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Wohngebäudeversicherung
Lesezeit:
5
min.
24.4.2025

Kündigung der Wohngebäudeversicherung wegen Gefahrerhöhung

In den letzten Jahren haben einige Versicherer begonnen, Verträge zu kündigen oder Leistungen zu kürzen, wenn sie eine erhöhte Gefahr feststellen. Das kann z. B. durch bauliche Veränderungen, eine geänderte Nutzung oder einen längeren Leerstand der Fall sein.

Kevin Döllinger

Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

Gefahrerhöhung melden – Jede bauliche Veränderung, geänderte Nutzung oder längerer Leerstand muss der Versicherung gemeldet werden, sonst drohen Leistungskürzungen oder Kündigung.

⚠️ Versicherung kann Vertrag anpassen oder kündigen – Bei Gefahrerhöhung kann der Versicherer die Prämie erhöhen, Leistungen einschränken oder den Vertrag beenden.

🔒 Mit infinno volle Absicherung – Dank Sondervereinbarungen gibt es keine automatische Leistungskürzung – Sie sind bestmöglich geschützt! 🚀

Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

Bevor wir auf die Details einer Kündigung eingehen, sollten wir klären, was eine Gefahrerhöhung ist.

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Risikoeigenschaften Ihres Hauses so verändern, dass das Risiko eines Schadens steigt. Das kann aus baulichen Veränderungen, geänderter Nutzung oder neuen Risiken in der Umgebung resultieren. In so einem Fall, haben Sie eine sogenannte Anzeigepflicht gegenüber Ihrem Versicherer.

💡 Mögliche Ursachen für eine Gefahrerhöhung:

🏗 Bauliche Veränderungen – Ein neues Stockwerk, brennbare Baumaterialien, eine Wallbox, die Installation einer PV-Anlage oder ein Anbau können das Risiko erhöhen.
🏢 Geänderte Nutzung – Wird ein Wohnhaus zum Geschäftsgebäude umfunktioniert, kann sich das Risiko für Schäden ändern.
🌆 Veränderungen in der Umgebung – Der Bau neuer Fabriken oder Gewerbegebiete kann ebenfalls eine Gefahrerhöhung darstellen.

Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer:

Jede wesentliche Änderung am Gebäude oder seiner Nutzung muss der Versicherung gemeldet werden. Ohne Zustimmung dürfen Sie keine Änderungen vornehmen, die das Risiko erhöhen. Andernfalls kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zur Kündigung der Versicherung führen. 🚨

Wie reagieren Versicherer auf eine Gefahrerhöhung?

Verursachen Sie bewusst oder grob fahrlässig eine Gefahrerhöhung ohne den Versicherer in Kenntnis zu setzen, kann Ihre Versicherung den Vertrag sofort und ohne Vorwarnung kündigen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit oder wenn die Gefahrerhöhung unerwartet eintritt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. In diesem Fall liegt es an Ihnen nachzuweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

💡 Mögliche Folgen einer Gefahrerhöhung (VVG Kündigung):

Kündigung durch den Versicherer – Bei grober Fahrlässigkeit sofort, sonst mit einmonatiger Frist.
Beitragserhöhung oder Leistungseinschränkungen – Der Versicherer kann den Vertrag anpassen, indem er die Prämie erhöht oder bestimmte Risiken ausschließt.
Sonderkündigungsrecht für Sie – Falls Ihre Prämie um mehr als zehn Prozent steigt oder der Versicherer Leistungen einschränkt, dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen.

⚠️ Frist für den Versicherer:
Der Versicherer muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Gefahrerhöhung handeln. Versäumt er diese Frist, darf er weder kündigen noch den Vertrag ändern. 🚀

Folgen einer Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung.

Welche Folgen hat eine Gefahrerhöhung für Sie?

Melden Sie eine Gefahrerhöhung nicht rechtzeitig, kann das schwerwiegende Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz haben.

💡 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht:

Vorsatz – Haben Sie eine Gefahrerhöhung absichtlich verursacht oder zugelassen, besteht für die Versicherung komplette Leistungsfreiheit .
⚠️ Grobe Fahrlässigkeit – Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen und nur einen Teil des Schadens übernehmen.
Einfache Fahrlässigkeit – In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz voll bestehen.

📌 Sonderregelung bei verspäteter Meldung:

  • Tritt der Schaden erst einen Monat nach der nicht gemeldeten Gefahrerhöhung ein, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
  • Hat die Versicherung aber von der Gefahrerhöhung durch andere Umstände erfahren (z. B. durch eine neue Hausratversicherung), bleibt der Schutz bestehen.
  • Nutzt der Versicherer sein Kündigungsrecht nicht und verlangt stattdessen eine höhere Prämie, muss er im Schadenfall voll leisten.

🔎 Gut zu wissen:
Wenn der Versicherer Kenntnis von der Gefahrerhöhung hat, aber nicht reagiert, darf er laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Leistung verweigern.

Leistungskürzung und Leistungsverweigerung wegen Kausalität

Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf der Versicherer die Leistung nur kürzen oder verweigern, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Versicherungsnehmers und dem entstandenen Schaden besteht. Das bedeutet, dass der Versicherer zahlen muss, wenn der Schaden auch unabhängig vom Verhalten des Versicherungsnehmers eingetreten wäre. Selbst wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, darf die Versicherung die Leistung nicht verweigern, solange diese keinen Einfluss auf den Schaden hatte.

