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Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Familien: So versichern sich Ehepartner und Kinder

Viele werdende Eltern fragen sich, wo ihr Kind versichert werden muss und ob es in der gesetzlichen Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden kann. Ob eine beitragsfreie Absicherung möglich ist oder eine eigene Versicherung benötigt wird, hängt von der Krankenversicherung und dem Einkommen der Eltern ab.

Lesezeit:
8
min
17.3.2025

Das Wichtigste in Kürze

✅ In der privaten Krankenversicherung (PKV) erhält jedes Familienmitglied maßgeschneiderten Schutz mit individuellen Leistungen – besonders vorteilhaft für Kinder. Eine PKV Familienversicherung gibt es nicht.

📈 Der Zugang zur PKV ermöglicht Angestellten mit einem Einkommen über 73.800 € (2025), sowie Selbstständigen und Beamten, von erstklassiger medizinischer Versorgung zu profitieren.

👶 Flexibilität für Kinder: Je nach Versicherung der Eltern kann das Kind in der GKV oder PKV versichert werden – optimal anpassbar an die Bedürfnisse der Familie.

Neugeborene genießen besonderen Schutz: Wird der Antrag auf PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt, entfällt die Gesundheitsprüfung, und der Schutz gilt rückwirkend ab Geburt.

💎 Exzellente Leistungen: Die PKV bietet schnellere Arzttermine, freie Arztwahl und umfassendere medizinische Versorgung, während die Tarife für Kinder bereits ab ca. 150 € pro Monat starten.

Wann lohnt sich die PKV für Familien?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet erstklassige medizinische Versorgung für Eltern und Kinder. Besonders für gutverdienende Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen ist die PKV eine hervorragende Wahl, da sie weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht.

Auch finanziell kann sich die private Krankenversicherung lohnen. Familien mit hohem Einkommen zahlen oft deutlich weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Beiträge in der PKV unabhängig vom Gehalt berechnet werden. Entscheidend ist die Einkommenssituation: Verdienen beide Eltern über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 €), zahlen sie in der GKV jeweils den Höchstbeitrag von 1.141,09 Euro, also zusammen 2.282,18 Euro. In der PKV kann das deutlich günstiger sein, selbst mit drei Kindern.

Doch die PKV ist weit mehr als nur ein günstiger Beitrag – sie bedeutet medizinische Hilfe genau dann, wenn man sie braucht. Privatversicherte profitieren von schnelleren Arztterminen, besseren Behandlungsmethoden und hochwertiger medizinischer Betreuung. Das führt nicht nur zu einer schnelleren und besseren Heilung, sondern bewahrt auch die Lebensqualität. Wer Wert auf eine optimale gesundheitliche Versorgung legt, trifft mit der PKV die beste Wahl für sich und seine Familie - doch dazu mehr Details in unserem Ratgeber.

Gibt es eine private Familienversicherung in der PKV?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es einfach: Ein Elternteil ist versichert, und die Kinder sowie der nicht erwerbstätige Ehepartner sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mitversichert. In der privaten Krankenversicherung (PKV) funktioniert das jedoch anders. Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag und muss selbst Beiträge zahlen.

Doch nicht jeder kann sich überhaupt privat versichern. Die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Personengruppen offen. Angestellte haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die 2025 bei 73.800 Euro liegt. Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich versicherungsfrei und können sich frei zwischen PKV und GKV entscheiden.

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein – vor allem, wenn Sie eine Familie mitversichern möchten. Während in der GKV keine zusätzlichen Beiträge für mitversicherte Angehörige anfallen, zahlt in der PKV jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Dafür profitieren Privatversicherte häufig von besseren Leistungen und individuell anpassbarem Schutz.

Welche Versicherungsoptionen gibt es für meinen Partner ?

Ob sich der Ehepartner privat versichern kann, hängt von seinem Einkommen und seiner beruflichen Situation ab. Zwei häufige Fälle sind:

1. Der Ehe- oder Lebenspartner ist angestellt und verdient unter 73.800 Euro im Jahr

In diesem Fall kann er nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Er bleibt automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung, da er dort pflichtversichert ist. Verdient der Ehepartner mehr als 73.800 Euro im Jahr, hat er die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

2. Der Ehepartner/ Lebenspartner ist in Elternzeit und hat kein Einkommen

Der Ehepartner wird als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft und hat die Wahlmöglichkeit, sich zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung zu entscheiden. Allerdings fällt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitrag für den freiwillig versicherten Ehepartner an.

