Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt! Warum Versicherer nicht zahlen
Zusammenfassung
Wenn die Berufsunfähigkeit abgelehnt wird, kann dies verschiedene Gründe haben. Zum einen können medizinische Ursachen vorliegen, zum anderen können es formelle und versicherungsvertragliche Gründe sein. Die Folgen einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente sind jedoch immer gleich: Sie stehen ohne jegliche Unterstützung da und Ihre finanzielle Existenz ist gefährdet.
- Versicherungsgesellschaften prüfen BU-Leistungsanträge sehr gründlich, da es um eine Menge Geld geht.
- Fast 40% der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente werden abgelehnt, weil der Kunde nicht auf die Schreiben des Versicherers reagiert.
- Eine professionelle Begleitung im Leistungsfall kann die Auszahlung deutlich beschleunigen und verringert die Gefahr einer Ablehnung
Gründe für die Ablehnung
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb der Versicherer Ihren Antrag auf Auszahlung einer BU Rente ablehnt. Zu den häufigsten Gründen zählt die fehlende Reaktion. Vor allem zu den zahlreichen Rückfragen der Versicherung antworten viele Antragsteller selbst nicht ausreichend.
Vollkommen verständlich. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Sie möglicherweise gesundheitlich angeschlagen und haben bestimmt andere Dinge im Kopf. Doch umso schockierender, dass 38,36 % der BU Anträge deshalb abgelehnt wurden.
Das sind die aktuellen Zahlen aus April 2022:
Arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig
Häufig wird die BU Rente abgelehnt, weil die Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes nicht vorliegt. § 172 VVG beschreibt dabei ganz genau, welche Bedingungen dafür vorliegen müssen:
„Berufsunfähig ist, wer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Allgemein gilt, dass Sie weniger als 50% Ihrer bisherigen Aufgaben für mindestens sechs Monate nicht ausüben können. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, sind Sie zwar arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die BU Rente abgelehnt.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. Verschweigen Sie etwas oder verheimlichen Sie Krankheiten, haben Sie die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.
Im Versicherungsfall werden diese Angaben genauestens geprüft: Stimmen die Antworten auf die Gesundheitsfragen beim Abschluss nicht mit Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand überein?
Zum Vorschein kommt diese Pflichtverletzung meist erst, wenn die Patientenakte gesichtet wird oder die Abrechnungen der gesetzlichen Krankenkasse überprüft werden. Im Extremfall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Eine BU Rente erhalten Sie dann nicht.
Auch wenn solche Fälle einen eher kleinen Teil von 14,37% ausmachen, ist wichtig, dass Sie bei Abschluss alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Professionelle Beratung kann hier den wesentlichen Unterschied machen.
Fehler in der Antragsstellung und mangelnde Nachweise
Die Beantragung einer BU Rente ist mit vielen Dokumenten und reichlich Kommunikation verbunden. Sie müssen Nachweise über Ihren Gesundheitszustand und Ihr (bisheriges) Einkommen erbringen. Daneben wird ein Gutachten zum Grad der Berufsunfähigkeit und eine ausführliche Beschreibung Ihres Berufsbildes benötigt.
Sie können sich vorstellen, dass bei der Vielzahl der Unterlagen häufig einfache Fehler im Antragsprozess passieren. Doch bereits kleine Formfehler können die Ursache für eine Ablehnung sein. Eine fachkundige Begleitung bei der Antragstellung ist sinnvoll. Insbesondere bei komplizierten Krankheitsbildern, wie beispielsweise im psychischen Bereich.
Ausschlüsse oder Verweisungsklauseln
In der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung können natürlich auch konkrete Ausschlüsse oder Verweise zu finden sein. Diese können dann - je nach Inhalt - zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen.
Einige BU-Versicherungen sichern zum Beispiel gewisse Krankheitsbilder, wie Depressionen oder Burnout, kategorisch nicht ab und schließen sie aus.
