Reiseversicherung im Überblick
Zusammenfassung
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jederzeit auftreten – auch im lang ersehnten Urlaub. Das allein ist schon ärgerlich, doch noch unerfreulicher wird es, wenn die Behandlungskosten im Ausland oder gar ein Rücktransport ins Heimatland selbst finanziert werden müssen. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen deckt die aufkommenden Kosten meist nicht vollständig ab und auch die private Krankenversicherung gilt im Ausland häufig nicht im gleichen Maße.
Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es?
Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die im Rahmen einer Reise abgeschlossen werden können. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombinationen angeboten.
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung - wichtigste Auslandsversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich im Grunde für jede Reise ins Ausland. Denn: Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind häufig teurer als im Inland und schmerzen insbesondere dann, wenn sie aus eigener Tasche gestemmt werden müssen.
Abhängig vom Zielland kann es zudem sein, dass die medizinische Versorgung unter dem in Deutschland üblichen Standard liegt oder generell nicht ausreicht. Dann ist ein Krankenrücktransport nötig – und das kann richtig teuer werden.
Situation gesetzlich Versicherter
Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen. Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.
Situation privat Versicherter
Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, lt. Musterbedingungen nur für einen Monat. Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden. Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich
Welche Leistungen umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung?
In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Einfache Zahnfüllungen
- Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
- Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
- Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland
- Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Rücktransport aus dem Ausland
In der Auslandsreisekrankenversicherung ist immer der Rücktransport aus dem Ausland mitversichert. Allerdings sind die Voraussetzungen äußerst unterschiedlich definiert. Die häufig verwendete Begrifflichkeit „der medizinischen Notwendigkeit“ stellt für den Versicherten eine schwer zu erfüllende Voraussetzung dar.
Wesentlich kundenfreundlicher ist beispielsweise die folgende Definition:
- Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar
- Die Krankenhausbehandlung im Ausland übersteigt voraussichtlich noch 14 Tage
- Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport
Was ist in der Auslandsreisekrankenversicherung nicht versichert?
Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sowie Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung im Ausland die Reise angetreten wurde.
Schadenbeispiel:
Bei einem Skiurlaub in Canada erleidet eine der versicherten Personen einen schlimmen Skiunfall und muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Europäische Versicherungskarte hilft nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung würde der Versicherungsnehmer auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen bleiben.
Unsere Empfehlung für eine Auslandsreisekrankenversicherung:
- Hanse Merkur
- Ergo
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Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten der Reise aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Versichert sind damit nur Ereignisse bis zum Reiseantritt.
- Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können.
- Der Versicherer leistet weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.
Bei der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Stornos oder Abbrüche aus verschiedenen Gründen, wie z. B.:
- Tod
- Unfall
- unerwartete, schwere Erkrankung möglich.
Dabei sind nicht nur die betroffenen Reisenden selbst vom Versicherungsschutz erfasst, sondern auch andere Personen.
Somit gehören zu den Risikopersonen:
- Die Mitreisenden
- Die nicht mitreisenden Angehörigen
- Die nicht mitreisenden Betreuungspersonen der minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen
Die genaue Definition der einzelnen Gruppen ist wiederum von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Somit kann ein Versicherungsfall sowohl durch die Reisenden als auch durch die nicht mitreisenden Personen, ausgelöst werden.
Die Reiseabbruchversicherung ist die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung bis zum Urlaubsende. Die Kosten für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder einer verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden erstattet. Die Voraussetzung ist, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt.
Wann sollte eine Reiserücktrittversicherung spätestens abgeschlossen werden?
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.
Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Allerdings sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die sich ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ereignen.
Findet Ihre Reise in 29 Tagen oder früher statt, muss der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.
Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.
Unsere Empfehlung: Tas.storno Jahresschutz
- Jahresvertrag ca. 74,00 € pro Jahr
- Privat & geschäftlich
- Max. Dauer: 365 Tage
- Region: Weltweit mit USA & Kanada
- Selbstbehalt: Nein
- Corona abgesichert
Sollten Sie alle drei Versicherungen abschließen wollen, so empfehlen wir Ihnen den Anbieter TAS mit dem Tarif „TAS.paket – Jahresschutz“.