Für Familien ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Krankenversicherung zu machen, besonders wenn Nachwuchs geplant ist. Eine Beratung kann hier sehr hilfreich sein, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Welche Versicherungsoptionen gibt es für mein Kind?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenlos über die Familienversicherung mitversichert – und zwar bis zum 18. Lebensjahr oder, falls sie sich in Ausbildung oder Studium befinden, sogar bis maximal zum 25. Lebensjahr. Ob eine kostenfreie Familienversicherung möglich ist, können Sie mit folgendem Prüfschema nachprüfen.

Hat mein Kind Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das anders: Jedes Kind benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag mit einem individuellen Beitrag.

Ob ein Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt vom Familienstand der Eltern ab:

  • Sind die Eltern verheiratet, gibt es keine Wahlmöglichkeit. Die Versicherung des Kindes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
  • Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das Kind entweder in der GKV oder in der PKV versichert werden, sofern die Voraussetzungen (§10 SGB V Abs.3) für die Familienversicherung erfüllt sind.

Wird ein Kind in die private Krankenversicherung aufgenommen, ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet, dass der Beitrag je nach Gesundheitszustand des Kindes festgelegt wird. Eine Ausnahme gilt für Neugeborene: Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt in die PKV aufgenommen, entfällt die Gesundheitsprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten in der PKV versichert ist.

Gerade für junge Ehepaare mit Familienplanung ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Krankenversicherung der Kinder zu beschäftigen, um die beste Lösung zu finden.

Inhaltsverzeichnis
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    Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für Ehepartner und Kind?

    Ja, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss für privatversicherte Kinder und Ehepartner, sofern der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung ist. Der Zuschuss gilt also nicht nur für den Arbeitnehmer selbst, sondern auch für die privat mitversicherten Familienmitglieder, selbst wenn diese bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert sind

    Voraussetzungen: Arbeitgeberzuschuss für Partner und Kinder

    • Zuschuss für den Arbeitnehmer selbst (Versicherungsnehmer)
    • Zuschuss für privatversicherte Kinder (auch bei einer anderen PKV-Gesellschaft möglich)
    • Zuschuss für den privatversicherten Partner
    • Maximal 50 % des Gesamtbeitrags, begrenzt auf den halben Höchstbeitrag der GKV
    • ⚠️ Der Arbeitgeber darf durch den Zuschuss nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert wäre

    Der Höchstzuschuss ist an die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt. Aktuell beträgt dieser maximal 509,74 Euro (davon 421,76 Euro für die Krankenversicherung und 87,98 Euro für die Pflegepflichtversicherung).

    Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt höchstens 50 % der PKV-Beiträge des Arbeitnehmers und seiner mitversicherten Angehörigen, aber nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

    Die private Krankenversicherung in besonderen Lebenssituationen

    Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Deshalb ist es wichtig, als Elternteil auch besondere Situationen zu bedenken und sich darauf vorzubereiten.

    Arbeitslosigkeit und private Krankenversicherung

    Wird der Hauptversicherte arbeitslos, kann das große Auswirkungen auf die private Krankenversicherung (PKV) haben. In vielen Fällen muss er in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Die Familienangehörigen können dann entweder in der GKV über die Familienversicherung mitversichert werden oder ihre private Krankenversicherung behalten. Entscheidend ist jedoch, ob die Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine eigene Kündigung entstanden ist.

    Kündigt der Hauptversicherte selbst, wird das Arbeitslosengeld für die ersten drei Monate gesperrt. In dieser Zeit bleibt er weiterhin in der PKV und muss die vollen Beiträge selbst zahlen. Wird er hingegen vom Arbeitgeber gekündigt, tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der GKV ein. Dadurch wird er wieder gesetzlich pflichtversichert und muss keine Beiträge mehr an die PKV zahlen.