Eine Ausnahme besteht bei arglistiger Täuschung. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherer absichtlich getäuscht oder bewusst gegen vertragliche Pflichten verstoßen, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Entscheidend ist also, ob eine Verletzung der Obliegenheiten tatsächlich zum Schaden geführt hat. Ist das nicht der Fall, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Beispiele für Gefahrerhöhungen am Wohngebäude aus der Praxis

Wenn Sie Bauarbeiten an Ihrem Wohngebäude planen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, besonders wenn Sie Versicherungsschutz im Schadenfall für Ihre Immobilie haben möchten. Hier sind einige Punkte, die Sie im Blick behalten sollten:

  1. Baumaßnahmen: Wenn an Ihrem Haus Bauarbeiten durchgeführt werden, kann das ein Risiko darstellen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Arbeiten unsachgemäß oder ohne Genehmigung ausgeführt werden. Aber nicht alle Bauarbeiten bedeuten automatisch ein höheres Risiko. Zum Beispiel sind kleinere Renovierungsarbeiten normalerweise kein Problem.
  2. Gefahr durch Unterlassen: Das Unterlassen wichtiger Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen kann ebenfalls zu einer Gefährdung Ihrer Versicherung führen.
  3. Nutzungsänderung: Ändert sich die Art und Weise, wie Sie Ihr Haus nutzen, kann das auch zu Risiken führen. Zum Beispiel kann die Umwandlung Ihres Hauses in ein Werkstatt das Risiko eines Brandes erhöhen.
  4. Leerstand: Wenn Ihr Haus leer steht, kann das auch zu Problemen führen. Auch wenn Ihr Haus leer steht, müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Zum Beispiel das Abstellen des Hauptwasserhahns in der Winterzeit im Frostschäden an den Rohrleitungen zu vermeiden.
  5. Wegfall von Sicherungen: Wenn Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlagen, Sicherheitstüren oder bündige Zylinderschlösser entfernt werden, kann dies zu einer erhöhten Gefahr für Ihr Haus führen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Sicherheitsvorkehrungen aufrechterhalten, um Ihr Haus vor Einbrüchen und Dieben zu schützen.
  6. Betretungsverbot: Wenn eine Behörde das Betreten des versicherten Gebäudes untersagt, kann dies zu einer Gefährdung führen, insbesondere wenn dadurch Maßnahmen zur Risikominderung verhindert werden.
  7. Anstiftung zur Sachbeschädigung: Die Anstiftung Dritter zur Sachbeschädigung, auch bekannt als "Brandrede", kann eine Gefahrerhöhung darstellen. Dies tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer ernsthaft dazu auffordert, das versicherte Gebäude zu beschädigen, beispielsweise indem er dazu anstiftet, es anzuzünden.
  8. Drohung mit Sachbeschädigung: Fremde drohen Ihnen Ihr Haus zu beschädigen und versuchen Sie zu Erpressen.

Volle Leistung im Schadenfall für Kunden von infinno

Bei infinno profitieren Sie von einer besonders leistungsstarken Wohngebäudeversicherung. Dank unserer Sondervereinbarungen mit den Versicherern werden Schäden schnell reguliert, und Leistungskürzungen sind in den meisten Fällen ausgeschlossen. Vertragsverletzungen führen nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes, sodass Sie im Ernstfall nicht im Regen stehen. Mit infinno sind Sie bestmöglich abgesichert – fair, zuverlässig und ohne versteckte Fallstricke.

Fazit

Abschließend ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie als Hausbesitzer die potenziellen Auswirkungen einer Gefahrerhöhung auf Ihre Wohngebäudeversicherung verstehen. Wenn sich die Risikolage für Ihr Zuhause ändert, sei es durch Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen oder andere Faktoren, sollten Sie Ihren Versicherer umgehend informieren. Dadurch können Sie unangenehme Konsequenzen wie Vertragskündigungen oder Leistungskürzungen vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Zuhause angemessen geschützt ist. Bei Infinno bieten wir spezielle Wohngebäudeversicherungen mit Sondervereinbarungen an, um sicherzustellen, dass unsere Kunden im Falle eines Schadens gut abgesichert sind und schnell entschädigt werden. Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihres Zuhauses stehen für uns an erster Stelle.

Häufig gestellte Fragen

Was sind gefahrerhöhende Umstände?

Gefahrerhöhende Umstände sind bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen, Leerstand, fehlende Sicherungen oder unterlassene Instandhaltung. Sie erhöhen das Schadenrisiko und müssen der Versicherung sofort gemeldet werden, um Leistungskürzungen oder eine Kündigung zu vermeiden.

Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

Jede wesentliche Änderung am Gebäude oder in der Nutzung muss der Versicherung gemeldet werden. Geschieht dies nicht, drohen Leistungskürzungen oder Kündigung.

Kann eine Versicherung den Vertrag ändern?

Ja, eine Versicherung kann den Vertrag unter bestimmten Bedingungen ändern. Dazu gehören Gefahrerhöhungen, die eine Prämienanpassung oder den Ausschluss bestimmter Risiken rechtfertigen. Steigt der Beitrag um mehr als 10 % oder werden Leistungen eingeschränkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag innerhalb eines Monats beenden.

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