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Hab und Gut schützen

Wohngebäudeversicherung kündigen: So einfach geht's

Gebäudeversicherung einfach kündigen - wir zeigen Ihnen worauf Sie achten sollten.

Lesezeit:
6
min
11.3.2025

Das Wichtigste in Kürze

Ob Beitragserhöhung, Hausverkauf oder ein besseres Angebot – manchmal ist eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sinnvoll.

Hier erfahren Sie, wann und wie Sie kündigen können, welche Fristen gelten und wann eine Sonderkündigung möglich ist.

Ordentliche Kündigung: Möglich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende.

Sonderkündigungsrecht: Gilt bei Beitragserhöhungen, nach einem Schadensfall oder bei einem Eigentümerwechsel – jeweils mit einem Monat Kündigungsfrist.

⚠️ Versicherung kann kündigen: Auch der Versicherer darf den Vertrag beenden, entweder fristgerecht oder außerordentlich, z. B. bei Vertragsverletzungen.

🏠 Versicherungsschutz sichern: Vor der Kündigung unbedingt eine neue Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus abschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

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Wann können Sie eine Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen?

Auch bei der Wohngebäudeversicherung müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. In der Regel muss Ihre ordentliche Kündigung drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingehen.

Die Vertragsdauer kann zwischen einem und fünf Jahren liegen. Nach drei Jahren haben Sie zudem ein gesetzliches Kündigungsrecht (§ 11 Abs. 4 VVG), auch wenn die Versicherung über fünf Jahre abgeschlossen wurde. In der Regel profitieren Sie bei längeren Laufzeiten von günstigeren Beiträgen. Versäumen Sie jedoch die Kündigungsfrist oder erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung?

In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehende Gebäudeversicherung vorzeitig zu kündigen – also außerordentlich aus dem Vertrag auszusteigen (Sonderkündigungsrecht). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Versicherung plötzlich die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. Auch nach einem Schadensfall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, unabhängig davon, ob der Schaden schon reguliert wurde oder nicht.

Normalerweise werden die Beiträge zum Ende eines Versicherungsjahres für das kommende Jahr angepasst. Da Schäden aber jederzeit auftreten können, kommt es vor, dass bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden.

1. Kündigungsfrist bei Hauskauf

Beim Kauf einer Immobilie übernehmen Sie automatisch die bestehende Gebäudeversicherung für das Objekt. So wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch in der Übergangsphase erhalten bleibt. Auch in diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie innerhalb von einem Monat ausüben müssen – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Mitteilung des Grundbuchamtes über den Eintrag des Eigentümerwechsels erhalten haben. Falls Sie erst später erfahren, dass eine Wohngebäudeversicherung für die Immobilie besteht, beginnt die Frist ab dem Moment, in dem Sie davon Kenntnis erlangen.

2.Kündigungsfrist nach einem Schadensfall

Hatten Sie einen Schaden und haben Leistungen aus Ihrer Wohngebäudeversicherung erhalten, können Sie den Vertrag ebenfalls außerordentlich per Sonderkündigung auflösen. Sobald der Schadensfall abgeschlossen ist, haben Sie einen Monat Zeit, um zu kündigen. Die Frist startet an dem Tag, an dem entweder die Entschädigungszahlung auf Ihrem Konto eingeht oder Ihre Versicherung den Fall abschließend bearbeitet.

3. Kündigungsfrist bei Beitragserhöhung

Wenn die Gebäudeversicherung die Beiträge erhöht, ohne dass sich an den anderen Vertragsbedingungen etwas ändert, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt an dem Tag, an dem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden. Sollte die Beitragserhöhung jedoch mit einer Leistungsverbesserung einhergehen, können Sie das Sonderkündigungsrecht leider nicht in Anspruch nehmen.

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Wann haben Sie trotz einer Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht?

Auch wenn die Beiträge für die Versicherung erhöht werden, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht manchmal nicht ausüben. Das gilt, wenn Sie eine gleitende Neuwertsicherung vereinbart haben und die Beitragsanpassung auf einer Änderung im Baupreisindex basiert.

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Baukosten wider. Bei vielen Gebäudeversicherungen wird der Versicherungsschutz automatisch angepasst – die Versicherungssumme steigt jährlich entsprechend dem Baupreisindex, und analog dazu erhöhen sich auch die Prämien auf Basis des sogenannten gleitenden Neuwerts. Wenn Sie der Beitragserhöhung widersprechen, riskieren Sie eine Unterversicherung. Daher ist es meist nicht sinnvoll, wegen einer solchen Indexanpassung zu einem anderen Versicherer zu wechseln, da auch dort der gleiche Mechanismus zur Anwendung kommt.