    Unverheiratete Paare und Heirat

    Für unverheiratete Paare bleibt der Versicherungsstatus zunächst unverändert. Nach einer Heirat kann die Versicherungssituation jedoch neu bewertet werden, was eventuell neue Wechselmöglichkeiten eröffnet.

    Scheidung und Versicherung der Kinder

    Nach einer Scheidung bleibt jeder Ehepartner in seiner bisherigen Versicherung. Die Krankenversicherung der Kinder hängt dann vom sorgeberechtigten Elternteil oder vom Hauptverdiener ab.

    Finanzielle Schwierigkeiten bei Selbstständigen

    Geraten Selbstständige in finanzielle Probleme, kann dies zu Tarifwechseln, Beitragsrückständen oder einem Wechsel in den Notlagentarif führen. In diesem Tarif sind die Leistungen stark eingeschränkt, was zu Problemen und sogar Schulden führen kann. In solchen Fällen sollte die Familie rechtzeitig prüfen, welche alternativen Absicherungen möglich sind.

    Ruhestand und private Krankenversicherung

    Mit Rentenbeginn bleibt die private Krankenversicherung (PKV) eine laufende Ausgabe, da sich die Beiträge nicht automatisch ändern. Zwar entfallen Kosten wie das Krankentagegeld, doch die Haupttarife bleiben bestehen.

    Für den Ehe- oder Lebenspartner ändert sich zunächst nichts – der bestehende Versicherungsstatus in GKV oder PKV bleibt erhalten, solange sich Einkommen oder persönliche Situation nicht ändern.

    Um die Beiträge für Privatversicherte im Alter zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Beitragsentlastungstarif kann die Kosten reduzieren, und Rentner erhalten einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung, der jedoch nicht den gesamten PKV-Beitrag abdeckt.

    Warum eine Beratung wichtig ist

    In all diesen Fällen kann eine individuelle Beratung helfen, die beste Lösung für die Familie zu finden. Änderungen in der Versicherung haben oft langfristige Folgen, deshalb ist eine sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten wichtig.

    Was ändert sich während der Elternzeit an den Beiträgen?

    Arbeitnehmer erhalten auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Übersteigt ihr durchschnittlicher Nettolohn 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.

    Während des Mutterschutzes und der Elternzeit bleibt der PKV-Beitrag unverändert, es sei denn, der Tarif sieht etwas anderes vor. Da Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, kann die finanzielle Belastung steigen. Nach der Elternzeit müssen sie sich gesetzlich versichern, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt – unabhängig von ihrer vorherigen Versicherung.

    Verdienstausfall im Mutterschutz

    In der privaten Krankentagegeldversicherung gilt der Mutterschutz als Versicherungsfall. Hat die Versicherte ihre Versicherung mindestens acht Monate vorher abgeschlossen, erhält sie das vereinbarte Krankentagegeld. Besonders für selbstständige Frauen ist dies wichtig, da sie kein Mutterschaftsgeld oder andere Leistungen bekommen.

    Für privatversicherte Arbeitnehmer fällt der Verdienstausfall meist geringer aus, da das Krankentagegeld nur die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und 13 Euro pro Tag oder dem Nettolohn ersetzt.

    Was kostet die PKV mit zwei Kindern und meinem Partner?

    In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag nicht vom Gehalt, sondern von individuellen Tarifen und dem Gesundheitszustand der Versicherten ab. Je mehr Kinder versichert werden, desto höher sind die Gesamtkosten, da jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlt.

    Ein Beispiel:
    Beide Elternteile sind Anfang 30, verheiratet und privat versichert und haben sich für denselben Anbieter entschieden. Der Ehemann zahlt 530 Euro monatlich, die Ehefrau 330 Euro , da sie plant, wieder Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten und dann ohnehin in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren muss. Zusammen ergibt das 860 Euro für beide Elternteile. Für jedes Kind kommen zusätzlich ca. 160 Euro hinzu.

    Kosten einer privaten Krankenversicherung mit zwei Kindern im Vergleich zur GKV.

    Kosten der PKV mit zwei Kindern wenn beide Elternteile arbeiten

    Nach der Elternzeit wird die Ehefrau durch ihren Job wieder gesetzlich versichert und zahlt einen eigenen GKV-Beitrag. Bei einem Teilzeitgehalt von 2.500 Euro brutto beträgt dieser ca. 530 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung pro Monat, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

    Kosten einer PKV mit zwei Kindern und Ehefrau in Teilzeit im Vergleich zur GKV.

