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Welche Betriebliche Altersversorgung lohnt sich wirklich für Geschäftsführer? (2025)

Haben Sie sich als Geschäftsführer schon gefragt, ob sich die Direktversicherung wirklich lohnt? Diese Frage hören wir immer wieder – und genau deshalb haben wir die häufigsten Fragen rund um die bAV für Geschäftsführer zusammengestellt. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, was nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Kosten tatsächlich übrig bleibt und ob die Direktversicherung die richtige Wahl für Sie ist.

Lesezeit:
8
min
21.3.2025

Das Wichtigste in Kürze

Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH lohnt sich, um Versorgungslücken der gesetzlichen Rente zu schließen.
Bis zu 86 Prozent mehr Rentenleistungen sind mit dem richtigen bAV-Produkt möglich.
Steuerliche Anerkennung erfordert strenge Regeln – nicht jeder Geschäftsführer kann eine bAV abschließen.
Angestellte Geschäftsführer sind rentenversicherungspflichtig und können eine Direktversicherung nutzen.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten eine individuelle Versorgungslösung wählen, um steuerliche Vorteile zu maximieren.
Ein firmeneigenes Versorgungswerk kann eine clevere Alternative zur klassischen Direktversicherung sein.

Denken Sie heute schon an morgen: Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer

Als Geschäftsführer investieren Sie Ihre ganze Energie in den Erfolg Ihres Unternehmens. Doch was passiert im Ruhestand? Viele unterschätzen die Versorgungslücke, vor allem wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ihr gewohntes Einkommen und Ihr Lebensstandard lassen sich damit kaum halten.

Auch angestellte Geschäftsführer, die rentenversicherungspflichtig sind, haben nur eine begrenzte Absicherung durch die gesetzliche Rente. Da ihr Gehalt oft über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, werden nur Teile ihres Einkommens berücksichtigt – die Rentenlücke bleibt groß.

💡 Die Lösung: Steuerliche Vorteile einer Betrieblichen Altersversorgung nutzen

Eine bAV kann helfen, diese Lücke zu schließen. Besonders beliebt ist die Direktversicherung, die über Entgeltumwandlung finanziert wird. Dabei sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei.

❓ Warum ist die Direktversicherung so beliebt?

✅ Keine Belastung der Bilanz – anders als bei einer Pensionszusage
✅ Steuerliche Vorteile durch geförderte Beiträge über die Firma
✅ Einfache Verwaltung und wenig Bürokratie

Die Direktversicherung ist eine beliebte Lösung, doch sie hat auch Nachteile, die oft nicht ausreichend beleuchtet werden. Deshalb lohnt es sich, Alternativen zu prüfen, um die beste Altersversorgung für GmbH Geschäftsführer zu finden.

Direktversicherung für angestellte Geschäftsführer: Lohnt sich das wirklich?

Für angestellte Geschäftsführer kann eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Direktversicherung eine attraktive Möglichkeit sein, fürs Alter vorzusorgen. Doch Vorsicht: Nicht jede Direktversicherung ist automatisch die beste Wahl. Damit sich diese Vorsorge langfristig lohnt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Achtung: Nicht nur Vorteile!
Viele Berater preisen Direktversicherungen an, ohne auf die möglichen Nachteile hinzuweisen. Beispielsweise sind die ausgezahlten Rentenleistungen steuerpflichtig und es können Krankenversicherungsbeiträge anfallen, falls Sie gesetzlich versichert sind. Dadurch bleibt am Ende oft weniger übrig als erwartet.

💡 Darauf sollten Sie achten:
✅ Welche steuerlichen Regelungen gelten bei der Auszahlung?
✅ Müssen Sie als gesetzlich Versicherter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
✅ Wie hoch ist die garantierte Rente tatsächlich?

Eine Direktversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein – aber nur, wenn Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Lassen Sie sich deshalb umfassend und unabhängig beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Auszahlung der Direktversicherung als Einmalbetrag: So viel bleibt wirklich übrig

Wer sich seine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Einmalzahlung auszahlen lässt, sollte Folgendes wissen: Bis zu 60 Prozent der Summe können durch Steuern und Sozialabgaben verloren gehen!