Inhaltsverzeichnis
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    Wann darf der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen?

    Nicht nur der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Wohngebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen – auch das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag kündigen. Ohne Angabe von Gründen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit beenden.

    Der Versicherer kann zudem sein Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall oder einem Eigentümerwechsel ausüben. Sollten Sie als Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen verletzen, etwa indem Sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Vorschäden nicht nachgekommen sind oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude missachten, kann auch die Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen.

    Welche Folgen hat die Kündigung durch den Gebäudeversicherer?

    Auch der Versicherer hat für eine außerordentliche Kündigung einen Monat Zeit. Wenn absehbar ist, dass es beispielsweise nach einem Schadensfall zu einer Kündigung durch den Versicherer kommen könnte, lohnt es sich, der Versicherung durch Ihre eigene Kündigung zuvorzukommen. Denn bei der Aufnahme eines neuen Vertrags wird oft gefragt, ob der letzte Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer gekündigt wurde. Trifft letzteres zu, kann es schwieriger werden, eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen.

    Unter Umständen können Sie mit dem Versicherer vereinbaren, dass er den Vertrag kündigt – statt selbst aktiv zu werden – oder dass der Vertrag angepasst wird.

    Warum steigen die Beiträge 2025 in der Gebäudeversicherung an?

    Die Beiträge steigen, weil Baukosten und Schadensfälle immer teurer werden.

    Erhöhte Baukosten: Die Kosten für Bauleistungen und Baumaterialien haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Das betrifft auch den Wiederaufbau nach einem Schadensfall, den die Versicherer finanzieren müssen.

    Zunahme von Extremwetterereignissen: Extreme Wetterlagen wie Sturm und Hagel und Überschwemmungen treten häufiger auf. Dadurch entstehen mehr Schadensfälle, und die Versichertengemeinschaft muss die entstehenden Kosten gemeinsam tragen.

    Leitungswasserschäden auf Rekordniveau: Ein weiterer Grund sind die steigenden Leitungswasserschäden. Laut aktuellen Zahlen des GDV verursachten diese Schäden im Jahr 2023 rund 4,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

    Teurere Handwerkerleistungen: Auch die Kosten für Handwerkerleistungen sind deutlich gestiegen, was ebenfalls zu höheren Aufwendungen bei der Schadensregulierung führt.

    Wohngebäudeversicherung kündigen - darauf sollten Sie bei einem Wechsel achten

    Ein Wechsel der Versicherung sollte gut überlegt sein. Wichtig ist, dass die Versicherungsleistungen mindestens gleichbleibend oder besser sind als bei Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. Neben den üblichen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser können zusätzliche Versicherungsbausteine wie die Elementarversicherung sinnvoll sein.

    Besonders wichtige Leistungen in der Gebäudeversicherung:

    • Unbenannte Gefahren: Schutz vor nicht explizit aufgeführten Schäden
    • Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung: Versicherung zahlt auch bei versehentlichen Pflichtverletzungen
    • Kostenübernahme für Trocknung bei Schäden durch Grundwasser: Schutz bei Wasserschäden durch steigendes Grundwasser
    • Versicherung von Zu- und Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks: Schutz für Rohre außerhalb Ihres Gebäudes
    • Verzicht auf Mindestwindstärke: Sturmschäden sind unabhängig von der Windstärke abgesichert

    Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme für Ihr Haus hoch genug ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei Versicherungen, die nach dem Wert 1914 mit dem gleitenden Neuwert berechnet werden, ist der Versicherungsschutz automatisch gegeben. Außerdem sollten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz nach der Kündigung achten.

    Wann ist die Kündigung einer Gebäudeversicherung sinnvoll?

    Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollte gut überlegt sein. Es gibt jedoch einige Situationen, in denen ein Wechsel oder eine Beendigung des Vertrags sinnvoll sein kann:

    • Beitragserhöhung ohne Verbesserung des Leistungsumfangs: Wenn die Beiträge der Gebäudeversicherung steigen, aber keine zusätzlichen Leistungen hinzukommen, kann eine außerordentliche Kündigung möglich und sinnvoll sein.
    • Bessere Angebote am Markt: Falls eine andere Versicherung denselben oder besseren Schutz zu einem günstigeren Preis bietet, kann sich ein Wechsel lohnen.
    • Unzureichender Schutz: Wenn Ihre aktuelle Versicherung nicht alle wichtigen Risiken wie eine Elementarschadenversicherung oder Leitungswasserschäden ausreichend abdeckt, kann eine neue Wohngebäudeversicherung mit besseren Konditionen die bessere Wahl sein.
    • Eigentümerwechsel: Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Eigentümer kann die bestehende Versicherung übernehmen oder eine neue Gebäudeversicherung abschließen.
    • Unzufriedenheit mit der Schadensregulierung: Wenn Ihre Versicherung im Schadensfall zögerlich zahlt oder Leistungen kürzt, kann ein Wechsel sinnvoll sein.