    Wäre der Ehemann ebenfalls gesetzlich versichert, müsste er den GKV-Höchstbeitrag von 1.174 Euro zahlen, zusätzlich zur eigenen GKV-Mitgliedschaft der Ehefrau. Das wären zusammen über 1.700 Euro monatlich – oft mehr als eine private Krankenversicherung für die ganze Familie.

    👉 Die GKV ist nur dann günstiger, wenn die Ehefrau dauerhaft Hausfrau bleibt.
    Sobald sie arbeitet, lohnt sich die PKV rein finanziell gesehen. Die bessere gesundheitliche Versorgung kommt noch dazu.

    Bis zu wie vielen Kindern lohnt sich die PKV?

    Wer mehrere Kinder über die private Krankenversicherung absichern möchte, sollte genau nachrechnen, ob sich das finanziell lohnt. Privatversicherte profitieren oft von attraktiven Tarifen für Kinder, die – wie im bereits dargelegten Beispiel – besonders gute Konditionen bieten.

    Auch mit zwei oder mehr Kindern kann die PKV günstiger sein als die gesetzliche Familienversicherung, vor allem bei Familien mit hohem Einkommen. In der gesetzlichen Krankenkasse steigen die Beiträge mit dem Gehalt, während die PKV einkommensunabhängige Tarife bietet. Das bedeutet: Mehr Gehalt führt nicht automatisch zu höheren Kosten – ein großer Vorteil für gutverdienende Familien.

    Welche Leistungen der Krankenversicherung sind für Familien wichtig?

    Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen vom gewählten Tarif ab, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen einheitlichen Leistungskatalog bietet. In der GKV sind einige Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht enthalten, was zu hohen Eigenkosten und langen Wartezeiten bei Fachärzte führen kann.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Zahnersatz (oft hoher Eigenanteil)
    • Sehhilfen für Erwachsene (nur bei starker Sehschwäche)
    • Alternative Heilmethoden
    • Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
    • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen

    Die PKV kann in diesen Bereichen bessere und umfangreichere Leistungen bieten, was insbesondere für Familien von Vorteil ist. Einen groben Überblick über die Unterschiede bietet die folgende Tabelle:

    Welche Leistungen bietet die PKV während der Schwangerschaft?

    Während der Schwangerschaft sind die Basisleistungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung oft ähnlich. Allerdings bietet die PKV zusätzliche Möglichkeiten, um weitere Untersuchungen wie zusätzliche Ultraschalls oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen abzudecken. Diese zusätzlichen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab und können individuell mit der Krankenversicherung vereinbart werden.

    Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung

    In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Privatversicherte können jedoch beim Bundesversicherungsamt eine einmalige Zahlung von bis zu 210 € beantragen (§ 13 Abs. 2 MuSchG).

    Der Arbeitgeber ist unabhängig davon verpflichtet, die Differenz zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist zu zahlen (§ 20 Abs. 1 MuSchG).

    In der gesetzlichen Krankenversicherung haben werdende Mütter dagegen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse (§ 24i SGB V). Dieses beträgt maximal 13 € pro Kalendertag, wobei der Arbeitgeber auch hier die Differenz zum Nettogehalt übernimmt.

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      Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für Ehepartner und Kind?

      Ja, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss für privatversicherte Kinder und Ehepartner, sofern der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung ist. Der Zuschuss gilt also nicht nur für den Arbeitnehmer selbst, sondern auch für die privat mitversicherten Familienmitglieder, selbst wenn diese bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert sind

      Voraussetzungen: Arbeitgeberzuschuss für Partner und Kinder

      • Zuschuss für den Arbeitnehmer selbst (Versicherungsnehmer)
      • Zuschuss für privatversicherte Kinder (auch bei einer anderen PKV-Gesellschaft möglich)
      • Zuschuss für den privatversicherten Partner
      • Maximal 50 % des Gesamtbeitrags, begrenzt auf den halben Höchstbeitrag der GKV
      • ⚠️ Der Arbeitgeber darf durch den Zuschuss nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert wäre

      Der Höchstzuschuss ist an die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt. Aktuell beträgt dieser maximal 509,74 Euro (davon 421,76 Euro für die Krankenversicherung und 87,98 Euro für die Pflegepflichtversicherung).

      Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt höchstens 50 % der PKV-Beiträge des Arbeitnehmers und seiner mitversicherten Angehörigen, aber nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

      Die private Krankenversicherung in besonderen Lebenssituationen

      Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Deshalb ist es wichtig, als Elternteil auch besondere Situationen zu bedenken und sich darauf vorzubereiten.

      Arbeitslosigkeit und private Krankenversicherung

      Wird der Hauptversicherte arbeitslos, kann das große Auswirkungen auf die private Krankenversicherung (PKV) haben. In vielen Fällen muss er in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Die Familienangehörigen können dann entweder in der GKV über die Familienversicherung mitversichert werden oder ihre private Krankenversicherung behalten. Entscheidend ist jedoch, ob die Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine eigene Kündigung entstanden ist.

      Kündigt der Hauptversicherte selbst, wird das Arbeitslosengeld für die ersten drei Monate gesperrt. In dieser Zeit bleibt er weiterhin in der PKV und muss die vollen Beiträge selbst zahlen. Wird er hingegen vom Arbeitgeber gekündigt, tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der GKV ein. Dadurch wird er wieder gesetzlich pflichtversichert und muss keine Beiträge mehr an die PKV zahlen.

      Unverheiratete Paare und Heirat

      Für unverheiratete Paare bleibt der Versicherungsstatus zunächst unverändert. Nach einer Heirat kann die Versicherungssituation jedoch neu bewertet werden, was eventuell neue Wechselmöglichkeiten eröffnet.

      Scheidung und Versicherung der Kinder

      Nach einer Scheidung bleibt jeder Ehepartner in seiner bisherigen Versicherung. Die Krankenversicherung der Kinder hängt dann vom sorgeberechtigten Elternteil oder vom Hauptverdiener ab.

      Finanzielle Schwierigkeiten bei Selbstständigen

      Geraten Selbstständige in finanzielle Probleme, kann dies zu Tarifwechseln, Beitragsrückständen oder einem Wechsel in den Notlagentarif führen. In diesem Tarif sind die Leistungen stark eingeschränkt, was zu Problemen und sogar Schulden führen kann. In solchen Fällen sollte die Familie rechtzeitig prüfen, welche alternativen Absicherungen möglich sind.

      Ruhestand und private Krankenversicherung

      Mit Rentenbeginn bleibt die private Krankenversicherung (PKV) eine laufende Ausgabe, da sich die Beiträge nicht automatisch ändern. Zwar entfallen Kosten wie das Krankentagegeld, doch die Haupttarife bleiben bestehen.

      Für den Ehe- oder Lebenspartner ändert sich zunächst nichts – der bestehende Versicherungsstatus in GKV oder PKV bleibt erhalten, solange sich Einkommen oder persönliche Situation nicht ändern.

      Um die Beiträge für Privatversicherte im Alter zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Beitragsentlastungstarif kann die Kosten reduzieren, und Rentner erhalten einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung, der jedoch nicht den gesamten PKV-Beitrag abdeckt.

      Warum eine Beratung wichtig ist

      In all diesen Fällen kann eine individuelle Beratung helfen, die beste Lösung für die Familie zu finden. Änderungen in der Versicherung haben oft langfristige Folgen, deshalb ist eine sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten wichtig.

      Was ändert sich während der Elternzeit an den Beiträgen?

      Arbeitnehmer erhalten auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Übersteigt ihr durchschnittlicher Nettolohn 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.

      Während des Mutterschutzes und der Elternzeit bleibt der PKV-Beitrag unverändert, es sei denn, der Tarif sieht etwas anderes vor. Da Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, kann die finanzielle Belastung steigen. Nach der Elternzeit müssen sie sich gesetzlich versichern, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt – unabhängig von ihrer vorherigen Versicherung.