💡 Wie viel genau Sie zahlen, hängt ab von:
✅ Ob Sie privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
✅ Ihrem persönlichen Steuersatz – in der Regel liegt er bei 42 %
✅ Der Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Gute Nachricht für Privatversicherte: Sie müssen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen!

💰 Tipp: Arbeitgeberzuschuss über die Firma nutzen!
Damit sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich lohnt, sollte Ihr Arbeitgeber mindestens 50 % der Beiträge übernehmen. Noch besser: Eine vollständig arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung – dann profitieren Sie maximal von den steuerlichen Vorteilen.

Ablaufleistung in Direktversicherungen – wirklich zuverlässig berechnet?

Die Ablaufleistung gibt an, wie viel Kapital Sie zum Rentenbeginn erwarten können – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente. Doch Vorsicht: Die Prognosen der Versicherer basieren oft auf optimistischen Annahmen.

Häufig wird mit einer Verzinsung von 6 % pro Jahr durch die Anlage in Fonds gerechnet. Doch in der Realität wird ein großer Teil Ihres Geldes im Sicherungsvermögen des Versicherers geparkt, wo die tatsächliche Verzinsung oft unter 2 % liegt. Das liegt an der vorgeschriebenen Beitragsgarantie und führt dazu, dass die Ablaufleistung in der Praxis deutlich niedriger ausfallen kann als ursprünglich prognostiziert.

Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf die Hochrechnungen zu vertrauen, sondern die tatsächlichen Konditionen und die Ausgestaltung des Vertrags genau zu prüfen. Wer sich auf überhöhte Renditeversprechen verlässt, könnte im Ruhestand enttäuscht werden.

Inhaltsverzeichnis
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Kevin Döllinger
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Betriebsvermögen in Privatvermögen verwandeln

Ihre Beiträge zur bAV können steuerfrei in unbegrenzter Höhe eingezahlt werden – ein riesiger Vorteil für Ihre Altersvorsorge. 💶📉

    Lebenslange Rente aus der Direktversicherung – wirklich eine gute Wahl?

    Viele Geschäftsführer setzen auf eine Direktversicherung und erwarten eine sichere Altersversorgung . Doch die Realität sieht anders aus: Versicherer kalkulieren die Rentenzahlungen, als würden Sie über 100 Jahre alt werden – in manchen Fällen sogar bis zu 120 Jahre. Dadurch wird Ihr Kapital über Jahrzehnte gestreckt, und die monatliche Rente fällt oft niedriger aus als erwartet.

    In vielen Fällen müssen Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten. Noch kritischer: Sollten Sie früher versterben, bleibt das übrige Kapital beim Versicherer – Ihre Hinterbliebenen gehen leer aus.

    Eine Einmalauszahlung ist auch keine perfekte Lösung, da darauf oft bis zu 60 Prozent Steuern und Sozialabgaben anfallen. Weder die lebenslange Rente noch die Einmalauszahlung sind also automatisch sinnvoll. Daher sollten Sie Ihre Altersvorsorge genau planen und alternative Modelle prüfen, die wirklich zu Ihren Zielen passen.

    Beitragsgarantie in der Direktversicherung: Wie viel ist sinnvoll?

    In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spielt die Beitragsgarantie eine entscheidende Rolle. Sie sorgt dafür, dass Sie mindestens einen vorher festgelegten Satz Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten – selbst wenn die Fonds schlechter abschneiden als erwartet.

    Doch Vorsicht: Eine hohe Beitragsgarantie kann Ihre Rendite schmälern!

    🔎 Warum ist eine 100 % Garantie nicht ideal?
    ✅ Bis 2021 waren 100 % Beitragsgarantien Standard, doch das hatte Nachteile:
    ✅ Der Versicherer muss viel Kapital im Sicherungsvermögen parken, wodurch nur ein geringer Teil Ihrer Beiträge in Fonds investiert wird.
    ✅ Die Rendite fällt dadurch oft geringer aus als erwartet.