    Wichtig ist, dass Sie vor der Kündigung bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden.

    Gebäude­versicherung kündigen in 4 Schritten

    • Verschiedene Angebote vergleichen: Prüfen Sie, ob es bessere oder günstigere Tarife gibt, die Ihren Bedürfnissen besser entsprechen.
    • Kündigungsfrist in den Versicherungsunterlagen nachlesen: Überprüfen Sie, wann und unter welchen Bedingungen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich ist.
    • Neuen Vertrag abschließen: Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, bevor Sie kündigen.
    • Kündigung schriftlich einreichen: Verfassen Sie die Kündigung schriftlich und achten Sie darauf, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Am besten senden Sie das Schreiben per Einschreiben und fordern eine Kündigungsbestätigung an, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    Fazit: Wohngebäudeversicherung richtig kündigen und optimal absichern

    Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollte gut überlegt sein. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfristen einhalten und vorher eine neue Versicherung abschließen, damit Ihr Haus nicht ungeschützt bleibt.

    In manchen Fällen können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder einem Eigentümerwechsel. Auch Versicherer dürfen unter bestimmten Bedingungen den Vertrag beenden.

    Da die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen wegen steigender Baukosten, Unwetterschäden und Leitungswasserschäden immer weiter steigen, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Ein Wechsel ist dann sinnvoll, wenn eine neue Versicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge bietet.

    Nutzen Sie unsere Musterkündigung und unsere fachliche Beratung durch einen Experten, um Ihren Vertrag einfach und sicher zu kündigen. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Haus weiterhin bestmöglich abgesichert ist!

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    Versicherungsexperte

      Wann darf der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen?

      Nicht nur der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Wohngebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen – auch das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag kündigen. Ohne Angabe von Gründen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit beenden.

      Der Versicherer kann zudem sein Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall oder einem Eigentümerwechsel ausüben. Sollten Sie als Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen verletzen, etwa indem Sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Vorschäden nicht nachgekommen sind oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude missachten, kann auch die Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen.

      Welche Folgen hat die Kündigung durch den Gebäudeversicherer?

      Auch der Versicherer hat für eine außerordentliche Kündigung einen Monat Zeit. Wenn absehbar ist, dass es beispielsweise nach einem Schadensfall zu einer Kündigung durch den Versicherer kommen könnte, lohnt es sich, der Versicherung durch Ihre eigene Kündigung zuvorzukommen. Denn bei der Aufnahme eines neuen Vertrags wird oft gefragt, ob der letzte Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer gekündigt wurde. Trifft letzteres zu, kann es schwieriger werden, eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen.

      Unter Umständen können Sie mit dem Versicherer vereinbaren, dass er den Vertrag kündigt – statt selbst aktiv zu werden – oder dass der Vertrag angepasst wird.

      Warum steigen die Beiträge 2025 in der Gebäudeversicherung an?

      Die Beiträge steigen, weil Baukosten und Schadensfälle immer teurer werden.

      Erhöhte Baukosten: Die Kosten für Bauleistungen und Baumaterialien haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Das betrifft auch den Wiederaufbau nach einem Schadensfall, den die Versicherer finanzieren müssen.

      Zunahme von Extremwetterereignissen: Extreme Wetterlagen wie Sturm und Hagel und Überschwemmungen treten häufiger auf. Dadurch entstehen mehr Schadensfälle, und die Versichertengemeinschaft muss die entstehenden Kosten gemeinsam tragen.

      Leitungswasserschäden auf Rekordniveau: Ein weiterer Grund sind die steigenden Leitungswasserschäden. Laut aktuellen Zahlen des GDV verursachten diese Schäden im Jahr 2023 rund 4,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

      Teurere Handwerkerleistungen: Auch die Kosten für Handwerkerleistungen sind deutlich gestiegen, was ebenfalls zu höheren Aufwendungen bei der Schadensregulierung führt.

