Tipps und Tricks für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Versicherungsbeiträge!
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist es möglich, Kosten für Versicherungen, die zur Vorsorge dienen, von der Steuer abzusetzen. Versicherungen, die entweder die Gesundheit oder das Vermögen schützen, gelten als Vorsorge. Die meisten dieser Policen werden in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) der Steuererklärung aufgenommen.
- Die maximalen Beträge für Vorsorgeaufwendungen sind fest definiert: 1.900 € für Arbeitnehmer und 2.800 € für Selbstständige
- Berufsbedingte Versicherungsausgaben können als Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebskosten (für Selbstständige) abgerechnet werden
- Angestellte haben die Möglichkeit, ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auf verschiedene Weise steuerlich abzusetzen
Welche Versicherungen fallen unter die Vorsorgeaufwendungen?
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen vorallem die Sozialversicherungen an denen sich der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt, als auch private Vorsorgeversicherungen.
Darunter fallen folgende Versicherungen:
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge für eine private Risikolebensversicherung
- Beiträge für eine private Unfallversicherung
- Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung
Bezüglich dieser Versicherungen wurden bestimmte Obergrenzen festgelegt. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Für Angestellte und Selbstständige gelten folgende Grenzen für Vorsorgeaufwendungen:
- Angestellte/ Beamte/ Rentner: 1.900 Euro pro Jahr
- Selbstständige: 2.800 Euro pro Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen
Es gilt grundsätzlich, dass alle Beitragszahlungen für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, einschließlich derjenigen für die Kinder und Ehepartner, vollständig als Vorsorgeaufwendungen auf Seite 1, Zeile 12 bzw. 14 der Anlage Vorsorgeaufwand anerkannt werden.
Bei einer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung ist es möglich, den Beitrag für den Basistarif vollständig in der Anlage “Vorsorgeaufwand” auf Seite 1 in Zeile 24 bzw. 25 abzusetzen.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre gezahlten Jahresbeiträge in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Rentenbescheid nachschlagen. Falls Sie privat versichert sind, erhalten Sie den entsprechenden Betrag in der Jahresmitteilung von Ihrer privaten Krankenversicherung.
Es gibt zusätzliche Tarife, die nicht zur Grundversorgung gehören, wie etwa Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Diese können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, vorausgesetzt, man hat den Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 € noch nicht erreicht. Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen in Anlage Vorsorgeaufwand unter der Zeile 23 angegeben werden, während Zusatzleistungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Zeilen 28 und 29 eingetragen werden.
Praxisbeispiel, wenn Sie die Vorsorgebeiträge voll ausschöpfen:
- Angestellter mit Grenzsteuersatz von 35 Prozent = 665 Euro Rückerstattung
- Selbstständiger mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent = 1.176 Euro Rückerstattung
Sonstige Versorgungsaufwände
Für alle anderen Vorsorgeversicherungen, wie z.B. die private Haftpflichtversicherung, können die Aufwendungen nur vom Steuerabzug abgezogen werden, sofern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch nicht den Maximalbetrag von 1.900 € (für Angestellte) bzw. 2.800 € (für Selbstständige) erreicht haben.
Es kommt wirklich nur selten vor. Schon bei einem Bruttomonatslohn von circa 2.000 Euro wird der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen überschritten. Die Beiträge für die Krankenversicherung liegen abhängig von der Kasse monatlich zwischen 160 und 170 Euro (jährlich zwischen 1.920 und 2.040 Euro).
Trotzdem sollten Sie stets alle Versicherungsbeiträge eintragen, auch wenn sie den Höchstbetrag erreichen. Inzwischen laufen beim Bundesverfassungsgericht mehrere Klageverfahren, in denen ein unbegrenzter Sonderausgabenabzug weiterer Versicherungsbeiträge (zum Beispiel zur Arbeitslosenversicherung) gefordert wird. Innerhalb von vier Jahren kann die Steuererklärung auf Antrag nachträglich angepasst werden.
§ 10 (1) Nr. 2 EstG - Rürup Rente / Basisrente
Die Rürup–Rente gehört zur ersten Säule der Altersvorsorge, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe der Steuerersparnis ist abhängig von den jährlichen Einzahlungen, dem Einkommen sowie dem persönlichen Steuersatz. Desto mehr man einzahlt, desto größer ist die Ersparnis, allerdings nur bis zu einem bestimmten Punkt. Im Jahr 2023 beträgt der Maximale Betrag, der in die Steuererklärung eingerechnet werden kann, 26.528 Euro. Bei Ehepaaren können bis zu 53.056 Euro als Rürup-Investitionen abgezogen werden.