    💡 Unsere Empfehlung für Geschäftsführer:
    Maximal 50 % Beitragsgarantie wählen, damit mehr Kapital in Fonds investiert wird.
    ✅ So kann sich Ihr Altersvorsorgevermögen besser entwickeln und die Rente im Ruhestand fällt höher aus.

    Wer auf eine zu hohe Garantie setzt, verschenkt wertvolles Wachstumspotenzial. Daher gilt: Weniger Garantie – mehr Ertrag! 🚀 -> über infinno können wir auch Verträge ohne teure Garantien darstellen.

    Garantierter Rentenfaktor in der Direktversicherung – worauf Sie achten sollten

    Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Kennzahl in der betrieblichen Altersvorsorge. Er gibt an, wie viel monatliche Rente Sie später pro 10.000 € angespartem Kapital erhalten. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente bekommen Sie.

    Doch hier liegt das Problem: Viele Versicherer setzen den Rentenfaktor sehr niedrig an. Ist er beispielsweise bei 20, müssten Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital überhaupt zurückzuerhalten. Das bedeutet für Sie: Viel eingezahlt, aber wenig davon profitiert.

    Um eine faire Rentenzahlung zu erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der garantierte Rentenfaktor bei Abschluss der Direktversicherung mindestens 28 beträgt, wenn Sie heute um die 30 Jahre alt sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Altersvorsorge auch wirklich lohnt und Sie später nicht mit einer zu niedrigen Vorsorge dastehen.

    Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung

    Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, wird rechtlich wie ein angestellter Geschäftsführer behandelt. Das bedeutet, er ist sozialversicherungspflichtig und hat damit grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) – genau wie andere Arbeitnehmer.

    Komplexer wird es, wenn mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer zusammen die Mehrheit der Stimmrechte halten. In diesem Fall gelten sie als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Das hat Auswirkungen auf die bAV, da für sie besondere steuerliche und rechtliche Vorgaben bei der Zusage von Versorgungsleistungen gelten. Wer in einer solchen Position ist, sollte sich genau informieren, welche bAV-Modelle sinnvoll und steuerlich anerkannt sind.

    bAV für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

    Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH besitzt die Mehrheit der Stimmrechte. Rechtlich gesehen gilt er als Selbständiger im Sinne der Sozialversicherung. Daher ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit, einschließlich der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.

    Trotz dieser rechtlichen Einordnung bleibt der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer weiterhin Angestellter und hat Anspruch auf ein Gehalt. Daher kann ihm aufgrund seines Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gemacht werden, die auch steuerlich anerkannt wird.

    Betriebliche Altersvorsorge für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – Wann lohnt sie sich?

    Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine besonders interessante Möglichkeit sein, Vermögen aufzubauen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie die Beiträge zur bAV vollständig als Betriebsausgaben geltend machen und so den zu versteuernden Gewinn der GmbH senken.

    Direktversicherung oder firmeneigenes Versorgungswerk?

    Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie volle Kontrolle über die Gestaltung Ihrer bAV. Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

    Direktversicherung: Eine einfache Lösung, die auch für Arbeitnehmer nutzbar ist. Allerdings gibt es Einschränkungen, insbesondere durch niedrige Rentenfaktoren, hohe Steuerbelastung bei der Auszahlung und eingeschränkte Flexibilität.

    Firmeneigenes Versorgungswerk: Eine maßgeschneiderte Lösung, die die Nachteile der Direktversicherung ausgleicht. Damit lassen sich individuelle Versorgung realisieren, die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern und gutverdienenden Mitarbeitern abgestimmt sind.

    Warum lohnt sich ein Versorgungswerk besonders?

    • Optimale Altersvorsorge für (beherrschende) Geschäftsführer und Führungskräfte
    • Langfristige Mitarbeiterbindung durch attraktive Versorgungsleistungen
    • Bilanzoptimierung, da bestehende Pensionszusagen ausgelagert werden können
    • Geringerer Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, da die Abwicklung digital erfolgt

    Für Unternehmen, die eine flexible und steueroptimierte Altersvorsorge suchen, ist ein firmeneigenes Versorgungswerk oft die bessere Wahl.