Andere Vertragsklauseln können darauf verweisen, dass Sie nicht im erlernten oder ausgeübten Beruf berufsunfähig sein müssen. Der BU Schutz greift dann nur, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können. Dann ist Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt.
Der Auslegung des Versicherers ist bei so einem Vertragswerk viel Spielraum gelassen. Mit einer unabhängigen Beratung sorgen Sie am besten vor, denn hier werden ausschließlich Ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.
Fachlich unzureichende Begleitung
Die Fälle, in denen die rechtliche Begleitung im Antragsprozess nicht qualifiziert ist, häufen sich aktuell. Keine Frage: Die Antragstellung ist äußerst komplex. Ohne entsprechende Routine und fachliche Eignung kann es hier schnell zu Fehlern kommen.
Stellen Sie sich vor, Ihre BU Rente wird erst nach mehreren Jahren bewilligt. Sie haben bereits seit langer Zeit Ihre Erwerbsminderungsrente bezogen. Im Kleingedruckten Ihres Vertrags steht, dass Sie automatisch als berufsunfähig im Sinne des Vertrags gelten, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Diese Klausel wurde im Rahmen der Antragstellung durch den Anwalt schlicht und einfach übersehen. Bei Beachtung dieser Klausel hätte sich das Verfahren um mehrere Jahre verkürzt.
Warum prüfen Versicherer die Berufsunfähigkeit so genau?
Das liegt ganz einfach an der Höhe der Leistung. Im Versicherungsfall ist der Gegenstandswert schnell bei mehreren hunderttausend Euro.
- 2.500 Euro monatlich
- 30 Jahre Laufzeit
- 900.000 Euro in Summe
Hier ist es nur verständlich, dass die Versicherungsgesellschaft alle Unterlagen und Umstände genau prüft. Grundsätzlich ist das auch gut so. Denn würden alle Anträge „blind“ genehmigt werden, würden die Versicherungsbeiträge schnell ins Unermessliche steigen.
Mythos: Kleine BU-Renten werden schneller genehmigt
In Beratungsgesprächen behaupten Berater gerne mal, dass kleinere BU-Renten bis 750 € schneller bearbeitet und leichter genehmigt werden. Dies können wir dank unabhängiger Statistiken verneinen. Die Prüfungen der Anträge auf BU sind in fast allen Fällen standardisiert.
Mehrheit der Anträge auf Berufsunfähigkeit wird angenommen
Das Rating Haus Franke und Bornberg veröffentlicht regelmäßig Statistiken zum Thema Berufsunfähigkeit. Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden circa 80% der gestellten Anträge auf positiv beschieden. Im Vergleich zu den letzten Erhebungen ist das eine deutliche Steigerung.
Als Grund für die steigende Erfolgsquote spielt vor allem die Einbindung professioneller Rechtsberater eine Rolle. Wir empfehlen daher jedem, sich beim BU-Leistungsantrag durch einen Experten bei der Durchsetzung der eigenen Interessen unterstützen zu lassen. Nutzen Sie unseren Service – unser Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig.
Fazit
Abschließend lässt sich festhalten, dass ein abgelehnter Antrag auf Berufsunfähigkeit für Betroffene eine enorme Belastung darstellt. Doch wie wir in diesem Blogbeitrag gesehen haben, gibt es verschiedene Gründe, warum Versicherer die Leistung nicht auszahlen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und sich professionelle Hilfe zu suchen, um die Anforderungen an die Leistungsprüfung erfüllen zu können. Denn nur so kann man im Ernstfall auch wirklich von seiner Versicherung profitieren. Unsere Kunden erhalten im Leistungsfall immer professionelle Begleitung und müssen sich kaum um etwas mehr selbst kümmern.
Sparen Sie sich Zeit und Nerven für Fehler, die Sie vermeiden können und nutzen Sie unsere Beratung für ein bestmögliches Ergebnis. Als professioneller Dienstleister im Finanz- und Versicherungsbereich kümmern wir uns auch gerne um Ihre anonyme Risikovoranfrage. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!