Private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar? Mythos oder Fakt - wir decken auf
Liest man die Schlagzeilen, könnte man meinen, dass sich im Rentenalter kaum jemand die private Krankenversicherung (PKV) leisten kann. Doch stimmt das wirklich – oder sind es nur Einzelfälle, die die Medien aufgreifen?

Das Wichtigste in Kürze
- 💰 Über 200.000 Euro Ersparnis: Ein 35-Jähriger spart im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oft bis zu 200.000 Euro an Beiträgen.
- 📈 GKV-Beiträge steigen schneller: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge langfristig stärker als die PKV.
- 🏦 Zuschuss im Rentenalter: Rentner können einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur PKV beantragen.
- 🔄 Tarifwechsel nach § 204 VVG: Durch einen internen Tarifwechsel innerhalb der PKV lassen sich Beiträge senken, ohne auf Leistungen zu verzichten.
- 💡 Clever vorsorgen mit 40–50 Euro: Angestellte können mit geringem Eigenaufwand (40–50 Euro pro Monat) ihre PKV-Beiträge im Alter um bis zu 700 Euro pro Monat reduzieren.
Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehen vor steigenden Beiträgen. Die Gründe dafür sind vielfältig und betreffen beide Systeme gleichermaßen – steigende Gesundheitskosten, demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Während in der GKV die Beiträge direkt an das Einkommen gekoppelt sind, bietet die PKV spezielle Vorsorgemöglichkeiten, um die Kosten im Alter planbar zu reduzieren.
Unterschiedliche Beitragskalkulation: Vergleich GKV vs. PKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basiert das System auf einem Umlageverfahren: Die eingezahlten Beiträge werden sofort für die Finanzierung der laufenden Gesundheitskosten der Versicherten verwendet. Dabei tragen die Erwerbstätigen nicht nur ihre eigenen Kosten, sondern finanzieren auch beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder, wie Kinder oder nicht erwerbstätige Ehepartner.
Zusätzlich kommen die Rentner ins Spiel: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, krank zu werden – und damit auch die Kosten für medizinische Behandlungen. Da die Lebenserwartung in Deutschland weiter steigt, wächst der finanzielle Druck auf die Krankenkassen zusätzlich. Je älter die Menschen werden, desto mehr Ressourcen sind notwendig, um ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.
Natürlich gehen auch Privatversicherte in den kommenden Jahren verstärkt in Rente und verursachen höhere Gesundheitskosten. Doch hier gibt es einen entscheidenden Unterschied: In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben pro Kohorte kalkuliert.
Eine Kohorte umfasst alle Versicherten eines bestimmten Jahrgangs innerhalb eines Tarifs – beispielsweise alle 1990 Geborenen im Tarif XY. Diese Gruppe „altert gemeinsam“, doch anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ihre Kalkulation nicht direkt von der demografischen Entwicklung abhängig.
Langfristige Beitragsstabilität durch Altersrückstellungen
Jeder privat Versicherte sorgt mit seinen Beiträgen automatisch für steigende Gesundheitskosten im Alter vor. Das funktioniert, weil über ein Drittel der PKV-Einnahmen direkt in die Altersrückstellungen fließt. So wird frühzeitig Kapital aufgebaut, das später die Beiträge stabil hält – ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Umlagesystem der GKV.
Der aktuelle Wert der Alterungsrückstellungen kann auf Zukunfsuhr.de nachverfolgt werden.
Was sind Altersrückstellungen in der PKV?
Um konstante Beiträge im Alter zu sichern, kalkuliert die private Krankenversicherung (PKV) mit Altersrückstellungen. Das bedeutet: Versicherte zahlen in jungen Jahren mehr, als für ihr aktuelles Krankheitsrisiko nötig wäre. Diese Rücklagen federn spätere Beitragserhöhungen durch steigende Gesundheitskosten ab.
Man unterscheidet zwischen gesetzlichen und tariflichen Rückstellungen:
- Gesetzlicher Zuschlag: 10 Prozent des PKV-Monatsbeitrags, welcher separat im Beitrag ausgewiesen wird.
- Tarifliche Altersrückstellungen: Nicht explizit einsehbar und je nach Tarif unterschiedlich hoch. Ein Anhaltspunkt ist die RFB-Quote, die jede Gesellschaft veröffentlicht.

Viele Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Tierärzte, Zahnärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Apotheker und Ingenieure beziehen im Rentenalter ihre Rente aus einem Versorgungswerk.
📌 Folge: Sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel als freiwillige Mitglieder geführt und müssen auf alle Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge) Beiträge zahlen. Dadurch sind ihre Kosten oft höher als bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die finanziellen Auswirkungen zeigt unsere Beispielrechnung unten.
Beitrag für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) vs. Private Krankenversicherung
Auch gesetzlich Versicherte zahlen mit Rentenbeginn weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Allerdings wird der volle Beitragssatz (21,10 Prozent in 2025) nicht nur auf die gesetzliche Rente fällig, sondern auch auf die betriebliche Altersvorsorge. Rechtsgrundlage dafür ist §5 SGB V.
Privatversicherte haben hier einen Vorteil: Sie zahlen weder auf ihre gesetzliche Rente noch auf ihre betriebliche Altersvorsorge Krankenversicherungsbeiträge.
Vergleich der Beiträge für freiwillige Mitglieder in der KVdR und PKV
Wer als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks im Ruhestand eine Altersrente aus dem Versorgungswerk bezieht, zahlt weiterhin Krankenversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Beitragssatz: 21,10 Prozent in 2025). Dabei zählt nicht nur die Rentenzahlung – sondern alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also auch Mieten, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Das kann dazu führen, dass ein großer Teil der Rente für Krankenversicherungsbeiträge aufgewendet werden muss.
👉 Wichtig: Bezieher aus einem Versorgungswerk gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder und erhalten im Rentenalter keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
KVdR: Günstigere Variante für bestimmte Rentner
Wer neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch eine gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezieht und den Großteil seines Berufslebens gesetzlich versichert war, wird Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
✅ Vorteil: Hier werden Mieteinnahmen und Kapitalerträge nicht für die Beitragsberechnung herangezogen – was die Belastung deutlich senken kann.
Was sind Altersrückstellungen in der PKV?
Um konstante Beiträge im Alter zu sichern, kalkuliert die private Krankenversicherung (PKV) mit Altersrückstellungen. Das bedeutet: Versicherte zahlen in jungen Jahren mehr, als für ihr aktuelles Krankheitsrisiko nötig wäre. Diese Rücklagen federn spätere Beitragserhöhungen durch steigende Gesundheitskosten ab.
Man unterscheidet zwischen gesetzlichen und tariflichen Rückstellungen:
- Gesetzlicher Zuschlag: 10 Prozent des PKV-Monatsbeitrags, welcher separat im Beitrag ausgewiesen wird.
- Tarifliche Altersrückstellungen: Nicht explizit einsehbar und je nach Tarif unterschiedlich hoch. Ein Anhaltspunkt ist die RFB-Quote, die jede Gesellschaft veröffentlicht.