      Verdienstausfall im Mutterschutz

      In der privaten Krankentagegeldversicherung gilt der Mutterschutz als Versicherungsfall. Hat die Versicherte ihre Versicherung mindestens acht Monate vorher abgeschlossen, erhält sie das vereinbarte Krankentagegeld. Besonders für selbstständige Frauen ist dies wichtig, da sie kein Mutterschaftsgeld oder andere Leistungen bekommen.

      Für privatversicherte Arbeitnehmer fällt der Verdienstausfall meist geringer aus, da das Krankentagegeld nur die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und 13 Euro pro Tag oder dem Nettolohn ersetzt.

      Was kostet die PKV mit zwei Kindern und meinem Partner?

      In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag nicht vom Gehalt, sondern von individuellen Tarifen und dem Gesundheitszustand der Versicherten ab. Je mehr Kinder versichert werden, desto höher sind die Gesamtkosten, da jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlt.

      Ein Beispiel:
      Beide Elternteile sind Anfang 30, verheiratet und privat versichert und haben sich für denselben Anbieter entschieden. Der Ehemann zahlt 530 Euro monatlich, die Ehefrau 330 Euro , da sie plant, wieder Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten und dann ohnehin in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren muss. Zusammen ergibt das 860 Euro für beide Elternteile. Für jedes Kind kommen zusätzlich ca. 160 Euro hinzu.

      Kosten einer privaten Krankenversicherung mit zwei Kindern im Vergleich zur GKV.

      Kosten der PKV mit zwei Kindern wenn beide Elternteile arbeiten

      Nach der Elternzeit wird die Ehefrau durch ihren Job wieder gesetzlich versichert und zahlt einen eigenen GKV-Beitrag. Bei einem Teilzeitgehalt von 2.500 Euro brutto beträgt dieser ca. 530 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung pro Monat, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

      Kosten einer PKV mit zwei Kindern und Ehefrau in Teilzeit im Vergleich zur GKV.

      Wäre der Ehemann ebenfalls gesetzlich versichert, müsste er den GKV-Höchstbeitrag von 1.174 Euro zahlen, zusätzlich zur eigenen GKV-Mitgliedschaft der Ehefrau. Das wären zusammen über 1.700 Euro monatlich – oft mehr als eine private Krankenversicherung für die ganze Familie.

      👉 Die GKV ist nur dann günstiger, wenn die Ehefrau dauerhaft Hausfrau bleibt.
      Sobald sie arbeitet, lohnt sich die PKV rein finanziell gesehen. Die bessere gesundheitliche Versorgung kommt noch dazu.

      Bis zu wie vielen Kindern lohnt sich die PKV?

      Wer mehrere Kinder über die private Krankenversicherung absichern möchte, sollte genau nachrechnen, ob sich das finanziell lohnt. Privatversicherte profitieren oft von attraktiven Tarifen für Kinder, die – wie im bereits dargelegten Beispiel – besonders gute Konditionen bieten.

      Auch mit zwei oder mehr Kindern kann die PKV günstiger sein als die gesetzliche Familienversicherung, vor allem bei Familien mit hohem Einkommen. In der gesetzlichen Krankenkasse steigen die Beiträge mit dem Gehalt, während die PKV einkommensunabhängige Tarife bietet. Das bedeutet: Mehr Gehalt führt nicht automatisch zu höheren Kosten – ein großer Vorteil für gutverdienende Familien.

      Welche Leistungen der Krankenversicherung sind für Familien wichtig?

      Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen vom gewählten Tarif ab, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen einheitlichen Leistungskatalog bietet. In der GKV sind einige Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht enthalten, was zu hohen Eigenkosten und langen Wartezeiten bei Fachärzte führen kann.

      Dazu gehören unter anderem:

      • Zahnersatz (oft hoher Eigenanteil)
      • Sehhilfen für Erwachsene (nur bei starker Sehschwäche)
      • Alternative Heilmethoden
      • Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
      • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen

      Die PKV kann in diesen Bereichen bessere und umfangreichere Leistungen bieten, was insbesondere für Familien von Vorteil ist. Einen groben Überblick über die Unterschiede bietet die folgende Tabelle:

      Welche Leistungen bietet die PKV während der Schwangerschaft?

