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Risikolebensversicherung
Lesezeit:
5
min.
25.4.2025

Warum ist die Risikolebensversicherung Über-Kreuz sinnvoll?

Sie möchten Ihren Partner absichern und dabei Erbschaftssteuer vermeiden? Dann lohnt sich ein Blick auf die Risikolebensversicherung über Kreuz – eine clevere Lösung für Paare und Geschäftspartner mit steuerlichem Vorteil.

Kevin Döllinger

Versicherungsexperte
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Das Wichtigste in Kürze

🛡️Bei der Risikolebensversicherung überkreuz schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab – das sichert die Auszahlung im Todesfall.

💶 Die Versicherungssumme gilt nicht als Erbschaft und ist dadurch in der Regel steuerfrei.

👥 Besonders sinnvoll für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner mit geringem Erbschaftsfreibetrag.

Wie funktioniert die Absicherung über Kreuz?

Eine Risikolebensversicherung „über Kreuz“ ist eine besondere Form der Absicherung, die sich vor allem für Paare, Geschäftspartner oder auch nicht verheiratete Lebensgemeinschaften eignet. Dabei schließt jede Person einen eigenen Vertrag ab – auf das Leben des jeweils anderen. Das bedeutet: Sie sind selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigt, versichern aber nicht sich selbst, sondern die andere Person.

Risikolebensversicherung: Über-Kreuz-Versicherung

Für wen sind Überkreuz-Verträge sinnvoll?

Besonders für unverheiratete Paare und Geschäftspartner ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz sehr sinnvoll. Der Grund: Im Todesfall kann durch diese Vertragsgestaltung die Erbschaftssteuer vermieden werden. Denn anders als bei klassischen Risikolebensversicherungen gilt die Auszahlung nicht als Erbschaft, sondern als vertragliche Leistung – und bleibt so in der Regel steuerfrei.

Das ist besonders relevant, weil der steuerliche Freibetrag für unverheiratete Paare nur 20.000 Euro beträgt. Zum Vergleich: Verheiratete Partner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro (Stand: Februar 2024 §16 ErbStG). Wird dieser Betrag überschritten – etwa durch Immobilien oder andere Vermögenswerte –, muss auf den Rest Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Erbschaftssteuerfreibeträge für Verheiratete.

Auch für Ehepaare kann sich eine Über-Kreuz-Versicherung also lohnen, wenn der hohe Freibetrag bereits durch andere Vermögenswerte ausgeschöpft ist und die Todesfallsumme steuerfrei bleiben soll.

Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz

Die Risikolebensversicherung über Kreuz bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch einige praktische Aspekte, die sie besonders für Paare und Geschäftspartner interessant machen. Unverheiratete oder eheähnliche Paare profitieren vor allem von der Steuerersparnis, da die Versicherungssumme im Todesfall nicht als Erbschaft gewertet wird.

Ein weiterer Vorteil: Wenn beide versicherten Personen versterben, werden auch beide Versicherungssummen ausbezahlt – unabhängig voneinander. Außerdem lassen sich die Verträge flexibel gestalten, zum Beispiel mit unterschiedlicher Versicherungssumme oder Laufzeit. Das macht die Lösung auch für Geschäftspartner attraktiv, die sich gegenseitig absichern möchten, ohne an gemeinsame vertragliche Bedingungen gebunden zu sein.

Wichtig ist jedoch: Bei einer Trennung sollten die Verträge überprüft oder gekündigt werden. Und da es sich um zwei einzelne Policen handelt, kann diese Lösung teurer sein als beispielsweise eine verbundene Risikolebensversicherung.

Was muss ich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz beachten?

Egal ob Sie sich für eine klassische Risikolebensversicherung oder eine Über-Kreuz-Lösung entscheiden – im Todesfall sollte die Versicherung den hinterbliebenen Partner finanziell vollständig absichern. Die Versicherungssumme sollte daher so gewählt werden, dass alle wichtigen Verpflichtungen gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel laufende Kredite, gemeinsame Schulden, Ausgaben des zu versichernden Partners oder die Ausbildung der Kinder.

Wichtig zu wissen: Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Wer einen Antrag stellt, muss einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Nur so kann der Versicherer das Risiko richtig einschätzen und faire Beiträge berechnen. Bei unvollständigen oder unwahren Angaben kann der Versicherer den Versicherungsschutz im Todesfall verweigern.

Leistungsfreiheit der Risikolebensversicherung bei falschen Angaben zum Gesundheitszustand.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Berufen mit erhöhter Unfallgefahr oder riskanten Hobbys wie Fallschirmspringen. Auch Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes können zu einem Risikozuschlag oder sogar zu einer Ablehnung führen. Dennoch gibt es Anbieter, die gerade für solche Fälle spezielle Lösungen bereithalten.

Auszahlung der Risikolebensversicherung: Vertragsleistung statt Erbe

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz zahlt jeder Partner den Beitrag für den Vertrag, in dem er selbst als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eingetragen ist – abgesichert ist aber das Leben des anderen. Im Todesfall des Partners erhält man also eine Auszahlung aus dem eigenen Vertrag. Genau deshalb wird diese Summe nicht als Erbschaft, sondern als steuerfreie Vertragsleistung behandelt.

Diese Regelung macht die Über-Kreuz-Versicherung besonders attraktiv, wenn absehbar ist, dass die gesetzlichen Freibeträge nicht ausreichen, um eine steuerfreie Auszahlung zu ermöglichen – zum Beispiel bei unverheirateten Paaren oder wenn bereits hohe Vermögenswerte vorhanden sind.

Fazit zur Risikolebensversicherung über Kreuz

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine gute Möglichkeit, um den Partner oder Geschäftspartner finanziell abzusichern – und gleichzeitig steuerliche Nachteile zu vermeiden. Besonders für unverheiratete Paare oder Konstellationen mit hohem Vermögen ist sie eine sinnvolle Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung. Entscheidend ist, dass die Verträge sorgfältig aufgesetzt und die Versicherungssummen realistisch gewählt werden. Wer zusätzlich auf eine ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen achtet und sich professionell beraten lässt, schafft die besten Voraussetzungen für eine faire, flexible und steuerlich optimierte Absicherung im Ernstfall.

Häufig gestellte Fragen

Warum sollten Sie eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen?

Weil die Auszahlung im Todesfall steuerfrei bleibt. Besonders für unverheiratete Paare mit geringem Freibetrag ist das ein klarer Vorteil. Auch bei hohem Vermögen oder zur Absicherung von Geschäftspartnern kann diese Lösung sinnvoll sein.

Wie funktioniert eine Überkreuzversicherung?

Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab. Stirbt der Partner, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag – steuerfrei, da es sich nicht um eine Erbschaft handelt.

Wer bekommt die Risikolebensversicherung, wenn beide sterben?

Bei zwei Überkreuz-Verträgen werden beide Versicherungssummen an die jeweils im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt – zum Beispiel Kinder oder andere Hinterbliebene.

Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung über Kreuz steuerfrei?

Ja, in der Regel ist sie steuerfrei, da der Versicherungsnehmer selbst den Beitrag zahlt und bezugsberechtigt ist – die Auszahlung gilt damit nicht als Erbschaft und wird daher nicht versteuert.

Was passiert bei Scheidung mit der Risikolebensversicherung über Kreuz?

Im Falle einer Trennung oder Scheidung sollten die Verträge überprüft oder gekündigt werden. Da jeder Partner selbst Versicherungsnehmer ist, kann der Vertrag eigenständig angepasst oder beendet werden.

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