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    Mit unserer Lösung sichern Sie sich die höchste bAV-Rente, weil Sie selbst festlegen, was Sie rausbekommen 💰📈

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    Kein Papierkram, keine komplizierten Prozesse – Ihre bAV läuft komplett digital, übersichtlich und unkompliziert. 📲✅

    Steueroptimierte Auszahlung

    Maximieren Sie Ihre Rente: Wir helfen Ihnen, die bAV-Auszahlungen steuerlich optimal zu gestalten. 📊💡

    Unabhängig von Versicherungen

    Sie legen die Rahmenbedingungen selbst fest – keine Abhängigkeit von Versicherungen, sondern volle Flexibilität. 🔓🏆

    Betriebsvermögen in Privatvermögen verwandeln

    Ihre Beiträge zur bAV können steuerfrei in unbegrenzter Höhe eingezahlt werden – ein riesiger Vorteil für Ihre Altersvorsorge. 💶📉

      Lebenslange Rente aus der Direktversicherung – wirklich eine gute Wahl?

      Viele Geschäftsführer setzen auf eine Direktversicherung und erwarten eine sichere Altersversorgung . Doch die Realität sieht anders aus: Versicherer kalkulieren die Rentenzahlungen, als würden Sie über 100 Jahre alt werden – in manchen Fällen sogar bis zu 120 Jahre. Dadurch wird Ihr Kapital über Jahrzehnte gestreckt, und die monatliche Rente fällt oft niedriger aus als erwartet.

      In vielen Fällen müssen Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten. Noch kritischer: Sollten Sie früher versterben, bleibt das übrige Kapital beim Versicherer – Ihre Hinterbliebenen gehen leer aus.

      Eine Einmalauszahlung ist auch keine perfekte Lösung, da darauf oft bis zu 60 Prozent Steuern und Sozialabgaben anfallen. Weder die lebenslange Rente noch die Einmalauszahlung sind also automatisch sinnvoll. Daher sollten Sie Ihre Altersvorsorge genau planen und alternative Modelle prüfen, die wirklich zu Ihren Zielen passen.

      Beitragsgarantie in der Direktversicherung: Wie viel ist sinnvoll?

      In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spielt die Beitragsgarantie eine entscheidende Rolle. Sie sorgt dafür, dass Sie mindestens einen vorher festgelegten Satz Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten – selbst wenn die Fonds schlechter abschneiden als erwartet.

      Doch Vorsicht: Eine hohe Beitragsgarantie kann Ihre Rendite schmälern!

      🔎 Warum ist eine 100 % Garantie nicht ideal?
      ✅ Bis 2021 waren 100 % Beitragsgarantien Standard, doch das hatte Nachteile:
      ✅ Der Versicherer muss viel Kapital im Sicherungsvermögen parken, wodurch nur ein geringer Teil Ihrer Beiträge in Fonds investiert wird.
      ✅ Die Rendite fällt dadurch oft geringer aus als erwartet.

      💡 Unsere Empfehlung für Geschäftsführer:
      Maximal 50 % Beitragsgarantie wählen, damit mehr Kapital in Fonds investiert wird.
      ✅ So kann sich Ihr Altersvorsorgevermögen besser entwickeln und die Rente im Ruhestand fällt höher aus.

      Wer auf eine zu hohe Garantie setzt, verschenkt wertvolles Wachstumspotenzial. Daher gilt: Weniger Garantie – mehr Ertrag! 🚀 -> über infinno können wir auch Verträge ohne teure Garantien darstellen.

      Garantierter Rentenfaktor in der Direktversicherung – worauf Sie achten sollten

      Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Kennzahl in der betrieblichen Altersvorsorge. Er gibt an, wie viel monatliche Rente Sie später pro 10.000 € angespartem Kapital erhalten. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente bekommen Sie.

      Doch hier liegt das Problem: Viele Versicherer setzen den Rentenfaktor sehr niedrig an. Ist er beispielsweise bei 20, müssten Sie über 90 Jahre alt werden, um Ihr eingezahltes Kapital überhaupt zurückzuerhalten. Das bedeutet für Sie: Viel eingezahlt, aber wenig davon profitiert.