      Während der Schwangerschaft sind die Basisleistungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung oft ähnlich. Allerdings bietet die PKV zusätzliche Möglichkeiten, um weitere Untersuchungen wie zusätzliche Ultraschalls oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen abzudecken. Diese zusätzlichen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab und können individuell mit der Krankenversicherung vereinbart werden.

      Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung

      In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Privatversicherte können jedoch beim Bundesversicherungsamt eine einmalige Zahlung von bis zu 210 € beantragen (§ 13 Abs. 2 MuSchG).

      Der Arbeitgeber ist unabhängig davon verpflichtet, die Differenz zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist zu zahlen (§ 20 Abs. 1 MuSchG).

      In der gesetzlichen Krankenversicherung haben werdende Mütter dagegen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse (§ 24i SGB V). Dieses beträgt maximal 13 € pro Kalendertag, wobei der Arbeitgeber auch hier die Differenz zum Nettogehalt übernimmt.

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        Häufige Fragen zur Familienversicherung

        Das erste Kind ist unterwegs – was müssen privat Versicherte beachten?

        Steht fest, dass das Kind privat versichert werden soll, muss der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden. Wird das Kind im gleichen Tarif wie ein Elternteil versichert und besteht der Vertrag bereits seit mindestens drei Monaten, entfällt eine Gesundheitsprüfung – diese Regelung nennt sich Kindernachversicherung.

        Als werdende Mutter profitieren Privatversicherte zudem von verschiedenen Zusatzleistungen, wie z. B. Geburtsvorbereitungskursen oder einer erweiterten Vorsorge. Es lohnt sich, frühzeitig die eigenen Versicherungsbedingungen zu prüfen, um die bestmögliche Versorgung für Mutter und Kind sicherzustellen.

        Was passiert in Elternzeit in der privaten Krankenversicherung

        In der PKV gibt es keine automatische Beitragsbefreiung während der Elternzeit, und der Arbeitgeberzuschuss entfällt häufig. Die Beiträge müssen weiterhin gezahlt werden, es sei denn, es besteht ein Tarif mit Beitragsfreistellung oder es wird eine Beitragsermäßigung bzw. ein Tarifwechsel beantragt (§ 204 VVG).

        In der GKV haben Versicherte während des Elterngeldbezugs den Vorteil der beitragsfreien Familienversicherung, bei Teilzeitarbeit richtet sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen.

        Haben PKV-Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld?

        Nein, PKV-Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Einige Tarife enthalten jedoch eine entsprechende Leistung. Eltern haben jedoch Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder (§ 616 BGB). Der Arbeitgeber muss bis zu 5 Tage im Jahr das Gehalt weiterzahlen, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist (BAG, Urteil vom 5.5.2010 – 5 AZR 75/09).

        In der GKV besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V). Pro Elternteil stehen 10 Arbeitstage pro Kind zur Verfügung (Alleinerziehende: 20 Tage), insgesamt jedoch maximal 25 Tage pro Jahr (Alleinerziehende: 50 Tage). Die Zahlung beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoverdienstes.

        Gilt die GKV Familienversicherung nur für verheiratete Paare?

        Nein, die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt nicht nur für Ehepaare, sondern auch für eingetragene Lebenspartner und Kinder. Wer ist mitversichert?

        • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
        • Kinder (leibliche, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis 18 Jahre
        • Kinder bis 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind
        • Kinder bis 25 Jahre, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden

        Wichtig: Das monatliche Einkommen der mitversicherten Angehörigen darf 535€ (Stand 2025) nicht übersteigen.

        Was passiert, wenn das Einkommen des Partners zu hoch ist?

        Wird der Einkommensgrenzwert für die Familienversicherung überschritten, muss dies der Krankenversicherung gemeldet werden. Der betroffene Partner oder das Kind kann dann nicht mehr beitragsfrei in der GKV mitversichert bleiben und muss sich selbst versichern – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillig versichert) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV).

        Wir helfen Ihnen gerne!

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        Steuerfrei: Altersvorsorge für Geschäftsführer einer GmbH

        Steuerfreie betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer einer GmbH (2025) - Jetzt Firmenvermögen in Privatvermögen umwandeln und profitieren! Jetzt sparen!
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        8
        min
        25.3.2025