Der Optionstarif: Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung
Können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen? Tatsächlich gibt es eine Möglichkeit, Ihren aktuellen Gesundheitszustand frühzeitig zu sichern und sich so später den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erleichtern. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze
✅ Gesundheitszustand sichern – Der aktuelle Gesundheitszustand wird „eingefroren“, späterer Wechsel in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung.
✅ Flexibler Wechsel – Erlaubt den Wechsel von der GKV in die PKV oder einen Tarifwechsel innerhalb der PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
✅ Kein Leistungsanspruch – Der Optionstarif sichert nur das Wechselrecht, enthält aber keine Krankenversicherungsleistungen.
✅ Ideal für Zukunftspläne – Perfekt für GKV-Versicherte mit steigendem Einkommen oder Selbstständige sowie für PKV-Kunden, die einen besseren Tarif anstreben.
✅ Fristen beachten – Optionstarife haben begrenzte Laufzeiten (meist 1–5 Jahre) und müssen rechtzeitig genutzt werden.
Was ist ein Optionstarif?
Ein Optionstarif ist eine clevere Möglichkeit, sich den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) für die Zukunft zu sichern – ohne später eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Man könnte ihn als eine Art Versicherung für die Versicherung bezeichnen, denn er „friert“ den aktuellen Gesundheitszustand eines Versicherten ein. Das bedeutet: Wer heute gesund ist, kann sich mit einem Optionstarif die Möglichkeit offenhalten, später in die PKV zu wechseln, selbst wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Besonders interessant ist das für Personen, die derzeit noch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, aber mit einem Wechsel in die PKV planen – zum Beispiel Angestellte mit steigendem Einkommen oder zukünftige Selbstständige. Ein Optionstarif garantiert, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV eintreten können, ohne dass bestehende oder neue Vorerkrankungen den Zugang erschweren oder zu Risikozuschlägen führen.
Aber auch für bereits privat Versicherte kann ein Optionstarif sinnvoll sein. Viele Versicherungen verlangen bei einer Hochstufung in einen leistungsstärkeren Tarif eine neue Gesundheitsprüfung. Mit einem Optionstarif kann dieser Schritt ohne erneute Prüfung erfolgen, sodass sich bessere Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt sichern lassen.
Zusammengefasst: Ein Optionstarif bietet Flexibilität und Sicherheit für die Zukunft – sei es beim Wechsel von der GKV in die PKV oder bei der Optimierung eines bestehenden PKV-Tarifs.
Für wen eignet sich ein Optionstarif?
Ein Optionstarif kann für viele Menschen eine sinnvolle Absicherung sein – insbesondere für diejenigen, die absehbar in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten, aber sich noch nicht endgültig festlegen wollen.
📌 Besonders sinnvoll ist er für:
✅Angestellte, die voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (2025: 73.800 EUR pro Jahr) und damit die Wahl zwischen GKV und PKV haben.
✅ Angehende Beamte, die nach der Verbeamtung direkt in die PKV wechseln können.
✅ Selbstständige, die jederzeit in die PKV wechseln dürfen, aber sich noch nicht sicher sind, ob sie diesen Schritt jetzt schon gehen wollen.
✅ Freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich die Möglichkeit offenhalten möchten, später in die PKV zu wechseln – unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
✅ Bereits privat Versicherte, die in Zukunft in einen besseren Tarif wechseln möchten, aber eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden wollen.
Ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung oder in einen besseren Tarif innerhalb der PKV ist grundsätzlich nur möglich, solange es der Gesundheitszustand erlaubt. Jede gesundheitliche Veränderung – sei es eine Allergie, ein Hexenschuss oder eine chronische Erkrankung – kann dazu führen, dass Versicherer Zuschläge erheben, Leistungen ausschließen oder die Aufnahme ganz verweigern.
Mit einem Optionstarif „frieren“ Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein, sodass spätere gesundheitliche Veränderungen keine Rolle mehr spielen. Der Tarif garantiert Ihnen das Wechselrecht, ohne dass Sie sich sofort für eine PKV entscheiden müssen. Eine Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung (z. B. für Krankenhausbehandlungen) kann sinnvoll sein, da diese ebenfalls von der Gesundheitsprüfung abhängt.
💡 Wichtig: Ein Optionstarif bindet Sie nicht an einen bestimmten Versicherer, sichert Ihnen aber bei diesem Anbieter das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen zu werden – selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand bis dahin verschlechtert hat.