      Wohngebäudeversicherung kündigen - darauf sollten Sie bei einem Wechsel achten

      Ein Wechsel der Versicherung sollte gut überlegt sein. Wichtig ist, dass die Versicherungsleistungen mindestens gleichbleibend oder besser sind als bei Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. Neben den üblichen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser können zusätzliche Versicherungsbausteine wie die Elementarversicherung sinnvoll sein.

      Besonders wichtige Leistungen in der Gebäudeversicherung:

      • Unbenannte Gefahren: Schutz vor nicht explizit aufgeführten Schäden
      • Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung: Versicherung zahlt auch bei versehentlichen Pflichtverletzungen
      • Kostenübernahme für Trocknung bei Schäden durch Grundwasser: Schutz bei Wasserschäden durch steigendes Grundwasser
      • Versicherung von Zu- und Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks: Schutz für Rohre außerhalb Ihres Gebäudes
      • Verzicht auf Mindestwindstärke: Sturmschäden sind unabhängig von der Windstärke abgesichert

      Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme für Ihr Haus hoch genug ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei Versicherungen, die nach dem Wert 1914 mit dem gleitenden Neuwert berechnet werden, ist der Versicherungsschutz automatisch gegeben. Außerdem sollten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz nach der Kündigung achten.

      Wann ist die Kündigung einer Gebäudeversicherung sinnvoll?

      Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollte gut überlegt sein. Es gibt jedoch einige Situationen, in denen ein Wechsel oder eine Beendigung des Vertrags sinnvoll sein kann:

      • Beitragserhöhung ohne Verbesserung des Leistungsumfangs: Wenn die Beiträge der Gebäudeversicherung steigen, aber keine zusätzlichen Leistungen hinzukommen, kann eine außerordentliche Kündigung möglich und sinnvoll sein.
      • Bessere Angebote am Markt: Falls eine andere Versicherung denselben oder besseren Schutz zu einem günstigeren Preis bietet, kann sich ein Wechsel lohnen.
      • Unzureichender Schutz: Wenn Ihre aktuelle Versicherung nicht alle wichtigen Risiken wie eine Elementarschadenversicherung oder Leitungswasserschäden ausreichend abdeckt, kann eine neue Wohngebäudeversicherung mit besseren Konditionen die bessere Wahl sein.
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      • Verschiedene Angebote vergleichen: Prüfen Sie, ob es bessere oder günstigere Tarife gibt, die Ihren Bedürfnissen besser entsprechen.
      • Kündigungsfrist in den Versicherungsunterlagen nachlesen: Überprüfen Sie, wann und unter welchen Bedingungen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich ist.
      • Neuen Vertrag abschließen: Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, bevor Sie kündigen.
      • Kündigung schriftlich einreichen: Verfassen Sie die Kündigung schriftlich und achten Sie darauf, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Am besten senden Sie das Schreiben per Einschreiben und fordern eine Kündigungsbestätigung an, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

      Fazit: Wohngebäudeversicherung richtig kündigen und optimal absichern

      Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollte gut überlegt sein. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfristen einhalten und vorher eine neue Versicherung abschließen, damit Ihr Haus nicht ungeschützt bleibt.

      In manchen Fällen können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder einem Eigentümerwechsel. Auch Versicherer dürfen unter bestimmten Bedingungen den Vertrag beenden.

      Da die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen wegen steigender Baukosten, Unwetterschäden und Leitungswasserschäden immer weiter steigen, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Ein Wechsel ist dann sinnvoll, wenn eine neue Versicherung bessere Leistungen oder günstigere Beiträge bietet.

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        Häufige Fragen zur Kündigung von Wohngebäudeversicherungen

        Wann gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht?

        Bei Beitragserhöhungen, nach einem Schadensfall oder bei einem Eigentümerwechsel – jeweils mit einem Monat Kündigungsfrist.

        Was tun, wenn Ihr gekauftes Haus bereits versichert ist?

        Die bestehende Gebäudeversicherung geht automatisch auf Sie über. Sie haben aber ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Grundbucheintrag der Immobilie.

        Wie kündige ich eine Gebäudeversicherung?

        Schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist, am besten per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder Rückschein.

        Was, wenn die Wohngebäudeversicherung kündigt?

        Suchen Sie schnell nach einer neuen Wohngebäudeversicherung, da eine Kündigung durch den Versicherer den Abschluss eines neuen Vertrags erschweren kann.

        Wann ist die Kündigung der Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

        Wenn eine Beitragserhöhung ohne Mehrleistung erfolgt, der Schutz unzureichend ist oder es günstigere Alternativen gibt.

        Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

        Nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder einem Eigentümerwechsel.

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