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Private Krankenversicherung
Lesezeit:
7
min.
24.4.2025

Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung bei der PKV: Was ist das überhaupt?

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beiträge durch eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung zu senken. So tragen Sie im Krankheitsfall einen Teil der Kosten selbst – dafür profitieren Sie von niedrigeren Monatsbeiträgen und hohem Gestaltungsspielraum.

Kevin Döllinger

Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

✅ Eine Selbstbeteiligung senkt Ihre PKV-Beiträge – Sie zahlen dafür im Krankheitsfall anteilig selbst mit.
✅ Es gibt verschiedene Modelle: feste Beträge, prozentuale Anteile oder modulare Selbstbehalte je nach Leistungsbereich.
✅ Beamte haben meist keinen oder nur einen sehr geringen Eigenanteil – dank der Beihilfe.
✅ Für Angestellte kann sich eine Selbstbeteiligung lohnen – muss aber individuell gut durchgerechnet werden.
✅ Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich – besser in gesunden Zeiten planen.

Wie funktioniert eine Selbstbeteiligung in der PKV?

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) spricht man von einer Selbstbeteiligung – oder auch Selbstbehalt – wenn Sie einen Teil der Krankheitskosten selbst bezahlen. Das funktioniert ganz einfach: Sie reichen eine Rechnung bei Ihrer PKV ein, und von der Erstattung wird vorher Ihr vereinbarter Eigenanteil abgezogen.

In der Regel ist der Selbstbehalt ein fester Betrag pro Jahr. Sobald diese Summe erreicht ist, übernimmt Ihre Krankenversicherung alle weiteren Kosten vollständig – also zu 100 Prozent Erstattung. Sie zahlen also nur bis zur vereinbarten Grenze mit.

Einfach erklärt:

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Diese soll Ihre Arztrechnung übernehmen, wenn Sie krank werden. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

✔ Entweder Ihre Krankenversicherung übernimmt alle Kosten – dann haben Sie keine Selbstbeteiligung.
✔ Oder Sie vereinbaren einen festen Selbstbehalt – dann zahlen Sie kleinere Beträge bis zu einer festgelegten Grenze selbst mit.

Solche Eigenbeteiligungen sind übrigens nichts Ungewöhnliches und gibt es nicht nur in der privaten Krankenversicherung. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Zuzahlungen und Eigenanteile längst üblich – zum Beispiel für Medikamente, Zahnersatz oder früher auch die Praxisgebühr.

Die Idee dahinter: Wer sich mit einem kleinen Anteil selbst beteiligt, spart Beiträge – und geht bewusster mit dem Versicherungsschutz um.

Welche Arten von Selbstbeteiligung gibt es?

Die Private Krankenversicherung bietet viel Gestaltungsspielraum. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Weil Versicherer frei in der Vertragsgestaltung sind, bietet jede Krankenversicherung eigene Modelle an.

Trotzdem gibt es einige Varianten, die besonders häufig vorkommen.

Variante 1: Absolute Selbstbeteiligung

Angenommen, Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung einen festen Selbstbehalt von 750 Euro im Jahr vereinbart. Das bedeutet: Sie übernehmen Krankheitskosten bis zu dieser Summe zunächst selbst – erst danach springt die Versicherung ein. Im Gegenzug zahlen Sie weniger an monatlichen Beitrag.

Ein Beispiel:

🧾 Im Januar gehen Sie zum Arzt und erhalten eine Rechnung über 400 Euro. Diese zahlen Sie vollständig selbst.
📄 Zwei Monate später kommt eine weitere Arztrechnung über 400 Euro. Davon müssen Sie noch 350 Euro selbst übernehmen – damit ist der Selbstbehalt von 750 Euro ausgeschöpft.
💡 Die restlichen 50 Euro sowie alle weiteren Rechnungen im laufenden Jahr übernimmt nun Ihre PKV – entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen.

❗Wichtig: Der genannte Selbstbehalt ist lediglich Beispiel. Je nach Tarif und Anbieter die Eigenbeteiligung unterschiedlich ausfallen.

