schäden im Ausland?
Der Versicherungsschutz greift normalerweise nicht nur in Deutschland, sondern auch begrenzt im Ausland. Einige Versicherungen bieten einen weltweiten Schutz für Ferien, Reisen und andere Auslandsaufenthalte für höchstens ein Jahr. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, wäre es vernünftig, beim Anbieter nach den genauen Versicherungsleistungen zu fragen.
KFZ-Schäden: Zahlt die Privathaftpflicht den Schaden, wenn Sie mit einem fremden Auto fahren?
Es ist wirklich ärgerlich, wenn man das Auto eines Freundes oder Bekannten fährt und dabei einen Unfall verursacht. In einem solchen Fall muss die KFZ Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers für den Schaden aufkommen und die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten und Schäden am Fahrzeug.
Allerdings wird der Versicherer des Fahrzeugeigentümers danach höhere Beiträge verlangen und er muss auch noch die Selbstbeteiligung bezahlen. Um Streitigkeiten mit Ihrem Bekannten oder Freund zu vermeiden, ist es wichtig, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch die zusätzlichen Kosten des Geschädigten für die Höherstufung in der KFZ-Versicherung und die Extrakosten für die Selbstbeteiligung bezahlt.
Passiver Rechtsschutz: Wann wehrt die Privathaftpflicht Schäden ab?
Wenn Versicherte für Schäden haftbar gemacht werden, die sie nicht verursacht haben, kann die Haftpflichtversicherung eine wertvolle Unterstützung leisten. Durch den passiven Rechtsschutz wehrt sie unberechtigte Haftungsansprüche und Schadensersatzforderungen ab, auch vor Gericht. Die entstehenden Kosten für Anwälte und Gerichte übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Wenn man einen aktiven Rechtsschutz benötigt, muss man eine separate Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wie sind die eigenen Kinder in der Privathaftpflicht versichert?
Jeder kennt das Schild: “Eltern haften für ihre Kinder”. Es ist oft an Baustellenzäunen zu sehen und soll aussagen, dass die Eltern für Schäden, die ihr Kind verursacht hat, verantwortlich sind. Kleiner Exkurs - fällt Ihr Kind in eine Baugrunde und ist lebenslang gelähmt, haftet in dem Fall der Bauherr der Baugrube.
Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Klingt einfach, ist es aber nicht unbedingt.
Eltern haften gemäß § 823 BGB, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber den in der privaten Haftpflicht mitversicherten Kindern verletzt haben und diese einen Schaden verursacht haben. Allerdings ist die Situation nicht immer ganz klar und es müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird, ob die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt wurde. Dazu gehört unter anderem das Alter und die Reife des Kindes.
Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig - sie müssen also nicht für die Schäden haften, die sie verursacht haben. Die Eltern müssen nur dann für diese Schäden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit sogar bis zum zehnten Lebensjahr.
Im Falle eines Schadens, der von einem Kind verursacht wurde und weder das Kind noch die Eltern dafür verantwortlich sind, zahlt eine Privathaftpflichtversicherung normalerweise nicht. Daher ist es äußerst wichtig, eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden von kleinen und nicht deliktfähigen Kindern abdeckt. Zusätzlich sollten Sie sich selbst vor Schäden schützen, die durch andere Kinder oder deren Eltern verursacht wurden, aber nicht reguliert werden können, indem Sie die Forderungsausfallklausel versichert haben.
In unseren speziellen Deckungskonzepten von infinno sind diese Situationen vollumfänglich um lückenlos abgesichert. Sie brauchen sich in diesen Fällen nur an uns wenden und wir kümmern uns darum, dass der Schaden bezahlt wird.
Werden Schäden bezahlt, wenn keine Rechnung auffindbar ist?
Im Falle eines Schadens ist es für die Versicherung von Vorteil, wenn der Geschädigte einen Nachweis des Wertes der beschädigten Sache vorlegen kann. Selbst wenn keine Rechnung mehr vorhanden ist oder gefunden werden kann, muss man sich in der Regel keine Gedanken machen, dass die Privathaftpflicht nicht zahlt.
Die Versicherung darf eine Schadensersatzforderung nicht einfach zurückweisen, wenn keine Rechnung vorliegt. Wenn es Zweifel gibt, kann der Wert der Sache auch durch alte Kontoauszüge oder Zahlungsbelege nachgewiesen werden. Ein aktueller Kostenvoranschlag für die gleiche oder eine ähnliche Sache kann ebenfalls hilfreich sein.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Für Singles ist es möglich, eine gute Privathaftpflichtversicherung bereits ab etwa 60 Euro pro Jahr zu finden. Für Familien liegt der Preis bei unter 90 Euro. Allerdings gibt es große Unterschiede in den Tarifen, sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf die Leistungen. Es ist nicht immer ratsam, den günstigsten Tarif zu wählen, da dieser nicht unbedingt den besten Versicherungsschutz bietet.
Wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, sind die Versicherungssumme, die abgedeckten Lebensbereiche und die Frage, ob im Schadensfall auch tatsächlich gezahlt wird. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Tarife sorgfältig zu vergleichen.
Wie berechnet sich der Beitrag für eine private Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Beiträge werden für ein Jahr berechnet, können jedoch auch monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden. Außerdem ist der Beitrag davon abhängig, wie viele Personen mitversichert sind. Entscheidend sind insbesondere:
- Höhe der Versicherungssumme
- Umfang des Versicherungsschutz
- Anzahl der mitversicherten Personen
- Zahlungsweise (zum Beispiel: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich)
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Vertragslaufzeit
Kann eine Selbstbeteiligung in der privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll sein?
Um existenzbedrohende Risiken abzusichern, stellt sich die Frage, ob man auch kleine Schäden mitversichern muss. Auch stellen sich einige die Frage, ob Sie mit einem Selbstbehalt ein wenig Geld einsparen können. Die Antwort ist: Ja, das ist möglich! Viele Versicherer bieten diese Option an. Aber lohnt sich das für Sie wirklich?
Obwohl eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht oft angeboten wird, ist die tatsächliche Ersparnis eher gering. Der Grund dafür ist, dass die Kosten für eine private Haftpflicht ohnehin schon niedrig sind. Eine Police für Paare ohne Kinder und ohne Selbstbeteiligung gibt es bereits für unter 4 Euro im Monat. Eine umfassende Absicherung für die ganze Familie ist auch nicht viel teurer. Selbst wenn ein Vertrag mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro nur die Hälfte kostet, spart man kaum mehr als zwei Euro im Monat oder 24 Euro im Jahr. Um einen Schaden von 1.000 Euro mit dieser Ersparnis auszugleichen, müsste man also über 40 Jahre lang schadenfrei bleiben.
Es ist sinnvoller, eine Privathaftpflicht ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, als nur wegen eines geringeren Beitrags im Jahr zu sparen. Allerdings sollte man nicht jeden kleinen Schaden bei der Versicherung melden, auch wenn er mitversichert ist. Viele Versicherungen stehen unter großem Druck, um Renditen zu erzielen, und Kunden, die zu viele Schäden melden, werden nicht gerne gesehen. Aus diesem Grund behalten sich Versicherungen das Recht vor, im Schadensfall eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Wer einmal von seinem Versicherer in Bezug auf seine private Haftpflicht gekündigt wurde, wird es schwer haben, schnell wieder einen neuen Versicherungsschutz zu finden.
Wann sollten Sie Ihre Privathaftpflicht wechseln?
In den letzten Jahren hat es eine deutliche Verbesserung bei den Tarifen gegeben: Versicherer haben ihre Versicherungssummen erhöht und neue Leistungen hinzugefügt. So tragen viele Versicherungen heutzutage auch Schäden, die durch Computer-Viren oder kleine Kinder verursacht werden, anders als noch vor ein paar Jahren. Darüber hinaus sind Gefälligkeitsschäden inzwischen ein fester Bestandteil der Tarife geworden.
Wenn Ihr Vertrag schon etwas in die Jahre gekommen ist, ist es ratsam, auf einen aktuellen Tarif umzusteigen. Um die Privathaftpflicht zu wechseln, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. So haben Sie genug Zeit, eine gute und leistungsstarke Haftpflichtversicherung zu finden, bevor die Kündigungsfrist ausläuft.
Falls Ihre Versicherung ohne den Einschluss zusätzlicher Leistungen eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie das Recht, den Vertrag umgehend zu beenden, ohne die Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Allerdings sollten Sie vorher unbedingt einen neuen Anbieter finden, um sicherzustellen, dass Sie keine Versicherungslücke haben.
Fazit
Eine private Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie nicht für Schäden haften müssen, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie anderen Personen einen Schaden zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Sichern Sie sich daher richtig ab. Es gibt viele Leistungen, die in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sein sollten. Achten Sie auch darauf, dass Sie nicht am falschen Ende sparen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar und schützt vor finanziellen Folgen eines versehentlich verursachten Schadens an Dritten. Achten sie darauf das richtige Angebot zu finden und lassen sie sich gegeben Falls beraten bevor sie einen Vertrag abschließen!