Beispiel:
Angenommen, im Jahr 2023 wird ein Bruttojahreseinkommen von 85.000 Euro erzielt. Daraus ergibt sich ein Einkommensteuersatz von 42 Prozent. Wenn man 12.000 Euro in eine Rürup-Rente investiert, sind 100 % davon - also 12.000 Euro - steuerlich absetzbar. Dies kann bis zu einer Einkommensteuerersparnis von 5.040 Euro pro Jahr (Stand: 2023) führen.
§ 10 a EstG - Riester Beiträge von der Steuer absetzen
Es dreht sich hier alles um die Förderungen von Riester. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 2.100€ in eine Riester-Rente zu investieren. Das Finanzamt entscheidet, ob für Sie die Zulage rentabler ist oder die steuerliche Förderung. Bei Riester-Renten können Sie 100% der Beiträge anrechnen.
Praxisbeispiel: Sie zahlen die vollen 2.100 Euro in die Riester-Rente ein
- Sie sind angestellt und verdienen Brutto 48.000 Euro im Jahr und haben einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent
- Sie erhalten circa 735 Euro über Ihre Einkommenssteuererklärung zurück
§ 9 (1) Satz 3 Nr. 2 EstG - berufsbedingte Versicherungsbeiträge und Werbungskosten
Privatversicherungen bieten oft einen Schutz im beruflichen Bereich. Wenn dem so ist, können sie diese Policen, in der Steuererklärung eintragen; in der Anlage N (Angestellte) oder in den Betriebskosten (für Selbstständige). Für Selbstständige wirkt es sich dadurch aus, dass sich der Gewinn um den beruflichen Anteil am Beitrag vermindert. Dazu gehören berufsbedingte Versicherungen wie:
- Berufshaftpflichtversicherungen
- Unfallversicherungen
- Teile der Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zu den eingeschränkten Sonderausgaben gibt es keine Grenze für die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Betriebsausgaben, sofern sie auf den beruflichen Bereich zutreffen.
Arbeitnehmer sollten beachten: Das Finanzamt wird automatisch einen Betrag von 1.230 € als Werbungskosten (2023) berücksichtigen. Das bedeutet, dass Belege für Beitragszahlungen erst erforderlich sind, wenn die Werbungskosten 1.230 € überschreiten.
Prüfen Sie, ob Ihre Werbungskosten insgesamt mehr als 1.230 € im Jahr betragen. Falls nicht, ist der Aufwand nicht lohnenswert. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem auch Kosten für
- Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Berufliche Fachliteratur
- Büromaterial
Fahrtkosten über die Entfernungspauschale absetzen
Im Jahr 2020 wurde ein Klimaschutzpaket verabschiedet, das den Betrag pro Kilometer ab dem 21. Kilometer erhöhte. Folglich gilt für die Jahre 2021, 2022 und 2023 ein Abschlag von 0,35 € pro Kilometer, während für 2024, 2025 und 2026 0,38 € abgezogen werden können. Ab dem Jahr 2027 ist die ermäßigte Kilometerpauschale von 0,30 € wieder in Kraft.
Die Entfernungspauschale beinhaltet nur die Fahrt vom Wohnort zur Arbeit und nimmt nur den kürzesten Weg dazu in Betracht. Umwege können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie beweisen, dass sie dadurch Zeit sparen. Die Anzahl der in Rechnung gestellten Arbeitstage orientiert sich an der tatsächlichen Anzahl an Arbeitstagen, wobei Urlaub und Krankheitstage ausgeschlossen werden. In der Regel gehen Finanzämter von einer 5-Tage-Woche und 230 Tagen im Jahr aus.
Fazit
Wenn Sie Steuern sparen möchten, weil Sie Versicherungen abgeschlossen haben, dann müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Dies können Sie entweder selbst machen, mit Hilfe einer Steuer-App wie Taxfix oder einen Steuerberater beauftragen. Arbeitnehmer können auch Unterstützung beim Lohnsteuerhilfeverein anfordern. Beiträge zu Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell anderen Versicherungen werden in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, während Riester-Beiträge in der Anlage AV eingetragen werden müssen. Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, sollen in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen werden.