Warum ist es wichtig den Optionstarif möglichst früh abzuschließen?
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erfordert eine gute Vorbereitung. Bevor ein Versicherer Sie aufnimmt, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei werden Sie nach Behandlungen und Erkrankungen der letzten drei bis fünf Jahre gefragt. Falls gesundheitliche Probleme bestehen, kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung kommen.
Besonders riskant ist es, unvollständige oder falsche Angaben zu machen. Wird das später entdeckt, kann der Versicherer den Vertrag aufheben. Ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann meist nicht möglich. In diesem Fall bleibt oft nur der Basistarif, der teurer ist und weniger Leistungen bietet als ein regulärer PKV-Tarif.
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, sollten Sie Ihre Krankengeschichte genau kennen und sorgfältig aufbereiten. Unterstützung durch Experten wie infinno kann helfen, Fehler zu vermeiden. Noch einfacher ist es, mit einem Optionstarif frühzeitig den Gesundheitszustand „einzufrieren“, um später ohne neue Prüfung in die PKV wechseln zu können.
Was kostet ein Optionstarif für die privaten Krankenversicherung?
Die Kosten für einen Optionstarif sind vergleichsweise gering und liegen bei vielen Versicherungen bei rund 5 bis 10 Euro pro Monat. Je nach Anbieter und den enthaltenen Optionen kann der Beitrag jedoch etwas höher oder niedriger ausfallen – insbesondere, wenn der Tarif mit einer Zusatzversicherung kombiniert wird.
Abschluss Optionstarif – bitte nichts überstürzen!
Die Beantragung eines Optionstarifs sollte gut überlegt sein. Auch wenn es nur um eine Wechseloption für die Zukunft geht, müssen Sie die gleichen Gesundheitsfragen beantworten wie bei einer normalen privaten Krankenversicherung. Wer hier Fehler macht – ob absichtlich oder versehentlich – riskiert nicht nur den Optionstarif, sondern später auch die private Krankenversicherung.
Besonders wichtig zu wissen: Ihre Angaben werden nicht sofort geprüft. Solange der Optionstarif läuft, hinterfragt niemand Ihre Antworten. Doch sobald Sie in die PKV wechseln und hohe Behandlungskosten entstehen, schaut die Versicherung genau hin. Wenn sich dann herausstellt, dass etwas nicht stimmt, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Das bedeutet: Sie verlieren Ihren privaten Schutz und stehen möglicherweise ohne Krankenversicherung da.
Damit das nicht passiert, sollten Sie den Antrag sorgfältig ausfüllen. Am besten lassen Sie sich beraten – zum Beispiel von infinno. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Antrag korrekt auszufüllen, damit Ihr Optionstarif sicher ist und Sie später keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Wann muss die Option auf Wechsel in die Private Krankenversicherung genutzt werden?
Ein Optionstarif ermöglicht den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Anbietern liegen in der maximalen Laufzeit und dem Zeitfenster zur Ausübung der Option.
📌 Frühestmögliche Nutzung der Option:
- Sobald die GKV-Versicherungspflicht endet (z. B. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Wechsel in die Selbstständigkeit).
- Bei einigen Anbietern (Hallesche, Barmenia) muss die Option innerhalb von 2–6 Monaten nach Ende der GKV-Pflicht genutzt werden.
- Bei anderen (Allianz, UniVersa) kann die Option flexibler während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden.
📌 Späteste Nutzung der Option:
- Hallesche: Bis zu 10 Jahre Laufzeit, spätestens bis zum 49. Lebensjahr.
- R+V: Option muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss genutzt werden.
- Allianz: Laufzeit bis zu 20 Jahre, späteste Nutzung bis 49. Lebensjahr.
- UniVersa: Maximal bis zum 50. Lebensjahr, danach erlischt die Option.
- Barmenia: Laufzeit 10 Jahre, einmalige Verlängerung auf 20 Jahre möglich, späteste Nutzung bis zum 51. Lebensjahr.
-
Fazit: Der Optionstarif – Flexibilität und Sicherheit
Ein Optionstarif ist die beste Möglichkeit, sich den Wechsel in die private Krankenversicherung zu sichern, ohne sofort eine Entscheidung treffen zu müssen. Er „friert“ den aktuellen Gesundheitszustand ein und ermöglicht den späteren Eintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Besonders für Angestellte mit steigendem Einkommen, Selbstständige und angehende Beamte ist der Tarif eine wertvolle Absicherung. Doch auch privat Versicherte profitieren, wenn sie in einen besseren Tarif wechseln möchten.