Variante 2: Prozentuale Selbstbeteiligung mit Deckelung

Im Gegensatz zu einer festen Eigenbeteiligung sieht der prozentuale Selbstbehalt vor, dass Sie einen bestimmten Anteil Ihrer Gesundheitskosten selbst tragen – zum Beispiel 10 Prozent pro Rechnung.

💸 Das bedeutet: Sie zahlen bei jeder Rechnung einen kleinen Teil selbst. Der Rest wird von Ihrer Privaten Krankenversicherung übernommen.
🧮 Ist ein bestimmter Maximalbetrag im Jahr erreicht – zum Beispiel 500 Euro –, übernimmt die PKV alle weiteren Kosten zu 100 %.

Diese Regelung kann für alle Leistungen gelten oder sich auf bestimmte Bereiche beschränken, etwa Zahnarztbesuche oder ambulante Behandlungen.

Variante 3: Modularer Selbstbehalt oder bausteinbezogene Selbstbeteiligung

Die modulare Selbstbeteiligung funktioniert ähnlich wie die anderen Modelle: Sie kann entweder als fester Eigenanteil (z. B. 1.000 Euro pro Jahr) oder prozentual (z. B. 10 Prozent je Behandlung) vereinbart werden.

🧩 Der entscheidende Unterschied: Diese Form der Selbstbeteiligung ist nicht einheitlich, sondern bezieht sich auf einzelne Bausteine Ihrer Privaten Krankenversicherung. Je nach Leistungsbereich kann Ihr Selbstbehalt also unterschiedlich ausfallen.

Ein Beispiel für einen solchen modularen Vertrag:

🦷 Zahnbehandlungen werden vollständig von Ihrer PKV übernommen – Sie zahlen keinen Selbstbehalt .
👩‍⚕️ Bei ambulanten Behandlungen übernehmen Sie 10 Prozent der Kosten selbst.
🏥 Bei stationären Aufenthalten zahlen Sie 5 Prozent der Rechnung aus eigener Tasche.

Diese Aufteilung macht es möglich, Ihren Versicherungsschutz noch gezielter auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen – je nachdem, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind.

Für wen lohnt sich die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

Selbstbeteiligung für Selbstständige

Selbstständige tragen die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung komplett selbst. Steuerlich absetzbar sind diese Ausgaben nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.

Mit einer Selbstbeteiligung lassen sich die monatlichen Beiträge senken, ohne auf guten Versicherungsschutz zu verzichten. Aber: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Beiträge – und damit auch der steuerlich absetzbare Anteil.

Ob sich das lohnt, hängt vom Gesundheitszustand, dem Alter und dem persönlichen Risiko ab. Wer selten krank ist, profitiert eher von einem höheren Selbstbehalt. Wer häufiger ärztliche Leistungen nutzt, fährt mit einem niedrigeren Selbstbehalt besser.

Selbstbeteiligung für Beamte

Als Beamter übernimmt Ihr Dienstherr bereits einen großen Teil Ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe. Die PKV deckt als sogenannte Restkostenversicherung dann den restlichen Anteil ab.

In der Praxis bedeutet das: Sie müssen meist nur 20 bis 50 Prozent der Gesamtkosten absichern. Und das geht oft sogar ganz ohne eigene Zuzahlung – also ohne Selbstbeteiligung.

Wichtig ist aber: Schließen Sie unbedingt auch einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif ab. Denn nicht jede Behandlung wird von der Beihilfe vollständig bezahlt. Je nach Bundesland gibt es Unterschiede – manche Leistungen werden nur teilweise oder gar nicht übernommen. Ohne diesen Ergänzungstarif können für Sie zusätzlich Kosten entstehen.

Selbstbeteiligung für privatversicherte Angestellte

Für privatversicherte Arbeitnehmer ist eine Selbstbeteiligung oft weniger attraktiv als auf den ersten Blick gedacht. Denn: Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge – über den sogenannten Arbeitgeberzuschuss.

Wenn Sie durch eine Selbstbeteiligung Beiträge sparen, kommt diese Ersparnis nicht nur Ihnen zugute, sondern auch dem Arbeitgeber. Sie verzichten also auf einen Teil Ihres Zuschusses – zahlen Ihren Eigenanteil aber allein.

Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an der Selbstbeteiligung. Diese geht zu 100 % zu Ihren Lasten. Im schlechtesten Fall zahlen Sie durch die Selbstbeteiligung sogar mehr, als Sie an Beiträgen sparen – ein echtes Minusgeschäft.

📊 Deshalb gilt: Wer als Arbeitnehmer privat versichert ist, sollte genau durchrechnen, ob sich die Selbstbeteiligung am Ende wirklich rechnet. Oft lohnt es sich weniger, als man zunächst denkt.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Wählen Sie nur eine Selbstbeteiligung, die Sie im Ernstfall auch problemlos zahlen könnten – ob 500, 1.000 oder 2.000 Euro. Entscheidend ist, wie gesund Sie aktuell sind und ob Sie diesen Betrag jedes Jahr zur Verfügung hätten. Am besten legen Sie den Eigenanteil vorsorglich auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto zurück.

Und bedenken Sie: Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Auch wer selten zum Arzt geht, kann durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit schnell zum Dauergast in der Praxis werden – vor allem mit steigendem Alter. Dann wird die Selbstbeteiligung zur jährlichen Belastung.

Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf die Beiträge im Alter aus?

Tarife mit besonders hoher Selbstbeteiligung sehen auf den ersten Blick günstig aus. Die Beiträge sind niedrig, was gerade für junge Versicherte verlockend wirken kann. Doch dabei wird oft übersehen: Wer eine hohe Selbstbeteiligung wählt, trägt nicht nur mehr Risiko im Krankheitsfall – es werden auch deutlich weniger Rückstellungen für das Alter gebildet. Und genau diese Rückstellungen sind wichtig, um die Beiträge im Alter stabil zu halten.

Das Verhältnis passt also nicht: Mehr Risiko, aber weniger Sicherheit für später. Aus diesem Grund sind solche Tarife allenfalls als kurzfristige Lösung sinnvoll – etwa in Kombination mit einem Optionstarif, der später den Wechsel in einen besseren Versicherungsschutz ermöglicht.

Weniger Altersrückstellungen durch hohe Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung.

Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf den PKV-Beitrag aus?

Ein häufig übersehenes Problem bei Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung ist nicht nur der geringere Aufbau von Alterungsrückstellungen, sondern auch die stärkere prozentuale Auswirkung späterer Beitragserhöhungen.

In vielen PKV-Tarifen werden alle Selbstbeteiligungsstufen gemeinsam in einem Kollektiv geführt. Steigen die Kosten in der privaten Krankenversicherung, werden die Erhöhungen gleichmäßig auf alle verteilt – unabhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung. Das führt dazu, dass der Beitrag in Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung prozentual stärker steigt, weil der Ausgangsbeitrag niedriger war. Der ursprüngliche Beitragsvorteil kann so schnell verloren gehen.

Wechselt ein Versicherter später in einen anderen Tarif, kann sich dieses Problem weiter verschärfen. Da in Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung weniger Altersrückstellungen aufgebaut wurden, fällt der Beitragsvorteil beim Wechsel geringer aus. Wird zudem ein unterkalkulierter Zieltarif mit Sanierungsbedarf (Beitragsanpassungsbedarf) gewählt, drohen überproportionale Beitragserhöhungen in der Zukunft.

Kurz gesagt: Was heute günstig erscheint, kann sich langfristig als teuer herausstellen – insbesondere dann, wenn Beitragsanpassungen oder Tarifwechsel anstehen.

Gesetzliche Begrenzung der Selbstbeteiligung in der PKV

Weniger Selbstbeteiligung bedeutet mehr Sicherheit. Denn: Die Selbstbeteiligung legt fest, wie viel Sie im Krankheitsfall maximal selbst zahlen müssen – für alle versicherten Leistungen. Gesetzlich ist dieses Risiko auf einen bestimmten Betrag gedeckelt. Mehr als 5.000 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr dürfen nicht vereinbart werden.

Begrenzung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung.

Sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung bei einem Selbstbehalt stabiler?

Häufig wird behauptet, Tarife mit hoher Selbstbeteiligung seien langfristig beitragsstabiler – weil die Versicherten kostenbewusster handeln und das Kollektiv „gesünder“ sei, etwa durch viele Selbstständige. Doch dieser Effekt ist nicht belegt.