      Um eine faire Rentenzahlung zu erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der garantierte Rentenfaktor bei Abschluss der Direktversicherung mindestens 28 beträgt, wenn Sie heute um die 30 Jahre alt sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Altersvorsorge auch wirklich lohnt und Sie später nicht mit einer zu niedrigen Vorsorge dastehen.

      Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung

      Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, wird rechtlich wie ein angestellter Geschäftsführer behandelt. Das bedeutet, er ist sozialversicherungspflichtig und hat damit grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) – genau wie andere Arbeitnehmer.

      Komplexer wird es, wenn mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer zusammen die Mehrheit der Stimmrechte halten. In diesem Fall gelten sie als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Das hat Auswirkungen auf die bAV, da für sie besondere steuerliche und rechtliche Vorgaben bei der Zusage von Versorgungsleistungen gelten. Wer in einer solchen Position ist, sollte sich genau informieren, welche bAV-Modelle sinnvoll und steuerlich anerkannt sind.

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      Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH besitzt die Mehrheit der Stimmrechte. Rechtlich gesehen gilt er als Selbständiger im Sinne der Sozialversicherung. Daher ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit, einschließlich der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.

      Trotz dieser rechtlichen Einordnung bleibt der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer weiterhin Angestellter und hat Anspruch auf ein Gehalt. Daher kann ihm aufgrund seines Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gemacht werden, die auch steuerlich anerkannt wird.

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      Firmeneigenes Versorgungswerk: Eine maßgeschneiderte Lösung, die die Nachteile der Direktversicherung ausgleicht. Damit lassen sich individuelle Versorgung realisieren, die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern und gutverdienenden Mitarbeitern abgestimmt sind.

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      • Optimale Altersvorsorge für (beherrschende) Geschäftsführer und Führungskräfte
      • Langfristige Mitarbeiterbindung durch attraktive Versorgungsleistungen
      • Bilanzoptimierung, da bestehende Pensionszusagen ausgelagert werden können
      • Geringerer Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, da die Abwicklung digital erfolgt

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        Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer

        Wem gehört die betriebliche Altersvorsorge?

        Das Unternehmen schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer ab und gibt seinen Mitarbeitern eine Zusage auf Kapital oder Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ab dem 62. Lebensjahr kann der Mitarbeiter seinen Anspruch geltend machen. Kurz gesagt: Der Vertrag gehört dem Unternehmen, aber das angesparte Geld steht den Mitarbeitern zu.

        Warum ist eine betriebliche Alters­vorsorge für Geschäftsführer sinnvoll?

        Geschäftsführer haben oft eine große Lücke zwischen ihrem hohen Gehalt und der geringen gesetzlichen Rente. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist zusätzliche Vorsorge nötig. Mit der bAV können Geschäftsführer steuerbegünstigt vorsorgen und sogar Firmenkapital in Privatvermögen umwandeln.

        Wie kann der Geschäftsführer seine bAV gestalten?

        In der klassischen bAV sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten als Geschäftsführer stark eingeschränkt, da gesetzlich immer ein Versicherer involviert sein muss – Sie können im Wesentlichen nur die Höhe Ihrer Einzahlungen und eventuell die Auswahl einiger Fonds bestimmen.

        Mit infinno hingegen haben Sie die volle Freiheit:

        • Sie können Ihre Altersvorsorge individuell zusammenstellen.
        • Sie profitieren von deutlich besseren steuerlichen Konditionen.
        • Außerdem können Sie Ihre Anlagen so gestalten, dass das angesparte Kapital an Ihre Hinterbliebenen vererbt werden kann – ein Vorteil, den es in der klassischen bAV nicht gibt.
        Wann ist die Auszahlung einer Direkt­versicherung steuerfrei?

        Haben Sie vor 2005 eine Direktversicherung oder bAV über eine Pensionskasse abgeschlossen, bleibt die Auszahlung in der Regel steuerfrei – vorausgesetzt, die Beiträge wurden schon pauschal versteuert und Sie wählen eine Einmalzahlung. Außerdem muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen und es muss für mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sein.

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