Wichtig: Die Option ist zeitlich begrenzt! Je nach Anbieter muss sie spätestens bis zum 50. Lebensjahr genutzt werden. Wer die Frist verpasst, verliert das Wechselrecht.
Um Fehler zu vermeiden, sollte die Antragstellung sorgfältig erfolgen. Eine professionelle Beratung, z. B. durch infinno, hilft dabei, den Optionstarif sicher und ohne spätere Überraschungen zu nutzen.
Wann muss die Option auf Wechsel in die Private Krankenversicherung genutzt werden?
Ein Optionstarif ermöglicht den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Anbietern liegen in der maximalen Laufzeit und dem Zeitfenster zur Ausübung der Option.
📌 Frühestmögliche Nutzung der Option:
- Sobald die GKV-Versicherungspflicht endet (z. B. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Wechsel in die Selbstständigkeit).
- Bei einigen Anbietern (Hallesche, Barmenia) muss die Option innerhalb von 2–6 Monaten nach Ende der GKV-Pflicht genutzt werden.
- Bei anderen (Allianz, UniVersa) kann die Option flexibler während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden.
📌 Späteste Nutzung der Option:
- Hallesche: Bis zu 10 Jahre Laufzeit, spätestens bis zum 49. Lebensjahr.
- R+V: Option muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss genutzt werden.
- Allianz: Laufzeit bis zu 20 Jahre, späteste Nutzung bis 49. Lebensjahr.
- UniVersa: Maximal bis zum 50. Lebensjahr, danach erlischt die Option.
- Barmenia: Laufzeit 10 Jahre, einmalige Verlängerung auf 20 Jahre möglich, späteste Nutzung bis zum 51. Lebensjahr.
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Fazit: Der Optionstarif – Flexibilität und Sicherheit
Ein Optionstarif ist die beste Möglichkeit, sich den Wechsel in die private Krankenversicherung zu sichern, ohne sofort eine Entscheidung treffen zu müssen. Er „friert“ den aktuellen Gesundheitszustand ein und ermöglicht den späteren Eintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Besonders für Angestellte mit steigendem Einkommen, Selbstständige und angehende Beamte ist der Tarif eine wertvolle Absicherung. Doch auch privat Versicherte profitieren, wenn sie in einen besseren Tarif wechseln möchten.
Wichtig: Die Option ist zeitlich begrenzt! Je nach Anbieter muss sie spätestens bis zum 50. Lebensjahr genutzt werden. Wer die Frist verpasst, verliert das Wechselrecht.
Um Fehler zu vermeiden, sollte die Antragstellung sorgfältig erfolgen. Eine professionelle Beratung, z. B. durch infinno, hilft dabei, den Optionstarif sicher und ohne spätere Überraschungen zu nutzen.
Häufige Fragen zum Optionstarif
Ein Optionstarif sichert das Recht auf einen späteren Wechsel in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung. Eine Anwartschaft pausiert eine bestehende PKV und ermöglicht die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter.
Ein Optionstarif sollte idealerweise abgeschlossen werden, wenn Sie jung und gesund sind. Zudem sollte ein späterer Wechsel in die PKV realistisch sein, z. B. durch steigendes Einkommen oder Selbstständigkeit. Achten Sie darauf, dass die tarifliche Altersgrenze nicht überschritten wird.
Ja, einige Versicherer bieten Optionstarife in Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung an. Dadurch können gesetzlich Versicherte bereits von besseren Leistungen profitieren und sich gleichzeitig das Recht auf einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.
Für gesetzlich Versicherte ermöglicht der Optionstarif den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Für privat Versicherte sichert er das Recht, innerhalb der PKV in einen besseren Tarif zu wechseln, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Eine private Krankenversicherung bietet bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten, beste Versorgung und Behandlungsmöglichkeiten sowie individuelle Tarife. Zudem sind die Beiträge einkommensunabhängig und können im Alter durch Altersrückstellungen und Beitragsentlastungsbausteine stabiler bleiben.
Ja, einige Optionstarife ermöglichen den Abschluss von Krankenzusatzversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. So können gesetzlich Versicherte bereits bessere Leistungen nutzen und sich zusätzlich das Optionsrecht auf einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung sichern.