Viele Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Tierärzte, Zahnärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Apotheker und Ingenieure beziehen im Rentenalter ihre Rente aus einem Versorgungswerk.
📌 Folge: Sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel als freiwillige Mitglieder geführt und müssen auf alle Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge) Beiträge zahlen. Dadurch sind ihre Kosten oft höher als bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die finanziellen Auswirkungen zeigt unsere Beispielrechnung unten.
Beitrag für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) vs. Private Krankenversicherung
Auch gesetzlich Versicherte zahlen mit Rentenbeginn weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Allerdings wird der volle Beitragssatz (21,10 Prozent in 2025) nicht nur auf die gesetzliche Rente fällig, sondern auch auf die betriebliche Altersvorsorge. Rechtsgrundlage dafür ist §5 SGB V.
Privatversicherte haben hier einen Vorteil: Sie zahlen weder auf ihre gesetzliche Rente noch auf ihre betriebliche Altersvorsorge Krankenversicherungsbeiträge.
Vergleich der Beiträge für freiwillige Mitglieder in der KVdR und PKV
Wer als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks im Ruhestand eine Altersrente aus dem Versorgungswerk bezieht, zahlt weiterhin Krankenversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Beitragssatz: 21,10 Prozent in 2025). Dabei zählt nicht nur die Rentenzahlung – sondern alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also auch Mieten, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Das kann dazu führen, dass ein großer Teil der Rente für Krankenversicherungsbeiträge aufgewendet werden muss.
👉 Wichtig: Bezieher aus einem Versorgungswerk gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder und erhalten im Rentenalter keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
KVdR: Günstigere Variante für bestimmte Rentner
Wer neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch eine gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezieht und den Großteil seines Berufslebens gesetzlich versichert war, wird Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
✅ Vorteil: Hier werden Mieteinnahmen und Kapitalerträge nicht für die Beitragsberechnung herangezogen – was die Belastung deutlich senken kann.
Häufige Fragen zu den Kosten der PKV im Alter
Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im Rentenalter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
✅ Vor dem 55. Lebensjahr: Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze senken (z. B. durch Reduzierung der Arbeitszeit oder Angestelltenstatus).
✅ Nach dem 55. Lebensjahr: Sehr schwierig! Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringem Einkommen eintreten oder aus dem Ausland zurückkehren und vorher gesetzlich versichert waren.
Der PKV-Beitrag bleibt unabhängig vom Einkommen und wird durch Altersrückstellungen stabilisiert. Zusätzliche Einsparungen sind möglich durch einen Beitragsentlastung Tarif, der die Kosten um bis zu 600 Euro pro Monat senken kann. Zudem entfallen bestimmte Tarifbausteine, wie der 10 %-gesetzliche Zuschlag ab 60 und das Krankentagegeld ab Renteneintritt. Rentner mit gesetzlicher Rente erhalten zudem einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung.
Die PKV-Beiträge steigen nicht automatisch stark, da sie mit Altersrückstellungen kalkuliert werden. Diese Rücklagen dämpfen Beitragserhöhungen im Alter. Zudem entfallen ab 60 Jahren der 10 %-gesetzliche Zuschlag und ab Renteneintritt der Beitrag für das Krankentagegeld, was die Kosten senkt.
Durch einen Beitragsentlastungstarif lassen sich die PKV-Beiträge im Alter um bis zu 600 Euro pro Monat reduzieren. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann außerdem einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung erhalten, der bis zu 50 % des PKV-Beitrags abdeckt.
Die GKV kann günstiger sein, wenn das Einkommen im Rentenalter sehr niedrig ist, da die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden. In der PKV bleiben die Beiträge einkommensunabhängig, können aber durch Altersrückstellungen und einen Beitragsentlastungstarif erheblich gesenkt werden. Wer frühzeitig vorsorgt, kann in der PKV oft sogar langfristig stabilere Beiträge haben als in der GKV.
Ja, die GKV wird regelmäßig teurer, da sowohl die Zusatzbeiträge der Krankenkassen als auch die Beitragsbemessungsgrenze steigen und Leistungen abgesenkt oder gestrichen werden.
Nein, Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist im Alter kaum möglich. Wer über 55 Jahre alt ist, kann nur in die GKV zurück, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit geringem Einkommen aufnimmt oder aus dem Ausland zurückkehrt.