Tatsächlich zeigen Untersuchungen: Ein möglicher Vorteil durch Selbstbeteiligung wirkt – wenn überhaupt – nur in jungen Jahren. Mit steigendem Alter steigen die Behandlungskosten deutlich an. Außerdem zeigt sich, dass Versicherte, die ihre Selbstbeteiligung früh im Jahr ausschöpfen, später häufiger Leistungen in Anspruch nehmen – was die Kosten sogar erhöhen kann.

In der Realität steigen Tarife mit hoher Selbstbeteiligung oft nicht weniger, sondern sogar stärker – aus verschiedenen Gründen.

Kann die Höhe der Selbstbeteiligung verändert werden?

In der Privaten Krankenversicherung kann die einmal vereinbarte Selbstbeteiligung grundsätzlich angepasst werden. Eine Erhöhung ist in der Regel problemlos möglich, da sich das Risiko für den Versicherer dadurch reduziert.

Anders sieht es bei der Reduzierung der Selbstbeteiligung aus. Hier beantragen Sie eine Leistungsverbesserung – und die muss vom Versicherer neu bewertet werden. In der Praxis bedeutet das: Es wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Sollten sich Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen seit Vertragsabschluss verschlechtert haben, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder den Antrag sogar ablehnen. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung sollte daher gut überlegt und möglichst in gesunden Zeiten angestrebt werden.

Fazit: Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

Wie Sie sehen, kann eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung durchaus sinnvoll sein – aber eben nicht für jeden. Sie sparen zwar Beiträge, tragen dafür aber im Krankheitsfall mehr Kosten selbst. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Die Ersparnis beim Beitrag kann schnell verpuffen, wenn Sie häufiger zum Arzt müssen oder plötzlich hohe Rechnungen anfallen.

Wer jung, gesund und finanziell gut aufgestellt ist, profitiert meist eher von einem höheren Selbstbehalt. Doch mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Veränderungen kann genau das zur Belastung werden – vor allem, wenn eine spätere Reduzierung an einer Gesundheitsprüfung scheitert.

Auch die Beitragsentwicklung spielt eine Rolle: Ein Tarif mit hoher Selbstbeteiligung wirkt anfangs günstig, kann sich aber langfristig als teurer herausstellen – etwa, weil Rückstellungen fehlen oder Beitragserhöhungen stärker ins Gewicht fallen.

Deshalb gilt: Entscheiden Sie sich nur für eine Selbstbeteiligung, die Sie im Ernstfall problemlos stemmen können. Und denken Sie daran – ein Tarif, der heute günstig aussieht, sollte auch morgen noch zu Ihrem Leben passen.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie der richtige ist, holen Sie sich unbedingt fachlichen Rat. Denn bei der PKV zählt nicht nur der Beitrag – sondern vor allem, was Sie dafür bekommen.

Häufig gestellte Fragen

Kann man die Selbstbeteiligung später reduzieren?

Ja, das ist möglich – aber nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen oder den Antrag ablehnen.

Kann man später in einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wechseln?

Ja, das ist möglich – aber oft nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann der Wechsel teurer werden oder die Krankenversicherung kann den Antrag ablehnen.
Ein Wechsel in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif ist meist ohne Prüfung möglich.

Wann sollte man Arztrechnungen bei der PKV einreichen?

Rechnungen können bis zu drei Jahre rückwirkend eingereicht werden. Wer Bonus- oder Rückerstattungsprogramme nutzt, sollte vorher prüfen, ob sich das Einreichen wirklich lohnt.

Welche Arten von Selbstbehalt gibt es?

Es gibt drei gängige Modelle:
✅ Fester Betrag pro Jahr (absolute Selbstbeteiligung)
✅ Anteil pro Rechnung bis zu einer Grenze (prozentual)
✅ Unterschiedlicher Selbstbehalt je Leistungsbereich (modular)

Gibt es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung?

Ja, manche gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife mit Selbstbehalt an. Wer sich dafür entscheidet, ist in der Regel drei Jahre daran gebunden.

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